Tief- und Tiefstflüge im Bereich von 150 bis 450 Metern und von 75 bis 150 Metern über Grund durch strahigetriebene Militärflugzeuge und die Belastung der Bevölkerung dadurch
der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 26. Juni 1986 lehnte die Mehrheit des Deutschen Bundestages den Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN „Abschaffung von Tiefflügen" vom 15. Mai 1985 ab und nahm den gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP „Reduzierung der Belastung der Bevölkerung durch den militärischen Tiefflugbetrieb" vom 26. Juni 1986 an. Darin heißt es: „Der Deutsche Bundestag erwartet, daß die Bundesregierung, gestützt unter anderem auf die Ergebnisse und Erkenntnisse der öffentlichen Anhörung des Verteidigungs-, Verkehrs-, Petitions- und Innenausschusses am 23. Juni 1986, alle verantwortbaren und realisierbaren Maßnahmen ergreifen wird, um über bereits getroffene Maßnahmen hinaus eine spürbare Entlastung der Bevölkerung von den Auswirkungen des militärischen Tiefflugbetriebes herbeizuführen."
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen40
Wie aus der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klejdzinski vom 4. November 1986 hervorgeht, ist der Bundesregierung bekannt, daß die sowjetische Luftwaffe mit Flugzeugen ausgerüstet ist, die imstande sind, tief anfliegende Kampfflugzeuge aus der Höhe zu bekämpfen (Lookdown-Shootdown). Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber,
a) welche Flugzeuge des Warschauer Paktes diese Fähigkeit besitzen und
b) wie viele Systeme dieser Art(en) jeweils bereits in Dienst gestellt sind bzw.
c) wann solche Systeme ggf. eingeführt werden?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sich die Feststellung des Chefs des Bundeskanzleramtes in einem Brief vom Juni 1986, „Möglicherweise werden Änderungen in der Technik oder in der Bedrohung tatsächlich eines Tages dazu führen, daß Tiefflüge unzweckmäßig werden", auf die Kenntnis dieser Lookdown-Shootdown-Kapazitäten bezieht, oder worauf bezieht sie sich sonst?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, in der NATO auf einen Verzicht auf Tiefflug- und Tiefstflugübungen zu drängen, weil diese angesichts ihrer aufgrund der Lookdown-Shootdown-Fähigkeiten des „potentiellen Gegners" fragwürdig gewordenen militärstrategischen Rechtfertigung der von Lärm, Abgasen und Unfallrisiken betroffenen Bevölkerung besonders in der Bundesrepublik Deutschland, vor allem aber in den sieben Tiefstfluggebieten hier, in keiner Weise mehr zuzumuten sind?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja,
ba) welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits getroffen, um auf eine Einstellung der Tief- und Tiefstflugübungen der NATO-Streitkräfte hier und anderswo hinzuwirken,
bb) in welchem Zeitraum wird die Bundesregierung Ausrüstung und Übungsplanung der Bundeswehr dahin gehend umgestellt haben, daß Flugübungen von Heer, Luftwaffe und Marine mit strahlgetriebenen Kampfflugzeugen im Bereich von unter 450 Metern Flughöhe unterbleiben werden,
bc) welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und in welchem Zeitraum andere NATO-Staaten derartige Umstellungen planen?
In der Antwort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klejdzinski vom 4. November 1986 kündigte der Parlamentarische Staatssekretär Würzbach an: „Durch die Kombination von Tiefflug, taktischen und EloKa-Maßnahmen kann ... sowohl gegen die bodengestützten als auch die luftgestützten Luftverteidigungssysteme des Warschauer Paktes Durchsetzungsfähigkeit erhalten werden. Die Luftwaffe verfolgt entsprechende Ausrüstungsplanungen."
a) Um welche Ausrüstungsplanungen handelt es sich?
b) Wann werden diese Planungen zur Beschaffung anstehen?
c) Wird eine Umrüstung auch in Heer und Marine geplant?
d) Inwieweit wird sich die Übungsplanung für strahlgetriebene Kampfflugzeuge bei Heer, Luftwaffe und Marine dadurch ändern, und
da) ist dadurch mit mehr oder mit weniger Tiefflügen zu rechnen,
db) zu welchem Zeitpunkt treten ggf. Änderungen der Übungsplanung in Kraft?
