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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Schriftverkehr der Bundeswehr nach West-Berlin (G-SIG: 11000356)

Briefe von Kreiswehrersatzämtern mit offizieller Adressenangabe an Wehrpflichtige in West-Berlin, Einhaltung der bestehenden Vorschriften durch die nachgeordneten Behörden, Erfassung bzw. Zusammenführung der Angaben über Wehrpflichtige oder ungediente Bürger West-Berlins

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

27.05.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/26211.05.87

Schriftverkehr der Bundeswehr nach West-Berlin

des Abgeordneten Wüppesahl und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Uns sind aus der letzten Zeit eine Reihe von Briefen von Kreiswehrersatzämtern (insbesondere Hamburg) mit offizieller Bundeswehr-Adressenangabe an Wehrpflichtige in West-Berlin bekanntgeworden, worin diese um Informationen über ihre anhängigen KDV-Verfahren, Nachweise über weiteren Aufenthalt/Tätigkeit in Berlin oder sonstige Auskünfte von ähnlicher Dringlichkeit ersucht wurden.

Nach unserer Kenntnis der einschlägigen Bundeswehrvorschriften (Stand: Erlaß BVWA WE 2 — Az 01-45-01/24-03-00 VS NfD vom 3. März 1983) ist demgegenüber Schriftverkehr nach West-Berlin nur bei „dringendem dienstlichen Bedürfnis" zulässig, über dessen Vorliegen im Einzelfall der Leiter der jeweiligen Wehrbereichsverwaltung zu entscheiden hat und zudem nur mit handschriftlicher Absenderangabe (Name und Privatanschrift eines KWEA-Mitarbeiters). Da jene Vorschriften seinerzeit aus Anlaß vielfältiger Verstöße mehrmals präzisiert, verschärft und in Erinnerung gerufen werden mußten, fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Gilt die erwähnte Erlaßlage nach wie vor, oder was sehen die derzeit gültigen Bestimmungen zu diesen Fragen im einzelnen vor?

2

Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß für Schreiben des genannten Inhalts oder Anfragen vergleichbarer Art ein „dringendes dienstliches Bedürfnis" besteht, und worin besteht dieses gegebenenfalls?

3

Für welche Art Schreiben mit welchem Inhalt an Wehrpflichtige in West-Berlin wird derzeit kraft allgemeiner Anweisung der Wehrbereichsverwaltungen oder nach gängiger Einzelfallpraxis ein solches Bedürfnis bejaht?

4

Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die nachgeordneten Behörden zur Einhaltung der bestehenden Vorschriften zu ermuntern?

5

Wie wird nach Erlaßlage oder gängiger Praxis z. Z. mit der Zustellung von Bundeswehrschreiben an wehrpflichtige Bürger West-Berlins anläßlich ihrer Einreise in das Bundesgebiet oder eines vorübergehenden Aufenthalts im Bundesgebiet verfahren?

6

Werden die Angaben über wehrpflichtige oder ungediente Bürger West-Berlins zentral beim Bundeswehrverwaltungsamt und/oder dezentral bei den zuständigen Kreiswehrersatzämtern erfaßt bzw. zusammengeführt? Welchen anderen Stellen (z. B. Grenzübergänge) werden diese Angaben ggf. zugänglich gemacht?

Bonn, den 11. Mai 1987

Wüppesahl Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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