Einschränkung des Ortsverkehrs in Lindau (Bodensee) durch die Deutsche Bundesbahn/GBB Augsburg
der Abgeordneten Weiss (München), Häfner und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Deutsche Bundesbahn will zum Fahrplanwechsel am 31. Mai 1987 massive Angebotsrücknahmen im Omnibus-Stadtverkehr der Stadt Lindau (Bodensee) vornehmen. Betroffen sind die Linien 1 (Lindau Hbf — Degelstein), 2 (Lindau Hbf — Wannental), 3 (Lindau Hbf — Zech), 5 (Lindau Hbf — Nonnenhorn), 7 (Lindau Hbf — Neuravensburg), 8 (Lindau Hbf — Oberhochsteg). Auf diesen Strecken sollen werktags ca. 25 %, an Wochenenden ca. 40 % der bisher gefahrenen Kurse entfallen. Darüber hinaus drohen langfristig weitere Angebotsrücknahmen in dem vom GBB Augsburg betriebenen Omnibus-Stadtverkehr der Stadt Lindau.
Dazu fragen wir die Bundesregierung:
Fragen12
Hat die Bundesbahn im Rahmen der Planung der Angebotsrücknahme bedacht, daß nach der Fahrplanausdünnung insbesondere das Kreiskrankenhaus sowie der Aschacher Friedhof nunmehr an Wochenenden kaum mehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind? Warum soll die Fahrplanausdünnung dennoch durchgeführt werden?
Hat die Bundesbahn im Rahmen der Planung der Angebotsrücknahme bedacht, daß nunmehr die Einkaufszentren in Reutin und in Enzisweiler zu den einkaufsgünstigeren Vor- und Nachmittagsstunden kaum mehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind? Warum soll die Fahrplanausdünnung trotzdem durchgeführt werden?
Hat die Bundesbahn im Rahmen der Planung der Angebotsrücknahme bedacht, daß die Ortsteile Oberreitenau, Rickenbach und Oberhochsteg am Wochenende fast gänzlich von der Bedienung durch den Öffentlichen Personennahverkehr ausgeschlossen werden und die Orte an der Linie 1 nach Degelstein am Wochenende überhaupt nicht mehr betreut werden? Warum soll die Fahrplanausdünnung dennoch durchgeführt werden?
Hat die Bundesbahn bei der Planung der Angebotsrücknahme bedacht, daß diese besonders sozial schwache Bürger sowie ältere Menschen, die auf den Omnibus-Stadtverkehr angewiesen sind, betreffen? Warum soll die Fahrplanausdünnung dennoch durchgeführt werden?
Aus welchen Gründen hat der GBB Augsburg bei der Planung der Angebotsrücknahme zum Sommerfahrplan 1987 das Benehmen mit der Stadt Lindau (Bodensee) nicht hergestellt, obwohl in § 2 Abs. 2 des Vertrages vom 6. November 1964 zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Stadt Lindau (Bodensee) festgelegt ist, daß der Fahrplan im Omnibus-Stadtverkehr Lindau (Bodensee) vom GBB Augsburg der Deutschen Bundesbahn im Benehmen mit der Stadt Lindau erstellt wird?
Ist es richtig, daß der GBB Augsburg zum 1. Mai 1987 Tariferhöhungen im Stadtverkehr Lindau (Bodensee) vorgenommen hat, ohne daß — entgegen früherer Gepflogenheiten — darüber vorher Gespräche zwischen dem GBB und der Stadt geführt worden sind?
Ist es richtig, daß der GBB darüber hinaus den Sozialfond für verbilligte Dutzendkarten aufgelöst hat, der bisher Sozialhilfeempfängern und Sozialrentnern zugute gekommen ist? Ist es weiterhin richtig, daß diese Auflösung ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen erfolgt ist? Gedenkt die Bundesbahn den Sozialhilfeempfängern und Sozialrentnern auf andere Art einen Ausgleich zu gewähren?
Ist es richtig, daß der GBB Augsburg der Stadt Lindau (Bodensee) für das Jahr 1986 eine „Ausgleichsforderung" von 261 559 DM in Rechnung gestellt hat?
Ist es weiter richtig, daß der GBB diese Forderung mit dem Vertrag über die Betriebsführung aus dem Jahr 1954 begründet hat, obwohl dieser Vertrag durch den Abschluß eines neuen Vertrages im Jahr 1964 gegenstandslos geworden ist und dieser neue Vertrag keine Ausgleichsverpflichtung der Stadt enthält?
Trifft es weiter zu, daß der GBB Augsburg trotz der klaren Vertragslage gegenüber der Stadt Lindau (Bodensee) seinen vermeintlichen Rechtsanspruch für „nicht verhandlungsfähig" erklärt hat und seine gerichtliche Geltendmachung ausgehändigt hat? Wenn ja, welche Rechtfertigung hat der GBB Augsburg für sein Verhalten?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der GBB Augsburg den mit der Stadt Lindau (Bodensee) geschlossenen Vertrag über die Betriebsführung aus dem Jahr 1964 zum Jahr 1988 gekündigt hat und gegenüber der Stadt Lindau erklärt hat, eine Einwendung der Stadt gegen das jetzige Verhalten des GBB Augsburg müßte als Einverständniserklärung zur Rückkehr vom Leistungsangebot von 1954 aufgefaßt werden?
Hält die Bundesregierung dieses Verhalten des GBB Augsburg für hilfreich, um die gewünschte Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Stadt Lindau zu fördern?