Durch welche Argumente kann die Bundesregierung noch eine Militärstrategie rechtfertigen, die Tiefflugübungen mit Lärmbelastungen erfordert, wie sie z. B. aus Südhessen bekannt sind (die Hessische Landesanstalt für Umwelt maß dort von September bis November 1983 an sieben Orten Maximalpegel zwischen 66 und 112 dBA bei einem Mittelwert von 100 dBA, ohne einen einzigen Direktüberflug registriert zu haben), wenn sie in Betracht zieht, daß Wissenschaftler sich scheuen, Versuchspersonen einem Lärm von mehr als 110 dBA auszusetzen, weil sie dies für ethisch nicht mehr verantwortbar halten?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß in der Area 7 mit neuartigen Meßgeräten Lärmpegel über 120 dBA gemessen worden sind, wie dies von Bürgermeister Vogel aus Wassertrüdingen in der Anhörung des Verteidigungsausschusses am 23. Juni 1986 berichtet wurde?
In welchem Maße war oder ist die Bundesregierung an der Finanzierung der Forschungsvorhaben des Arbeitskreises für Lärmwirkungen beim Umweltbundesamt beteiligt, und
a) wie hoch war oder ist der Anteil des Bundesministeriums der Verteidigung an der Finanzierung der den Fluglärm betreffenden Vorhaben des Arbeitskreises 1984, 1985, 1986 je gewesen und wird er 1987 sein,
b) unter welchem Einzeltitel im Verteidigungshaushalt werden die Mittel für diese Forschungsförderung geführt,
c) plant die Bundesregierung angesichts der jüngsten Studien über die Belastung der Bevölkerung durch Fluglärm vom November 1986 eine weitergehende Förderung der Forschungsvorhaben des genannten Arbeitskreises im Bereich Fluglärm?
Beteiligt sich die Bundesregierung durch Bereitstellung von Mitteln oder Forschungseinrichtungen an Forschungsvorhaben über die Aufzeichnung und Auswertung von Schallpegeln, deren Dauer und Häufigkeiten in den sieben Tiefstfluggebieten (75 M) oder in anderen Tieffluggebieten und
a) wenn nein, warum nicht,
b) wenn ja, auf welche Weise beteiligt sie sich, und welchen Regionen gilt dabei ihr besonderes Interesse?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswertung des ersten Einsatzes des neuen Meßsystems zur Gewinnung von Aussagen über Schallpegel und deren Häufigkeit in den sieben 75-Meter-Tiefstfluggebieten in der Bundesrepublik Deutschland im Herbst 1985, den das Umweltbundesamt in Auftrag gegeben hatte?
a) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus für die Übungsplanung der fliegenden Einheiten von Heer, Luftwaffe und Marine?
b) Wird die Bundesregierung zur Finanzierung der geplanten weiteren Messungen mit diesem System Mittel aus dem Einzelplan 14 verfügbar machen?
ba) Wie hoch werden diese Mittel sein, und
bb) unter welchem Einzeltitel werden diese Mittel geführt?
c) Ist die Bundesregierung bereit, zumindest in den sieben Tiefstfluggebieten (75 M) Lärmmeßstationen der o. g. Art aufzustellen?
Liegen der Bundesregierung die Ergebnisse der Messungen an Modelldüsen bei einer Lärmreduktion von 10 dB (Halbierung des subjektiven Lärms) und 2 bis 3 % Schubverlust vor, die die Firma MBB in Zusammenarbeit mit der DFVLR Anfang 1971 durchführte?
Inwieweit sind diese Meßergebnisse ggf. in die Überlegungen zu Forschungs- und Entwicklungs- sowie Beschaffungsprogrammen für Luftwaffe, Heer und Marine eingegangen?
a) Wo äußerte sich dies ggf. in der Bereitstellung von Mitteln für entsprechende Entwicklungs-, Forschungs- oder Beschaffungsvorhaben
aa) im Bundeshaushalt 1984,
ab) im Bundeshaushalt 1985,
ac) im Bundeshaushalt 1986,
ad) im Bundeshaushalt 1987?
b) Bei welchem Einzeltitel wurden diesbezügliche Forschungs-, Entwicklungs- und Beschaffungsmittel jeweils geführt?
