Zwischenfälle beim Einsatz deutscher Soldaten im Rahmen der VN-Mission in Somalia (UNOSOM II)
des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Nacht zum 21. Januar 1994 wurde in Belet Huen ein unbewaffneter Somalier beim Eindringen in ein bewachtes Benzinlager von deutschen VN-Soldaten getötet.
Bereits zuvor wurden mehrere deutsche VN-Soldaten wegen des Besitzes und Gebrauchs von Rauschgift aus Somalia nach Deutschland zurückgeschickt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Bestätigt die Bundesregierung, daß es sich bei dem getöteten Somalier um einen Unbewaffneten gehandelt hat?
Welche somalischen, deutschen oder VN-Dienststellen haben den Vorfall vom 21. Januar 1994 untersucht und mit welchem Ergebnis, insbesondere
2.1 um welche Person handelt es sich bei dem Getöteten;
2.2 konnten weitere Eindringlinge identifiziert werden;
2.3 welche Anstrengungen wurden unternommen, um weitere Eindringlinge aufzufinden und zu dem Vorfall zu befragen;
2.4 was veranlaßte die Wachsoldaten, eine schwerwiegende Bedrohung anzunehmen;
2.5 haben die Angehörigen der Bundeswehr vor Abgabe der tödlichen Schüsse die Eindringlinge gewarnt;
2.6 erfolgten eventuelle Warnrufe in der Landessprache des Gastlandes;
2.7 hat es bei diesem Vorfall zu irgendeinem Zeitpunkt eine tatsächliche Bedrohung der Angehörigen der Bundeswehr gegeben;
2.8 wurde untersucht, ob die Angehörigen der Bundeswehr bei Abgabe der Schüsse unter dem Einfluß von Rauschgift oder Alkohol standen?
Hat es ähnliche Vorfälle — Diebstahl oder die vermutliche oder tatsächliche Bedrohung von deutschen Bundeswehr-Angehörigen — zuvor oder seither gegeben?
In welcher Weise hat die Bundesregierung auf die Erschießung eines unbewaffneten Somaliers durch deutsche VN-Soldaten gegenüber dem somalischen Volk und der somalischen Regierung reagiert?
In welcher Weise hat die Bundesregierung bei den Angehörigen des Getöteten — ideell oder materiell — reagiert, und wurden von der Bundesregierung überhaupt Bemühungen unternommen, die Angehörigen aufzufinden?
Wie wurde gegenüber dem oder den Bundeswehrsoldaten, der/die für die Tötung verantwortlich ist/sind, reagiert, insbesondere
6.1 wurden Straf- oder Disziplinarverfahren gegen die beteiligten Soldaten eingeleitet oder Strafen ausgesprochen;
6.2 werden die beteiligten Soldaten psychologisch betreut;
6.3 haben die beteiligten Soldaten Sonderurlaub erhalten, oder wurden sie sonstwie belobigt;
6.4 sind die beteiligten Soldaten noch in Somalia im Einsatz?
Bestätigt die Bundesregierung Pressemeldungen, wonach sieben deutsche VN-Soldaten in Somalia des Besitzes und Gebrauchs von Rauschgift überführt worden sind? Welche Einzelheiten kann die Bundesregierung darüber mitteilen, insbesondere über die Umstände des Erwerbs, der Lagerung und des Gebrauchs?
Wurden straf- oder dienstrechtliche Maßnahmen gegen die beteiligten Bundeswehrsoldaten eingeleitet oder getroffen, und wenn ja, welche?
Haben Vorgesetzte der beteiligten Bundeswehrsoldaten in diesem Zusammenhang Dienstpflichten vernachlässigt, und falls dies zutrifft, welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
Hat es weitere derartige oder ähnliche Zwischenfälle durch deutsche VN-Soldaten gegeben?
Hat es andere schwerwiegende Dienstvergehen oder ungesetzliche oder kriminelle Handlungen durch Angehörige der Bundeswehr in Somalia gegeben, und wenn ja, welche und mit welchen Konsequenzen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung veranlaßt, um den erhöhten psychischen Belastungen der Bundeswehrsoldaten beim Einsatz in Somalia entgegenzuwirken und insbesondere auch den Mißbrauch von Suchtmitteln zu verhindern?