Auswirkungen und Kosten des Baus von Bundesfernstraßen und Autobahnen - Nachfrage zu Drucksache 11/1203 -
der Abgeordneten Frau Brahmst-Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wurden nur zu A 6 und A 48 Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorgenommen?
Wenn nein, zu welchen Projekten wurden weitere Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorgenommen und mit welchen Ergebnissen?
Wie definiert die Bundesregierung den in der Drucksache 11/1203 verwendeten Begriff „generell positiv" im Zusammenhang mit Fragen der wirtschaftlichen Auswirkungen, und mit welchen Zahlen kann sie dies konkret belegen?
Die Bundesregierung nennt in der Antwort auf die Frage 3 in der Drucksache 11/1203 einen Beschäftigungseffekt von 1900 Personen bei 100 Mio. DM Investitionssumme.
Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß die hessische Landesregierung in der Landtagsdrucksache WTA/12/3 vom 20. August 1987 zu dem Ergebnis kommt, daß: „ ... bei einem Investitionsvolumen von 100 Mio. DM ... folgende Beschäftigungseffekte bei den einzelnen ... Straßenbaugruppen" beobachtet wurden: verkehrsberuhigte Zonen 3 088 Personen, Erschließungsstraßen 3 073 Personen, Landstraßen 1 876 Personen, Bundesautobahnen 1 441 Personen?
Trifft es zu, daß Landesstraßenbaubehörden für die Bauausführung von Bundesfernstraßen verantwortlich sind?
Welche beschäftigungspolitischen Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den in Frage 3 ausgeführten Tatsachen?
In der Antwort auf die Frage 4 in der Drucksache 11/1203 teilt die Bundesregierung mit, daß „Neuansiedlungen von Gewerbe- und Industriebetrieben beobachtet worden" seien.
Wer hat diese Ansiedlungen beobachtet und wurden diese in irgend einer Weise wissenschaftlich so zusammengetragen, daß von gesicherten Erkenntnissen ausgegangen werden kann, oder handelt es sich lediglich um Beobachtungen aus mündlicher Überlieferung?