Wird die Bundesregierung aufgrund der Statements der bei der Anhörung des Verteidigungsausschusses vom 23. Juni 1986 anwesenden Experten weitere Gutachten über Möglichkeiten der Lärmminderung bei militärischen Strahlflugzeugen durch technische Modifikationen an den Flugzeutriebwerken einholen bzw. hat sie dies bereits veranlaßt? Wenn ja,
a) bei welchen Behörden, Instituten oder Firmen wird sie diese Gutachten in Auftrag geben bzw. hat sie dies bereits getan,
b) in welchem Zeitraum ist mit der Erstellung und Auswertung dieser/s Gutachten/s zu rechnen,
c) wie hoch werden nach Einschätzung der Bundesregierung die Kosten für die o. g. Gutachten sein, und bei welchem Einzeltitel des Bundeshaushaltes 1986 bzw. 1987 wurden oder werden sie geführt,
d) ist damit zu rechnen, daß diese Gutachten auch Kriterien an die Hand geben können, die befürchteten militärischen Nachteile einer 2- bis 3 %igen Schubminderung aufgrund einer lärmmindernden Düsentechnik gegen die gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Schäden des ungeminderten Düsenflugzeuglärms bei militärischen Übungseinsätzen, insbesondere im Tief- und Tiefstflug, abzuwägen?
Auf welche Weise hat die Bundesregierung die Anregung des Dipl.-Ing. Heinig aufgegriffen, Mischerdüsen mit schallabsorbierendem Mantel zum Zweck der Lärmminderung beim Betrieb von militärischen Strahlflugzeugen einzuführen?
a) Wie begründet sie ihre Haltung zu dieser Anregung?
b) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Erforschung, Entwicklung und Beschaffung solcher oder ähnlicher lärmmindernder Düsentechnologie und Gehäuse bereits unternommen, und welche plant sie in Kürze?
c) In welchem Zeitraum ist nach Auffassung der Bundesregierung mit der Inbetriebnahme von Strahlflugzeugen mit lärmgeminderter Triebwerkstechnik zu rechnen?
Hat die Bundesregierung Forschungsaufträge zur Entwicklung von Schalldämmaßnahmen an militärischen Flugzeugtriebwerken durch Werkstoffe erteilt, die den hohen Temperaturen des militärischen Nachbrennerbetriebes standhalten, oder wird sie dies in Kürze tun?
a) Welche Firmen bzw. Forschungseinrichtungen hat sie damit beauftragt oder wird sie damit beauftragen?
b) Wie hoch werden nach Einschätzung der Bundesregierung die Kosten der Entwicklung solcher Schalldämmaßnahmen mit Hilfe hochtemperaturresistenter Werkstoffe sein?
c) Für wann rechnet die Bundesregierung diesbezüglich mit ersten Forschungsergebnissen?
d) Wie lange wird es nach Einschätzung der Bundesregierung dauern, bis die Entwicklung von Schalldämmaßnahmen an militärischen Strahltriebwerken abgeschlossen sein wird und die Serienproduktion und Einführung der Maßnahmen in die Maschinen der bundesdeutschen Geschwader erfolgen wird?
Welche Vorschläge und Initiativen konnten von seiten der Bundesregierung zu Fragen leiserer Triebwerke bei Militärstrahlflugzeugen bei dem Treffen des NATO-Umweltausschusses eingebracht werden, und mit welchem Erfolg geschah dies?
Wie schätzt die Bundesregierung die Ergebnisse der Beratungen des NATO-Umweltausschusses zu den Fragen der Triebwerkstechnologie ein?
Welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung im Verlauf der Tagung des NATO-Umweltausschusses zur Frage der lärmmindernden Triebwerkstechnologie gewonnen, und welche Maßnahmen hat sie in ihrer Folge eingeleitet, um uni- oder bilateral Forschungsanstrengungen auf diesem Gebiet zu fördern?
Kann die Bundesregierung die Behauptung des Generalleutnants Eimler in der Anhörung des Verteidigungsausschusses vom 23. Juni 1986 bestätigen, daß die Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich Flugsimulatoren an der „Spitze der westlichen Welt" liege?
