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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Art der Behandlung von Wehrpflichtigen und Umgang mit Wehrflüchtlingen (G-SIG: 12011405)

Heranziehung Ostberliner Wehrpflichtiger der Jahrgänge 1966 bis 1969 zum Wehrdienst, Nichtheranziehungsgarantie für die gleichen Jahrgänge Westberlins, Einberufung Wehrpflichtiger, die in allen Gewissensprüfungen abgelehnt wurden, Heranziehungsfähigkeit von Wehrflüchtlingen

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

10.05.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/474016.04.93

Art der Behandlung von Wehrpflichtigen und Umgang mit Wehrflüchtlingen

der Abgeordneten Vera Wollenberger und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat stets zur Zeit der Existenz der DDR die Verletzung des entmilitarisierten Status von Berlin durch die Wehrpflichtbehörden der DDR kritisiert. Heute ziehen die Kreiswehrersatzämter Wehrpflichtige aus Ostberlin ein, die rechtswidrig von der Nationalen Volksarmee (NVA) nach damaligen Gesetzen erfaßt und gemustert wurden. Offensichtlich existiert seit Geltung des Einigungsvertrages auch eine Ungleichbehandlung von Wehrpflichtigen aus Ostberlin und Westberlin.

Viele Wehrpflichtige flohen früher aus Angst vor der Gewissensprüfung oder nach für sie bereits negativ verlaufenen Gewissensprüfungen vom Bundesgebiet aus nach Berlin (West), um nicht kriminalisiert zu werden (Wehrflüchtlinge).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Ostberliner Wehrpflichtige (Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende) der Jahrgänge 1966 und 1967 zum Wehrdienst herangezogen worden sind, während die gleichen Jahrgänge Westberlins bereits eine Nichtheranziehungsgarantie haben?

Falls ja, inwieweit sieht die Bundesregierung darin eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes?

2

Ist es zutreffend, daß Westberliner Wehrpflichtige des Jahrgangs 1968 — und möglicherweise auch des Jahrgangs 1969 — mit Sicherheit nicht mehr herangezogen werden können, weil die Verwaltungsbehörden der Bundeswehr die notwendigen Daten nicht rechtzeitig bereitstellen können?

Falls ja, wieso werden bereits jetzt trotz dieser ungeklärten Situation Ostberliner Bürger der Jahrgänge 1968 und 1969 herangezogen, obwohl dies eine Ungleichbehandlung darstellen würde?

3

Ist die Bundesregierung bereit, die Verwaltungsbehörden anzuweisen, bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts auf die Heranziehung Ostberliner Bürger der genannten Jahrgänge zu verzichten?

4

Beabsichtigt die Bundesregierung, die bereits herangezogenen Ostberliner Wehrpflichtigen der genannten Jahrgänge für die Ungleichbehandlung zu entschädigen?

5

Ist es zutreffend, daß das Bundesministerium der Verteidigung gezielt Wehrpflichtige heranzieht, die in allen Gewissensprüfungen abgelehnt wurden und deshalb keine aufschiebende Wirkung mehr mit einem Zweitantrag auf Kriegsdienstverweigerung erzielen können?

Falls ja, welche Absichten verfolgt die Bundesregierung mit dieser Maßnahme?

6

Wie viele derzeitige Wehrflüchtlinge sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung noch

a) in der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme von Berlin,

b) in Berlin heranziehungsfähig?

7

Wie viele der derzeit als Wehrflüchtlinge registrierten Bundesbürger wurden

a) einmal bei einer KDV-Prüfung abgelehnt,

b) zweimal bei einer KDV-Prüfung abgelehnt,

c) dreimal bei einer KDV-Prüfung abgelehnt,

d) mehr als dreimal bei einer KDV-Prüfung abgelehnt?

Bonn, den 7. April 1993

Vera Wollenberger Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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