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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Geheimschutzbeauftragter des Streitkräfteamtes (G-SIG: 12011508)

Befugnisse in Personalentscheidungen des Geheimschutzbeauftragten bei den Sicherheitsüberprüfungen für die Bundeswehr in den neuen Bundesländern, Feststellung der Unvereinbarkeit der Aussagen und politischen Ziele der PDS mit den Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung, PDS-Mitgliedschaft und öffentlicher Dienst

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

15.07.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/519717.06.93

Geheimschutzbeauftragter des Streitkräfteamtes

der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Der Gruppe der PDS/Linke Liste liegen Informationen vor, wonach bei den Sicherheitsüberprüfungen für die Bundeswehr in den neuen Bundesländern sehr willkürlich vorgegangen wird.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche Befugnisse in Personalentscheidungen hat der Geheimschutzbeauftragte des Streitkräfteamtes?

2

Auf welche Dokumente, Richtlinien, Empfehlungen etc. stützen sich seine Entscheidungen?

3

Was berechtigt den Geheimschutzbeauftragten zu der Feststellung, daß die politischen Aussagen und Ziele der PDS und die Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung „im Widerspruch zueinander stehen" (das entsprechende Schreiben liegt als Fotokopie vor)?

4

In wie vielen Fällen wurde diese Begründung für ein „Sicherheitsrisiko " benutzt?

5

Wie viele Personen wurden mit der genannten Begründung nicht in die Bundeswehr übernommen?

6

Schließen sich trotz der Tatsache, daß die PDS sowohl im Deutschen Bundestag als auch in allen ostdeutschen Landtagen sowie in vielen Kommunen vertreten ist, PDS-Mitgliedschaft und öffentlicher Dienst grundsätzlich aus?

Bonn, den 11. Juni 1993

Dr. Dagmar Enkelmann Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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