Für welche militärischen Flugzeugtypen und Einsatzarten werden derzeit bei Einzel- und Verbandsausbildungen für Flugzeugführer bei Luftwaffe, Heer und Marine der Bundeswehr Simulatoren eingesetzt?
Wieviel Prozent der Trainingsflugstunden werden derzeit am Simulator erfüllt für
a) Tiefstflüge zwischen 75 und 150 Meter,
b) Tiefflüge zwischen 150 und 450 Meter,
c) Tiefstflüge unter 75 Meter,
d) Abfangjagden,
e) Hochgeschwindigkeitsmanöver im Überschallbereich?
Plant die Bundesregierung die Entwicklung und Beschaffung weiterer Simulatoren für die Flugausbildung in Heer, Luftwaffe und Marine? Wenn ja,
a) für die Einübung welcher Einsatzarten werden diese konzipiert sein,
b) wann kann mit ihrer Einführung jeweils gerechnet werden,
c) wie teuer wird nach Einschätzung der Bundesregierung
ca) die Entwicklung dieser Simulatoren,
cb) ihre Beschaffung für die Streitkräfte jeweils,
d) wie hoch wird nach Einschätzung der Bundesregierung der Anteil der Übungsflugstunden sein, der in der jeweiligen Einsatzart durch die Simulatorstunden ersetzt werden kann?
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu folgender Äußerung des Generalleutnants Eimler bei der Anhörung des Verteidigungsausschusses vom 23. Juni 1986: „..., daß die gesamte westliche Welt 240 Stunden pro Jahr als ein Maß für die fliegerische Ausbildung betrachtet und daß wir dies auf 180 Stunden nicht zuletzt deshalb reduziert haben, weil wir die vielen Simulatorstunden, die unsere Flugzeugführer jährlich durchlaufen, hinzurechnen"?
a) Bedeutet dies, daß die Reduzierung auf 180 Jahresausbildungsflugstunden sich durch das Ersetzen von 60 Übungsstunden durch Simulatorstunden ergibt?
b) Heißt dies, daß die Gesamtjahresflugausbildungsstundenzahl pro Flugzeugführer nach wie vor 240 Stunden beträgt, wenn man die Simulatorstunden hinzurechnet?
c) Ist es richtig, daß, sofern die Flugausbildung am Simulator jährlich bei einem Flugzeugführer mehr als 60 Stunden beträgt, die von der „gesamten westlichen Welt als ein Maß für die fliegerische Ausbildung" angesehenen 240 Jahresausbildungsflugstunden überschritten werden, und wie häufig ist dies ggf. derzeit der Fall?
d) Könnte durch einen höheren Ausbildungsanteil am Simulator die Anzahl der tatsächlichen Flugausbildungsstunden weiter reduziert werden, und in welchem Umfang wäre dies möglich?
Kann die Bundesregierung der Behauptung des Generalleutnants Kuebart in der Anhörung des Verteidigungsausschusses vom 23. Juni 1986 zustimmen, daß „die letzte gründliche Untersuchung zur Dichte des Tiefflugverkehrs" aus dem Jahr 1980 stamme?
Wann und wo wird die für 1986 gezogene „Bilanz" zur Tiefflugverkehrsdichte, die Generalleutnant Kuebart bei gleicher Gelegenheit ankündigte, veröffentlicht werden?
In welcher Weise werden durch die Einheiten des bundesdeutschen Militärs und auf welche evtl. davon abweichende Weise werden durch Einheiten der anderen in der Bundesrepublik Deutschland übungsfliegenden NATO-Staaten die nachfolgend aufgeführten, durch Generalleutnant Kuebart in der Anhörung des Verteidigungsausschusses vom 23. Juni 1986 aufgezählten Regionen in die Tiefflug-Übungsplanung einbezogen:
aa) Flugplatzkontrollzonen,
ab) permanente Schutzzonen und Beschränkungsgebiete,
ac) Verkehrslandeplätze,
ad) Städte über 100 000 Einwohner,
ae) Städte über 10 000 Einwohner?
ba) In welche der unter aa) bis ad) genannten Zonen darf absolut nicht eingeflogen werden?
