Verkauf der Regionalbusgesellschaften
des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Dezember 1992 kündigte der damalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahnen, Heinz Dürr, an, die Bahn werde die Absicht zum Verkauf der Regionalbusgesellschaften nochmals überprüfen. Unter Mitarbeit der C&L Treuarbeit Deutsche Revision, Frankfurt/M., wurde eine monetäre Bewertung der Synergieeffekte auf Basis der Erfolgsrechnung für den Schienenpersonennahverkehr der DB und der Geschäftsergebnisse der Busgesellschaften vorgenommen. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, daß der Verbleib der Regionalbusgesellschaften innerhalb der DB AG gegenüber einer Veräußerung betriebswirtschaftlich von Vorteil wäre. Die Antwort der Bundesregierung vom 2. März 1993 auf die Fragen 156 und 157 des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige hinsichtlich der Betriebsergebnisse der einzelnen Regionalbusgesellschaften läßt erkennen, daß, von zwei Ausnahmen abgesehen, alle Regionalbusgesellschaften im Geschäftsjahr 1991 positive Betriebsergebnisse zu verzeichnen hatten. Dennoch beschloß der Vorstand der Deutschen Bahnen am 16. Dezember 1993, die bundesweit 17 Regionalbusgesellschaften innerhalb von drei Jahren zu verkaufen.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Betriebsergebnisse und Anlagevermögen wiesen die einzelnen Regionalbusgesellschaften in den Jahren 1992 und 1993 jeweils aus?
Wie bewertet die Bundesregierung die oben genannte Untersuchung der betriebswirtschaftlich wirksamen Synergieeffekte von Regionalbusgesellschaften und Schienenpersonennahverkehr vor dem Hintergrund der nun getroffenen Verkaufsentscheidung?
In welcher Form und zu welchen Zeitpunkten hat die Bundesregierung auf den Vorstand der Deutschen Bahnen eingewirkt, den o. g. Beschluß vom 16. Dezember 1993 zu fassen?
Welche verkehrs- und ordnungspolitischen Gründe haben seitens der Bundesregierung dazu geführt, auf den o. g. Beschluß einzuwirken?
Kann die DB AG einzelne Regionalbusgesellschaften isoliert verkaufen oder ist der Erwerb eines Regionalbusunternehmens an den gleichzeitigen Erwerb des jeweiligen regionalen Schienenpersonennahverkehrs zwingend gekoppelt?