Unfälle mit Gefahrgütern auf Schiene und Straße
der Abgeordneten Frau Brahmst-Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Unfälle mit Gefahrgütern wurden seit 1980 im einzelnen gemeldet a) auf Schienenstrecken und Rangierbahnhöfen der Deutschen Bundesbahn, b) auf der Straße aufgrund welcher Ursachen?
Welche Personen- und Sachschäden traten zu Frage 1. a) und b) ein?
Welche Mengen welchen Gefahrgutes wurden zu 1. a) und b) freigesetzt, und wie wurden mögliche Folgen bekämpft?
In welchen Fällen mußte Giftgasalarm oder Katastrophenalarm gegeben werden?
Welchen Anteil haben ausländische Lastkraftwagen und Eisenbahnwaggons an den Unfällen seit 1980?
Welche Unfallrate ergibt sich auf die beförderten Tonnen und Kilometer bezogen für a) die Schiene und b) die Straße seit 1980 jährlich (Unfall je t/km)?
Welches durchschnittliche LKW-Aufkommen wurde 1984 bis 1986 beobachtet, wie viele dieser LKW wurden bei Verkehrskontrollen kontrolliert, und wie viele wurden warum beanstandet?
Welche Mängel bildeten nach Frage 7 die Mehrzahl der Beanstandungen?
Wie viele Wagen zum Transport von Gefahrgütern verkehren auf dem Netz der Deutschen Bundesbahn, und in welchen Abständen werden diese Wagen einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen?
Wie beurteilt die Bundesregierung im Vergleich die Sicherheit von Gefahrguttransporten auf Schiene und Straße?
Welche Menge Gefahrgut kann nach Einschätzung der Bundesregierung ohne weitere Ausbaumaßnahmen auf die Schiene verlagert werden?
Was hat die Bundesregierung seit dem Unfall von Herborn konkret unternommen, um weitere Güter von der Straße auf die Schiene zu verlagern, wie es Bundesminister Dr. Warnke angekündigt hatte?