bb) In welche der unter aa) bis ad) genannten Zonen darf möglichst nicht eingeflogen werden, und wer legt jeweils fest, ob eine Möglichkeit besteht, den Einflug in eine solche Zone zu unterlassen oder nicht?
c) Handelt es sich bei den jährlich 200 zeitlich begrenzten Schutzzonen um
ca) Zonen, in die absolut nicht eingeflogen werden darf,
cb) Zonen, in die möglichst nicht eingeflogen werden darf, und nach welchen Kriterien wird dann jeweils beurteilt, ob eingeflogen werden soll oder nicht,
cc) Zonen, die aufgrund militärischer Erfordernisse eingerichtet werden, und welche können dies im einzelnen sein?
Was versteht die Bundesregierung unter den in der Antwort auf die Frage des Abgeordneten Gerstl (Passau) nach einer Flugstundenaufstellung vom 15. September 1986 erwähnten „Zellenflugstunden"?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der jeweilige Anteil am Gesamttiefflugaufkommen über der Bundesrepublik Deutschland
a) der Bundesmarine,
b) der Bundesluftwaffe,
c) des Bundesheeres,
d) der Streitkräfte der anderen NATO-Staaten?
Kann die Bundesregierung Aussagen darüber machen, wie viele Tiefflugeinsätze mit strahlgetriebenen Kampfflugzeugen der Bundeswehr, einschließlich Heer, Marine und Luftwaffe, über der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt wurden
aa) 1984 in Flughöhen zwischen 75 und 150 Metern,
ab) 1984 in Flughöhen zwischen 150 und 450 Metern,
ba) 1985 in Flughöhen zwischen 75 und 150 Metern,
bb) 1985 in Flughöhen zwischen 150 und 450 Metern,
ca) 1986 in Flughöhen zwischen 75 und 150 Metern,
cb) 1986 in Flughöhen zwischen 150 und 450 Metern, und
d) wie hoch der Anteil der einzelnen Streitkräfte daran, getrennt nach Heer, Luftwaffe und Marine, jeweils war?
Wie viele Tiefflugübungseinsätze wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von Kampfflugzeugen mit Strahlbetrieb der anderen NATO-Einheiten über der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt
aa) 1984 in Flughöhen zwischen 75 und 150 Metern,
ab) 1984 in Flughöhen zwischen 150 und 450 Metern,
ba) 1985 in Flughöhen zwischen 75 und 150 Metern,
bb) 1985 in Flughöhen zwischen 150 und 450 Metern,
ca) 1986 in Flughöhen zwischen 75 und 150 Metern,
cb) 1986 in Flughöhen zwischen 150 und 450 Metern?
Wie steht die Bundesregierung zu der Äußerung des Ministerialdirektors Hildebrand (BMVg) in der Anhörung des Verteidigungsausschusses am 23. Juni 1986 hinsichtlich der Verletzung von Tiefflugbestimmungen durch Piloten anderer über der Bundesrepublik Deutschland übender NATO-Streitkräfte: „Die Aufgabe der deutschen Seite kann nur sein, sie in geeigneter Weise, wie man das unter Verbündeten tut, darauf aufmerksam zu machen und von den Verbündeten zu erwarten, daß sie ihre militärischen Pflichten gegenüber den Pflichtverletzern wahrnehmen"?
a) Wie oft, durch welche Behörden oder Institutionen und auf welche Weise ist die Bundesregierung dieser ihrer Aufgabe bisher nachgekommen?
aa) Was waren jeweils die Anlässe für ihr Aktivwerden?
ab) Wie waren die Reaktionen der von ihr angesprochenen Stellen bei den anderen NATO-Staaten?
b) Ist es demnach richtig, daß die Bundesregierung selbst keinerlei rechtliche Handhabe gegenüber Piloten anderer NATO-Streitkräfte hat, die die deutsche Luftverkehrsordnung verletzen, und auf welche rechtlichen Gegebenheiten ist dieser Sachverhalt zurückführen?
c) Falls der Bundesregierung tatsächlich keinerlei eigene Sanktionsmöglichkeiten gegen Piloten aus Streitkräften anderer NATO-Staaten zur Verfügung stehen, die bundesdeutsches Luftverkehrsrecht verletzen,
ca) kann die Bundesregierung den deutschen Luftraum dennoch als einen souveränen bundesdeutschen bezeichnen,
cb) wenn ja, wie begründet sie dies?
