Ökologische Folgen des geplanten Rottachspeichers in der Gemeinde Sulzberg/Lkr. Oberallgäu
des Abgeordneten Häfner und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage des Abgeordneten Schulte (Menden) und der Fraktion DIE GRÜNEN betreffs „Straßenbau im Allgäu" — Drucksache 10/6811— geht die Bundesregierung in der Erwiderung auf Frage 10 auch auf den geplanten Bau des Rottachspeichers im Gebiet der Gemeinde Sulzberg/Lkr. Oberallgäu ein.
Bezugnehmend auf diese Antwort fragen wir die Bundesregierung:
Fragen5
Ist die Aussage der Bundesregierung: „Es ist davon auszugehen, daß durch den Speicherbau auch neue, ökologisch wertvolle Kleinräume geschaffen werden" so zu verstehen, daß entsprechender Ersatzraum geschaffen werden soll?
Wenn ja, in welcher Form und in welchem Ausmaß?
Wie kann überflutete, zerstörte Landschaft ersetzt werden?
Wie soll die Schaffung neuer, ökologisch wertvoller Kleinräume konkret vor sich gehen, welche Tiere und welche Pflanzen sind von dieser Maßnahme betroffen?
Der Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten zählt zu den erklärten Zielen dieser Bundesregierung. Die Kreisgruppe Kempten/Oberallgäu des Bundes Naturschutz Bayern e. V. hat als Anhang einer Petition bezüglich des geplanten Rottachspeichers an den Bayerischen Landtag eine Liste mit insgesamt 41 Tier- und Pflanzenarten erstellt und vorgelegt, welche auf dem von dem Bauvorhaben betroffenen Gelände leben und wegen ihrer Schutzwürdigkeit und ihrer Gefährdung in den beiden „Roten Listen bedrohter Pflanzen und Tiere in Bayern" aufgeführt werden. Sind der Bundesregierung andere, vergleichbare Untersuchungen bekannt, bzw. wurden solche im Zusammenhang mit der Planung des Rottachspeichers angeordnet bzw. durchgeführt?
Wie viele und welche bedrohten Tier- und Pflanzenarten leben nach Erkenntnissen der Bundesregierung auf dem betroffenen Gelände?
Wie bewertet die Bundesregierung die Untersuchung des Bundes Naturschutz, Kreisgruppe Kempten, und welche Konsequenzen zieht sie daraus im Hinblick auf ihr erklärtes Ziel, die Umwelt und insbesondere bedrohte Tier- und Pflanzenarten zu schützen?
Zu welchen Ergebnissen kommt die Bundesregierung bei einem Vergleich der durch den Speicherbau betroffenen ökologisch wertvollen Flächen mit den von der Bundesregierung angekündigten „neuen, ökologisch wertvollen Kleinräumen"
a) in quantitativer Hinsicht,
b) in qualitativer Hinsicht (Beschaffenheit, Charakter der Landschaft, Art des Bewuchses, Zahl, Art und Wert der Pflanzen- und Tierarten — auch unter Berücksichtigung der Häufigkeit oder Seltenheit bzw. Bedrohung einer Spezies)?