Privatfinanzierung im Straßenbau
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS /Linke Liste
Vorbemerkung
In einem für die Bürgerinitiative für umweltgerechte Verkehrsplanung e. V. erstellten Gutachten bezweifelt Prof. Dr. Günter Püttner die Verfassungsmäßigkeit des von der Bundesregierung praktizierten Konzessionsmodells.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Handelt es sich bei den im Haushalt 1994 ausgewiesenen zwölf Straßenbauprojekten um privat finanzierte oder um privat vorfinanzierte Projekte?
Wie begründet die Bundesregierung die Verwendung des Terminus „Privatfinanzierung" im Haushalt 1994?
Wie beurteilt die Bundesregierung eine absehbare höhere Belastung der öffentlichen Finanzen durch das Konzessionsmodell aufgrund von höheren Kreditzinsen, Versicherungen und Gewinnzuschlägen?
Sieht die Bundesregierung dadurch das Haushaltsprinzip der Wirtschaftlichkeit verletzt?
Liegen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für die unmittelbare Bundesfinanzierung und für die private Vorfinanzierung zum Vergleich vor?
Wird nach Ansicht der Bundesregierung der in der Verfassung verankerte Grundsatz der Vollständigkeit des Haushalts erfüllt?
Wie erklärt die Bundesregierung, daß für den Bau der B 31 Freiburg—Kirchzarten im Haushalt 1994 in Kapitel 1210 weder Kosten für 1994 ausgewiesen noch Verpflichtungsermächtigungen ausgebracht worden sind?
Wann werden voraussichtlich die Verträge für das privat vorfinanzierte Projekt B 31 Freiburg—Kirchzarten abgeschlossen?
Sieht die Bundesregierung es als Umgehung des Vollständigkeitsgrundsatzes, wenn durch fremde Vorfinanzierung die Kassenwirksamkeit jetzt anstehender Maßnahmen aufgehoben wird?
Läßt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Verlagerung von Belastungen in spätere Haushaltsperioden mit einer soliden Haushaltsplanung vereinbaren?