Geheimschutzbeauftragter des Streitkräfteamtes (II)
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Trotz anderslautender Behauptungen der Bundesregierung (Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, (Drucksache 12/5435) werden nach wie vor Angehörige der Bundeswehr allein wegen ihrer Zugehörigkeit zur PDS diskriminiert.
Dabei werden rechtlich bedenkliche Beweismittel herangezogen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Warum werden bei der Begründung von Zweifeln am Bekenntnis eines Kandidaten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung Zitate z. B. aus „Kleines politisches Wörterbuch", Dietz Verlag, Berlin (Ost), 1973 herangezogen?
Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der Definition der Jugendorganisation im genannten Wörterbuch und der gebotenen Einzelfallprüfung des Verhaltens eines Menschen?
Inwiefern muß ein Offizier „als Mitglied und Abgeordneter der Partei (PDS — D.E.) im Gemeindeparlament die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Partei auch gegen sich gelten lassen" ?
(Das entsprechende Schreiben liegt als Fotokopie vor.)
Seit wann und für wen ist die Mitgliedschaft in der PDS ein Sicherheitsrisiko?
Sieht die Bundesregierung in der unter Frage 3 zitierten Aussage des Geheimschutzbeauftragten einen Widerspruch zu ihrer eigenen Feststellung, „daß die Mitgliedschaft in der PDS als Fortsetzung einer Mitgliedschaft in der SED ... für sich allein in keinem Fall zur Begründung eines Sicherheitsrisikos ausreicht" (Drucksache 12/5435)?
Was beinhaltet die ZDv 2/30 Nr. 2414 (3)?