Kann die Bundesregierung genauere Ausführungen zu der Vertragslage machen, aufgrund derer laut der „Fluglärm"-Veröffentlichung des Bundesministeriums der Verteidigung vom April 1984 „weitere Einschränkungen des Flugbetriebes nicht möglich" seien?
a) Um welche Verträge handelt es sich?
b) Wie lange sind die betreffenden Verträge gültig?
c) Wer kann diese Verträge ggf. kündigen?
Wie viele Luft-Boden-Schießplätze werden derzeit zu Luft-Boden-Schießübungen benutzt und
a) von welchen NATO-Streitkräften werden sie jeweils benutzt,
b) wie groß ist der Anteil der Luft-Boden-Schießeinsätze der anderen NATO-Streitkräfte auf diesen bundesdeutschen Plätzen?
Wie viele Luft-Boden-Schießeinsätze absolviert die Bundesluftwaffe, die Bundesmarine und das Bundesheer jährlich
a) insgesamt,
b) an Luft-Boden-Schießplätzen in der Bundesrepublik Deutschland,
c) an Luft-Boden-Schießplätzen anderer NATO-Staaten?
Hat die Bundesregierung veranlaßt, daß die von Generalleutnant Kuebart bei der Anhörung des Verteidigungsausschusses am 23. Juni 1986 zugesagte „detaillierte, konkrete Aufstellung" über die mit Skyguard ermittelten Verstöße sowohl der Bundesluftwaffe als auch der alliierten Streitkräfte vorgelegt wird?
a) Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
b) Wenn ja,
ba) wo und wann wurde diese Aufstellung veröffentlicht,
bb) welcher Art waren die Angaben über die Art der Verstöße, die ggf. in der Aufstellung enthalten sind?
Wie kann die Bundesregierung die Tatsache erklären, daß die Bundesluftwaffe, wie es in der Veröffentlichung „Fluglärm" des Bundesministeriums der Verteidigung vom März 1978 heißt, zum damaligen Zeitpunkt mit Ausnahme von Manövern auf die Nutzung von 75-Meter-Tiefstfluggebieten über der Bundesrepublik Deutschland verzichtete, während in späteren Auflagen der gleichen Veröffentlichung dieser Hinweis auf den Verzicht der Bundesluftwaffe fehlt?
Wie kommt es nach Auffassung der Bundesregierung zu folgender Änderung des Sprachgebrauchs in der Veröffentlichung „Fluglärm" des Bundesministeriums der Verteidigung: In der Veröffentlichung „Fluglärm" vom März 1978 wurden die Gebiete, in denen bis zu 75 Metern tief geflogen werden darf, noch als Tiefstfluggebiete bezeichnet, während heute das Bundesministerium der Verteidigung diese Bezeichnung für die 75-Meter-Tiefflüge ablehnt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Generalleutnants Eimler zum „rotierenden System" von 49 Tiefstfluggebieten, in denen bis zu 75 Metern tief geflogen werden darf: „Gerechter wäre das wohl auf jeden Fall. Aber ich weiß nicht, ob der einzelne, der von dem Lärm betroffen ist, mit diesem Gerechtigkeitsgefühl viel anfangen kann; denn der Lärm als solcher bleibt erhalten" (Statement während der Anhörung des Verteidigungsausschusses zum Thema Tiefflugpraxis über der Bundesrepublik Deutschland am 23. Juni 1986)?
