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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Polizeiliche Vorführung von Berliner Wehrpflichtigen zur Musterung (G-SIG: 12012035)

Vorführungen zur Musterung seit Einführung der Wehrpflicht in Berlin, vorübergehende Ingewahrsamnahme von Wehrpflichtigen, Rechtsgrundlage, verwendete Daten

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

26.04.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/716828.03.94

Polizeiliche Vorführung von Berliner Wehrpflichtigen zur Musterung

der Abgeordneten Vera Wollenberger und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele Wehrpflichtige wurden seit Einführung der Wehrpflicht in Berlin polizeilich zur Musterung vorgeführt (Aufschlüsselung nach Jahrgängen, Monaten im Berichtszeitraum)?

2

Wie viele Anordnungen zur polizeilichen Vorführung gab es in diesem Zeitraum (Aufschlüsselung wie oben)?

3

Nach welchen Kriterien beurteilt das Kreiswehrersatzamt, ob eine Entschuldigung „genügend" ist im Sinne des Wehrpflichtgesetzes, welche Beweismittel werden etwa bei einer Krankheit, bei einem Urlaub, einem sonstigen Verlassen der 100-km- Grenze von den Wehrpflichtigen verlangt?

4

Auf welcher Rechtsgrundlage und mit welchen Tätigkeiten werden Kontaktbereichsbeamte im Rahmen des Musterungsverfahrens eingesetzt?

5

Zu welchen Zeiten wurden die Betroffenen von der Polizei vorgeführt, und trifft es zu, daß Wehrpflichtige vorübergehend in polizeilichen Gewahrsam genommen wurden, und bleibt damit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt?

6

Welche Daten werden bei der Vorführung verwendet, und gab es Verstöße gegen das Datenschutzgesetz?

7

Welche Kosten sind den Behörden durch die polizeilichen Vorführungen bereits entstanden (Aufschlüsselung der Kosten nach Kreiswehrersatzamt und anderen Behörden)?

Bonn, den 28. März 1994

Vera Wollenberger Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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