Nachtflugverkehr im Großraum Südwestdeutschland
des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die im Bereich Südwestdeutschland gelegenen Flughäfen haben für die Erlaubnis von Starts und Landungen in Abend- und Nachtstunden unterschiedliche Bestimmungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Einschränkungen für den Flugverkehr in den Abend- und Nachtstunden gibt es für die deutschen Flughäfen in Köln—Bonn, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Saarbrücken-Ensheim und Stuttgart?
Aus welchen Gründen bestehen die jeweiligen Einschränkungen für die in Frage 1 genannten Flughäfen?
Wie viele Flugbewegungen, getrennt nach Starts und Landungen und aufgegliedert nach normalen Wochentagen und Samstagen sowie Sonntagen, waren jeweils in den Jahren 1990, 1991 und 1992 im Tagesdurchschnitt auf den in Frage 1 benannten Flughäfen zu verzeichnen?
Wie hoch war der jeweilige Anteil der in Frage 3 genannten Flugbewegungen zwischen 18.00 und 22.00 Uhr und zwischen 22.00 und 6.00 Uhr?
Welche Einschränkung für den Flugverkehr in den Abend- und Nachtstunden gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den grenznahen Flughäfen der Nachbarländer Südwestdeutschlands?