Generalleutnant Eimler hat ebenfalls während der Anhörung des Verteidigungsausschusses zum Thema Tiefflugpraxis über der Bundesrepublik Deutschland geäußert, daß die Bundesluftwaffe gerne der Frage nachgehen wolle, „ ... ob man zum Beispiel in einem der interessierten Bundesländer dieses System einführen könnte ... ".
a) Hält die Bundesregierung das Vorgehen, in einem „interessierten Bundesland" das „rotierende 49er System" einzuführen, für sinnvoll, und wie begründet sie dies?
b) Welche Schritte hat die Bundesregierung seit Mai 1986 unternommen, um ggf. mit den „interessierten Bundesländern" über eine mögliche Einführung des „rotierenden 49er Systems" in diesen Bundesländern zu einer Einigung zu gelangen und
ba) mit welchen Bundesländern wurden diesbezüglich Beratungen begonnen,
bb) in welchen Zeiträumen kann die Bundesregierung nach eigener Einschätzung bei diesen Beratungen zu einem Ergebnis gelangen, bzw. mit welchen Bundesländern wurde bereits eine Einigung erzielt,
bc) wann ist mit der Einführung des 49er-Rotationssystems in welchen Bundesländern zu rechnen, bzw. wann fand diese statt?
c) Falls die Bundesregierung grundsätzlich vom Konzept des 49er-Rotationssystems Abstand genommen hat,
ca) welche Vorstellungen hat die Bundesregierung derzeit über die künftige Entlastung der sieben Tiefstfluggebiete,
cb) welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Mai 1986 ergriffen, um insbesondere die Menschen in den sieben Tiefstfluggebieten von der unerträglichen Belastung durch Lärm, Abgase und Unfallgefahr, die von tiefstfliegenden Militärmaschinen ausgeht, wirksam zu entlasten,
cc) wie und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung ihre im April 1986 und danach ggf. eingeleiteten Schritte zur Entlastung der Bürger von Fluglärm auf ihre Wirksamkeit hin überprüft?
Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung dagegen, zumindest auf jene Tieffluggebiete, in denen bis zu 75 Metern über Grund tief geflogen werden darf, das Fluglärmgesetz anzuwenden, nach dem die Anwohner von Flugplätzen bisher für die notwendigen Schallschutzmaßnahmen finanziell entschädigt werden?
Welche Schritte hat die Bundesregierung eingeleitet, um folgender Ankündigung des Ministerialdirektors Hildebrand (BMVg) im Nachgang zu der grundsätzlichen Bundesgerichtshof-Entscheidung zu entsprechen, nach der der Wert eines Grundstücks in der Nähe des Flugplatzes Nörvenich durch Fluglärm enteignungsgleich gemindert werde und der Eigentümer deshalb entschädigt werden muß: „ ... in dem selben Maße werden wir ... auch von uns aus prüfen und quasi in einer Art Umkehr der Beweislast nicht darauf warten, daß der betroffene Burger, der ersichtlich ein Betroffener ist, nun großartige Lärmmessungen durchführt. Wenn und soweit vergleichbare Verhältnisse gegeben sind, wird sich der Bund vielmehr seinen aus dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung folgenden Verpflichtungen nicht entziehen" (Anhörung im Verteidigungsausschuß am 23. Juni 1986)?
a) Welche Behörden hat die Bundesregierung mit diesen Maßnahmen beauftragt?
b) Durch welche Instanzen und nach welchen Kriterien läßt die Bundesregierung im Zuge dieser Maßnahmen beurteilen, wann es sich um eine/n „ersichtlich betroffenen Bürger/in" handelt, und ob und inwieweit „vergleichbare Verhältnisse gegeben sind"?
c) Ist die Bundesregierung bereit, den sich aus der o. g. höchstrichterlichen Rechtsprechung folgenden Verpflichtungen auch dann nachzukommen, wenn der oder die Betroffene/n nicht imstande sind, einen Prozeß anzustrengen?
d) Kann aus der Antwort von Ministerialdirektor Hildebrand auf die Frage des Abgeordneten Heistermann, die darauf Bezug nimmt, daß nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu Nörvenich bereits bei Spitzenpegeln von 62 dBA, die in Tieffluggebieten vielfach überschritten werden, eine Lärmschädigung eintrete, man werde „nicht nur den dem Grunde nach obsiegenden Kläger befriedigen ..., sondern auch jene Burger, die in einer vergleichbaren Situation sind" geschlossen werden, daß die Bundesregierung beabsichtigt, die Einwohner von Gebieten, in denen tiefgeflogen wird, wenigstens finanziell entsprechend diesem Urteil angemessen für den Verlust der Lebensqualität an ihrem Wohnort zu entschädigen?