Situation der Glantalbahn
des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Glantalbahn verbindet die Orte Lauterecken-Grumbach und Staudernheim in Rheinland-Pfalz. Die Deutsche Bundesbahn hat örtlichen Presseberichten zufolge angekündigt, den letzten verbliebenen Wagenladungstarifpunkt der Strecke, Meisenheim/ Glan, aufheben zu wollen. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage (Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 12/1795) hat das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz erklärt, daß die Strecke Staudernheim — Meisenheim aus übergeordneten Gründen betriebsfähig erhalten wird und die Deutsche Bundesbahn aus diesem Grund Ausgleichszahlungen aus dem Verkehrshaushalt des Bundes erhält. In der Anlage 4 (Ausgleichsberechtigte Strecken der Deutschen Bundesbahn) zur Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage (Drucksache 12/3117) ist der betreffende Streckenabschnitt allerdings nicht enthalten. Einem privaten Besteller wurde die Genehmigung zur Befahrung der Glantalbahn im September mit der Begründung verweigert, es existiere keine funktionierende, durchgehende Fernsprechverbindung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Ist es zutreffend, daß die Deutsche Bundesbahn den Wagenladungstarifpunkt Meisenheim/Glan aufheben wird, und wenn ja, wann?
In welcher Höhe erhofft sich die Deutsche Bundesbahn eine Verbesserung ihrer Erlössituation durch die Aufhebung?
Aus welchen übergeordneten Gründen wird der Abschnitt Staudernheim — Meisenheim betriebsfähig aufrechterhalten?
Welcher Standard ist der Deutschen Bundesbahn bei der Bereitstellung der Strecke aufgegeben worden?
Ist es zutreffend, daß es keine funktionierende, durchgehende Fernsprechverbindung entlang der Glantalbahn gibt? Wenn ja, aus welchem Grund, und entspricht dies einem betriebsfähigen Zustand im Sinne des Standards nach Frage 4? Wenn nein, aus welchem Grund wurde dem Anliegen eines privaten Bestellers nicht entsprochen?
Wer hat die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Strecke ausgesprochen?
Aus welchen Gründen wird nach der erfolgten Aufhebung des Tarifpunktes Meisenheim auch der Abschnitt Meisenheim — Lauterecken-Grumbach zur betriebsfähigen Auferlegung vorgesehen?
Wird die Deutsche Bundesbahn für die gesamte Glantalbahn oder eine Teilstrecke das gesetzliche Stillegungsverfahren einleiten, oder wird sie die Glantalbahn oder eine Teilstrecke betrieblich sperren?
Für welche Abschnitte und aufgrund welcher Rechtslage erhält die Deutsche Bundesbahn Ausgleichszahlungen?
Ist die Gewährung von. Ausgleichszahlungen auch für den Streckenabschnitt Meisenheim — Lauterecken-Grumbach vorgesehen?