Stand der Erkundungs- und Sicherungsmaßnahmen am Rüstungsaltstandort Elsnig
des Abgeordneten Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stand der Erkundungs- und Sicherungsmaßnahmen am Rüstungsaltstandort Elsnig
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Durchführung des Altlastenprogramms für das Munitionsdepot und die ehemalige Rüstungsfabrik Elsnig/Vogelsang
Fragen46
Wer waren die Auftraggeber und Auftragnehmer der im Rahmen dieses Programmes durchgeführten Altlastenerfassung?
Bezieht sich die Aussage der Wehrbereichsverwaltung VII, wonach bereits im Rahmen der Umweltlageerhebung, Stufe 1, Grundwasserbelastungen durch TNT und ähnliche Stoffe festgestellt wurden, auf Untersuchungen, die innerhalb der bundeseigenen Liegenschaft durchgeführt wurden?
Falls ja, welche Erkenntnisse lagen bereits zu diesem Zeitpunkt vor, und wie wurden diese Erkenntnisse gewonnen?
Falls im Rahmen der Erfassung Proben entnommen wurden, wo, wann und durch wen wurden diese Proben entnommen und analysiert?
Woraus wurden Proben entnommen (Oberflächenwasser, Grundwasser, Boden o. ä.), und worauf wurden diese Proben jeweils analysiert?
Wurden die Behörden des Freistaates Sachsen über die Ergebnisse dieser Untersuchungen informiert?
Welches Meßstellennetz existiert innerhalb der bundeseigenen Liegenschaft, und wann wurden diese Meßstellen eingerichtet?
Liegen als Ergebnis der Erfassung bzw. der durch das Landratsamt Torgau in Auftrag gegebenen historischen Erkundung Erkenntnisse über die Lage und die Funktion von Brunnen innerhalb der bundeseigenen Liegenschaft vor?
Wurde bei der Durchführung der Erfassung auf die vom Landratsamt Torgau in Auftrag gegebene historische Erkundung der Rüstungsaltlast WASAG zurückgegriffen?
Welche Sofortmaßnahmen wurden im Ergebnis der Erfassung bereits ergriffen und welche sind geplant?
Wer waren jeweils Auftraggeber und Auftragnehmer?
Sind nach Auffassung der Bundesregierung neben der angestrebten hydraulischen Gesamtsicherung der bundeseigenen Liegenschaft weitere Sofortmaßnahmen erforderlich?
Ist im Rahmen der Sofortmaßnahmen eine Verdichtung des Meßstellennetzes durch den Bau weiterer Meßstellen erfolgt?
Wenn ja, wo und durch wen sollen neue Meßstellen eingerichtet werden?
Welche Stoffe bzw. Materialien sollen gemessen und beprobt werden?
Wo, wann, ggf. in welchem Abstand und durch wen, sollen Proben entnommen und analysiert werden?
Worauf sollen diese Proben jeweils analysiert werden?
Gibt es ein Arbeitsschutzkonzept für den Bau weiterer Meßstellen und sonstige Baumaßnahmen, das z. B. die von der Berufsgenossenschaft festgelegten „Sicherungsregeln für Arbeiten in kontaminierten Bereichen" beinhaltet?
Für die hydraulische Gesamtsicherung der bundeseigenen Liegenschaft werden Abfangbrunnen benötigt. Nach welchen Kriterien orientieren sich Lage und Förderraten dieser Abfangbrunnen?
Werden Umwelt-Folgeabschätzungen über den geplanten Absenktrichter durchgeführt bzw. soll dies geschehen?
Werden Untersuchungen über die Auswirkungen der hydraulischen Sicherung auf die Gesamtwasserbilanz der Region durchgeführt bzw. soll dies geschehen?
Besteht angesichts der hydraulischen Verbindungen der Grundwasserleiter untereinander die Gefahr, daß durch die hydraulische Sicherung Schadstoffe in große Tiefen gezogen werden, die dort bislang gar nicht oder nur in Spuren vorhanden sind?
Wie wird in diesem Zusammenhang die beim Betrieb der Brunnen der Fassung „Elsnig I" festgestellte Tatsache beurteilt, daß die Belastung des tiefer liegenden Grundwasserleiters mit sprengstoffspezifischen Substanzen höher ist als die der nur oberflächennah ausgebildeten Grundwasserleiter?
Soll die Ermittlung von Lage und Förderraten der notwendigen Abfangbrunnen nur durch Modellsimulation erfolgen oder sind auch Pumpversuche geplant?
Wenn ja, wer soll diese durchführen?
Soll sich die Lage der Abfangbrunnen auch an den im Verlauf der Erfassung ermittelten Belastungsschwerpunkten bzw. punktuellen Kontaminationsquellen orientieren?
Aus welchem Grundwasserstock bzw. aus welchen Grundwasserstockwerken soll das verunreinigte Grundwasser im Rahmen der hydraulischen Sicherung abgepumpt werden?
