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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Straßenneubaumaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland in Ansbach Verlegung der B 14 "Westtangente" (G-SIG: 11000293)

Kosten/Nutzungsanalyse, Entlastungseffekt, eventuelle Weiterführung der B14 von Stuttgart zur B13 nach Ingolstadt

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

27.05.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/18724.04.87

Straßenneubaumaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland in Ansbach Verlegung der B 14 „Westtangente"

der Abgeordneten Frau Rust und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Frau Rust und der Fraktion DIE GRÜNEN

Straßenneubaumaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland in Ansbach

Verlegung der B 14 „Westtangente"

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Nach der vorliegenden Verkehrszählung ist kein überörtlicher Verkehr zu erwarten, der von der Westtangente aufgenommen werden kann, sondern nur Ziel- und Quellverkehr nach Ansbach. Warum finanziert der Bund (zuständig für überörtliche Straßenbaumaßnahmen) diese Straße?

2

Wurde eine Kosten/Nutzenanalyse erstellt unter Einbeziehung von Maßnahmen des ÖPNV für die Westtangente, die immerhin bei einer Länge von 1,9 km etwa 20 Mio. DM kosten wird?

3

Warum ist diese Maßnahme im Bundesverkehrswegeplan in der Dringlichkeit I enthalten, obwohl der Entlastungseffekt dieser Straße z. B. für die Promenade (Innenstadt) max. 15 beträgt?

4

Inwieweit wurde bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt, daß dieser Entlastungseffekt aufgehoben wird durch die Tatsache, daß ein dann flüssiger Verkehr für viele Verkehrsteilnehmer/innen einen Anreiz bietet, wieder mehr das Auto zu benützen, und der gesamte Entlastungseffekt dadurch aufgehoben wird?

5

Beabsichtigt der Bund eine Weiterführung der Straße von der B 14 von Stuttgart zur B 13 nach Ingolstadt?

Bonn, den 24. April 1987

Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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