Erhaltung bzw. Wiederherstellung der natürlichen Lahnuferzone
des Abgeordneten Brauer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Maßnahmen und Planungen des Wasser- und Schiffahrtsamtes Koblenz — als Unterbehörde der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes — am linken Lahnufer zwischen Eschhofen und Dehrn haben in den letzten Wochen zu starken Protesten innerhalb der Bevölkerung, der verschiedenen Naturschutzverbände und der Parteien geführt. Dieser Maßnahmeplan sieht vor, daß im Laufe dieses Jahres neben der Durchforstung des Uferbewuchses in der Gemarkung Eschhofen-Mühlen beträchtliche Steinschüttungen erfolgen sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie beurteilt die Bundesregierung die massiven Abholzungsmaßnahmen des Wasser- und Schiffahrtsamtes in diesem Bereich der Lahn? Sieht sie darin vorbereitende Maßnahmen für geplante Steinaufschüttungen?
Hält die Bundesregierung den Maßnahmenplan des Wasser- und Schiffahrtsamtes zur Pflege des Uferbewuchses und zur Sicherung des Ufers der Lahn für geeignet und notwendig, um die Lahn für die Schiffbarkeit in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten? Wenn ja, warum?
Wie schätzt die Bundesregierung die Beurteilung des BUND ein, daß Steinschüttungen den Bereich an der Wasserlinie, in dem sich der Lebensraum für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen sowie die Brutstätten für Fische, Kleintiere und Bodenbrüter befinden, zerstören, sich negativ auf die Fließgeschwindigkeit eines Flusses auswirken und die Hochwassergefahr steigern?
Welche Ursachen sind für die Erosion im Bereich des Zahnufers verantwortlich? Trifft es zu, daß starker Motorboot- und Wasserskiverkehr maßgeblich daran beteiligt sind?
Welche ökologischen Maßnahmen hält die Bundesregierung zur Bekämpfung der Erosion für sinnvoll?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderungen der Bürgerinitiativen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der natürlichen Lahnuferzone
nach Schließung der Einlaßstellen für Motorboote unterhalb der Autobahn in Limburg,
eines Wasserskiverbotes an allen Wasserskistrecken der Lahn,
einer Eindämmung des Motorsportverkehrs an der Lahn?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß für die zuvor genannten Baumaßnahmen Millionenbeträge aus Mitteln des Bundes bereitgestellt werden und an anderen Stellen bereits viel Geld dafür ausgegeben wird, um künstlich ausgebaute Gewässer wieder in einen natürlicheren Zustand zurückzuversetzen?
Trifft es zu, daß der ehemalige Bundesverkehrsminister Dr. Dollinger angeordnet hat, es möge auch bei Bundesangelegenheiten das schärfere hessische Naturschutzgesetz zu beachten sein?
Der ufernahe Raum ist lebensnotwendig für Fische, Vögel, Kleintierleben und Pflanzen. Nach Auffassung der Naturschutzverbände, Bürgerinitiativen, der Stadt Limburg und des Kreistages droht mit der Zerstörung der Uferzone die Vernichtung wertvoller, unwiederbringlicher Biotope. Das Wasser- und Schiffahrtsamt äußerte, daß die Maßnahmen unter Beachtung des BNatSchG durchgeführt werden.
Schließt sich die Bundesregierung den Äußerungen des Wasser- und Schiffahrtsamtes an?
Wenn ja, warum hält die Bundesregierung die geplanten Maßnahmen nicht für Eingriffe im Sinne des § 8 BNatSchG?