Welche Kapazität soll die geplante Wasseraufbereitungsanlage haben, an welchen Kriterien orientiert sich die Kapazitätsplanung und welche Schutzvorkehrungen sind für den Fall einer Havarie vorgesehen?
Soll die Einleitung des in der Wasseraufbereitungsanlage aufbereiteten Grundwassers innerhalb oder außerhalb des bundeseigenen Geländes erfolgen, und liegen hierfür die erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen vor bzw. werden diese eingeholt?
Soll die Wasseraufbereitung mit Aktivkohlefilterung erfolgen?
Wenn nicht, wie soll die Wasseraufbereitung stattdessen erfolgen?
Welche Schadstoffe können durch die Aufbereitungsanlage sicher aus dem Wasser entfernt werden und welche nicht?
Durch wen und über welchen Zeitraum soll die Wasseraufbereitungsanlage betrieben werden?
Welche Kosten entstehen hierdurch jährlich, und wer trägt diese Kosten?
Gibt es für die im Verlauf der Wasseraufbereitung anfallenden Reststoffe ein Entsorgungskonzept?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit der hydraulischen Sicherung, auch im Hinblick auf das Abströmen von Schadstoffen in der Zukunft?
Sollen innerhalb der bundeseigenen Liegenschaft Beobachtungsbrunnen gebaut oder genutzt werden, mit deren Hilfe die Wirksamkeit der hydraulischen Sicherung überprüft werden kann?
Wurde bereits ein Auftrag für eine umfassende Gefährdungsabschätzung erteilt?
Falls ja, wer sind Auftraggeber und Auftragnehmer?
Wie beurteilt in diesem Zusammenhang die Bundesregierung die Aussage des Sächsischen Umweltministeriums, daß die Firma Mull + Partner einen Auftrag zur Gefährdungseinschätzung erhalten hat?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Gefährdungsabschätzung - vergleichbar der historischen Erkundung - nicht nur den Kernbereich des ehemaligen Sprengstoffwerkes umfassen sollte, sondern auch die mit der ehemaligen Sprengstoffabrik funktional in Zusammenhang stehenden außerhalb liegenden Bereiche und die aus dem Gelände führenden Abwasseranlagen und -netze?
Ist die Kampfmittelräumung für das bundeseigene Gelände mittlerweile vollständig abgeschlossen?
Bezieht die Bundeswehr ihr Trink- und Brauchwasser ausschließlich durch die Fernwasserversorgung oder auch durch eigene Brunnen innerhalb der Liegenschaft?
Wird das Kanalnetz der ehemaligen Sprengstoffabrik im Rahmen der aktuellen Nutzung für die Ableitung von Abwässern genutzt?
Falls ja, können auf diesem Wege Rückstände der ehemaligen Sprengstoffproduktion aus den Kanälen ausgespült werden?
Wohin erfolgt die Ableitung der Abwässer aus der bundeseigenen Liegenschaft?
Sind Bau- oder Erschließungsarbeiten innerhalb der bundeseigenen, als struktursicher geltenden Liegenschaft geplant?
Falls ja, gibt es ein Entsorgungskonzept für den dabei ggf. anfallenden verunreinigten Boden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Sachverständigenrates für Umweltfragen, daß es sich bei der standortfernen Deponierung unbehandelten Materials nur um eine Problemverlagerung in Raum und Zeit handelt, weil damit der Standort, nicht aber die kontaminierten Massen gereinigt werden?
Trifft es zu, daß die „Industrie-Verwaltungs-Gesellschaft AG" rechtsidentisch mit der Montan-Industriewerke GmbH ist, und diese wiederum eine umfassende Dispositionsbefugnis gegenüber der Betreibergesellschaft der Sprengstofffabrik hat?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Zusammenhang?
Trifft es zu, daß es für alle Erkundungs- und Sicherungsmaßnahmen weder einen Gesamtträger noch einen Gesamtfinanzierungsplan gibt?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Sachverhalt?
Kann der Zusammenschluß der Ordnungspflichtigen und der im Wege der Ersatzvornahme handelnden Behörden in einem Altlastensanierungsverband nach Ansicht der Bundesregierung eine Möglichkeit sein, um angesichts unterschiedlicher Verantwortlichkeiten die Durchführung der Einzeluntersuchungen zu koordinieren?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die betroffenen Gebietskörperschaften und die Öffentlichkeit fortlaufend an dem Prozeß der Erkundung und Sicherung zu beteiligen sind?
Falls ja, wie wird eine solche Beteiligung sichergestellt?
In welcher Höhe wurden bislang Mittel für die einzelnen Erkundungs- und Sicherungsmaßnahmen ausgegeben?
Durch wen, und im Rahmen welcher Finanzierungsprogramme wurden diese Mittel bereitgestellt?