Geplanter Neubau der Bundesstraße B 6 im Norden von Leipzig
des Abgeordneten Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Straßenbauamt der Stadt Leipzig hat mit einer Umweltverträglichkeitsstudie zur Bundesstraße B 6 nachgewiesen, daß eine alternative Nordvariante umweltverträglicher und kostengünstiger als die bisher favorisierte Südvariante ist.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen12
In welcher Art und Weise wurde die vom Bürgerverein „Möckern-Wahren e. V." vorgeschlagene „echte Nordvariante" der B 6 bisher einer Prüfung unterzogen, und zu welchen Ergebnissen kamen diese Untersuchungen in bezug auf Kostenaufwand, Umweltverträglichkeit und zu erwartende Belastungen für betroffene Bürgerinnen und Bürger?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse dieser Untersuchungen im Vergleich zur bisher verfolgten Linienführung über die Südvariante?
In welcher Art und Weise wurde bisher Anregungen und Forderungen von Bürgerinitiativen sowie betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Rechnung getragen?
Warum wurde den betroffenen Anwohnern bisher kein Variantenvergleich vorgestellt, aus dem Verkehrsaufkommen, Baumaßnahmen, Kosten-Nutzen-Berechnung und ökologische Auswirkungen hervorgehen und beurteilt werden können?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der vom Straßenbauamt Leipzig (Regierungspräsidium) vorgelegten Umweltverträglichkeitsstudie, in der eine nördlich der Bahnlinie Leipzig — Halle verlaufende Nordtrasse favorisiert wird?
Von den Planern des Straßenbauamtes wird behauptet, daß die von ihnen vorgelegte Variante die kostengünstigste sei. Wie steht die Bundesregierung zu dieser Aussage angesichts der Tatsache, daß beim Bau der vom Bürgerverein „Möckern-Wahren e.V." vorgeschlagenen „echten Nordvariante" weder Wohnhäuser abgerissen noch Kleingärten vernichtet werden müssen als auch kein zusätzlicher Brücken- und Tunnelbau sowie aufwendige Lärmschutzanlagen notwendig sind?
Haben bei der Planung der Linienführung ansiedlungspolitische Aspekte eine Rolle gespielt, und wenn ja, welche? Wie ist es zu erklären, daß die favorisierte Südvariante der „echten Nordvariante" vorgezogen wird, obwohl wichtige Standorte wie der Flughafen, das Postfrachtzentrum, die neue Messe sowie das Quelle-Versandzentrum, die den Neubau der B 6 entscheidend begründen, von der alternativen „echten Nordvariante" erheblich mehr profitieren würden?
Von der jetzt vorgelegten Variante profitiert vor allem die Springer AG mit ihrem Druckhaus in Stahmeln sowie ein geplantes Gewerbegebiet Stahmeln. Wie beurteilt die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen den Vorteilen für die Springer AG und dem Festhalten des Straßenbauamtes an der vorgelegten Variante?
Welche Untersuchungen über die zu erwartenden Verkehrsströme durch die unterschiedlichen Linienführungen liegen bis jetzt vor? Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Untersuchungen, auch unter dem Aspekt zu erwartender Beeinträchtigungen für Wohngebiete?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen auf die Lebensqualität der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, wenn durch diese Linienführung nicht nur über 1 000 Kleingärten, sondern auch Teile der unersetzbaren Auenlandschaft Leipzigs zerstört werden?
Welche Argumente rechtfertigen aus Sicht der Bundesregierung die Auffassung, daß die favorisierte Südvariante der vom Bürgerverein „Möckern-Wahren e. V. " vorgeschlagenen „echten Nordvariante" vorgezogen werden könnte?
Welche Argumente rechtfertigen aus Sicht der Bundesregierung die getrennte Planung derselben Straße durch das Straßenbauamt und das Verkehrsplanungsamt Leipzig und daß dadurch die Betroffenen getrennt, örtlich und zeitlich, eingeladen bzw. gehört wurden, obwohl bei Fertigstellung eines Teilstückes der Zwang zum Bau des Restes entsteht und somit alle Anwohner der geplanten Straße in jeder Phase im Sinne des Planungsrechts als Betroffene gelten?