Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode
Drucksache 11/1726,
27.01.88
Sachgebiet 923
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daubertshäuser, Dr. Sperling, Amling,
Antretter, Kretkowski, Bamberg, Ewen, Frau Faße, Haar, Hasenfratz, Ibrügger,
Dr. Niese, Pauli, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
— Drucksache 11/1576 —
Verkehrsunfälle Jugendlicher nach Veranstaltungen
Der Bundesminister für Verkehr — StV 10/00.02.13/1 Vm 88 — hat
mit Schreiben vom 26. Januar 1988 die Kleine Anfrage namens
der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
1. Wie viele Jugendliche sind in den letzten fünf Jahren mit Moped,
Motorrad oder PKW nach dem Besuch von Diskotheken,
kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen verletzt worden oder
ums Leben gekommen?
Bei der Datenerhebung im Rahmen der amtlichen
Straßenverkehrsunfallstatistik wird der Fahrtzweck nicht erhoben. Es ist
somit nicht bekannt, wie viele verunglückte Jugendliche im
Anschluß an den Besuch von Discotheken, kulturellen oder
sportlichen Veranstaltungen verletzt wurden oder ums Leben kamen.
Ungeachtet dessen läßt sich folgendes feststellen:
Die Frage richtet sich ausschließlich auf außerhäusliche
jugendspezifische Freizeitaktivitäten. Aus der Freizeitforschung ist
bekannt, daß der überwiegende Anteil dieser Freizeitaktivitäten
bei dieser Altersgruppe auf das Wochenende entfällt. Wie
umfassende Verkehrserhebungen bestätigt haben, dienen die
Nachtfahrten von jungen Fahrern am Wochenende fast ausschließlich
Freizeitzwecken.
Nach den bisherigen Analysen der Bundesanstalt für
Straßenwesen zum Thema „Disco-Unfälle" bestehen auch
dementsprechende deutliche zeitliche Konzentrationen im Unfallgeschehen
junger Fahrer. Dabei sind es neben den Jugendlichen
insbesondere die jungen Erwachsenen als Pkw-Fahrer sowie deren
Mitfahrer, die am Wochenende nachts verunglücken.
Wie Tabelle 1 exemplarisch ausweist, verunglückten in der Nacht
zum Samstag und in der Nacht zum Sonntag jeweils zwischen
22.00 und 3.59 Uhr, das heißt, in nur 12 Stunden der Woche, im
Jahre 1985 19,2 % aller getöteten Fahrer und 24,0 To aller getöte
-
ten Mitfahrer dieser Altersgruppe. Insgesamt geschehen aber nur
5,6 To aller Unfälle mit Personenschaden in diesen 12
Wochenstunden, dabei kommen zum Beispiel 7,5 % aller getöteten Fahrer
im Alter von 25 und mehr Jahren ums Leben. Demnach sind junge
Leute zu dieser Zeit im Unfallgeschehen weit überrepräsentiert.
Zwischen 1983 und 1985 haben sich starke Rückgänge bei den
Absolutzahlen der Verunglückten ergeben (siehe Tabelle 1); 1986
sind die Gesamtzahlen zwar wieder angestiegen, jedoch läßt das
günstige Ergebnis für 1987 einen Rückgang sogar hinter das
Ergebnis von 1985 erwarten.
Tabelle 1
Verunglückte Fahrer bzw. Mitfahrer von Pkw im Alter von 18 bis 24 Jahren
Getötete Fahrer Verletzte Fahrer
davon davon
Jahr Insgesamt Freitag + Nacht 1) Insgesamt Freitag + Nacht 1)
Samstag % Samstag
Anzahl Anzahl
.
1983 1 522 301 19,8 63 257 7 762 12,3
1984 1 261 236 18,7 61 356 7 478 12,2
1985 1 003 193 19,2 53 669 6 140 11,4
1986 1 145 - - 61 425 - -
1987 2 )
Getötete Mitfahrer Verletzte Mitfahrer
davon davon
Jahr Insgesamt Freitag + Nacht') Insgesamt Freitag + Nacht')
Samstag % Samstag ok
Anzahl Anzahl
1983 665 147 22,1 30 727 5 361 17,5
1984 603 131 21,7 28 920 5 149 17,8
1985 434 104 24,0 25 264 4 354 17,2
1986 477 - - 28 300 - -
1987 2 )
1)Freitag 22.00 Uhr bis Samstag 3.59 Uhr und Samstag 22.00 Uhr bis Sonntag 3.59 Uhr.
2) Für 1987 noch keine Daten vorhanden.
2. Welches sind die Hauptursachen für diese Unfälle?
Wie schon zu Frage 1 ausgeführt, ist nicht bekannt, ob
Unfallbeteiligte vorher Discotheken, kulturelle oder sportliche
Veranstaltungen besucht haben. Es wird daher in Verbindung mit der
Antwort zu Frage 1 in Tabe lle 2 gezeigt, welche Unfallursachen
den jungen Pkw-Fahrern Freitag- beziehungsweise Samstagnacht
zugeordnet wurden.
Tabelle 2
Polizeilich genannte Unfallursachen der 18- bis 24jährigen Pkw-
Fahrer, welche Freitag- und Samstagnacht 1) im Jahre 1985 an
Unfällen mit Personenschaden beteiligt waren
Unfallursachengruppe 2 ) Häufigkeit 2)
Anzahl
Geschwindigkeit 4 814 56,4
Verkehrstüchtigkeit
(insbesondere Alkohol) 3 038 35,6
Vorfahrt, Vorrang 1 109 13,0
Falsche Fahrbahn,
Rechtsfahrgebot 784 9,2
Abbiegen, Wenden 759 8,9
Übrige Ursachen 2 878 33,7
Gesamtzahl der Beschuldigten 8 542 100
1) Freitag 22.00 Uhr bis Samstag 3.59 Uhr und Samstag 22.00 Uhr bis Sonntag
3.59 Uhr.
2) Mehrfachnennungen bei Unfallursachen möglich.
Tabelle 2 belegt mit den Zahlen des Jahres 1985 die weitaus
dominierende Rolle von „Alkohol" und „Geschwindigkeit" unter
allen genannten Unfallursachen. Bezieht man die Häufigkeit der
genannten Unfallursachen auf die Zahl der jungen Fahrer, denen
mindestens eine Unfallursache von der Polizei zugeordnet wurde,
so ergibt sich, daß in 35,6 % der Fälle "Alkohol" und 56,4 % der
Fälle „Geschwindigkeit" genannt wurden.
Neuere Daten als die des Jahres 1985 stehen der Unfallforschung
noch nicht zur Verfügung.
3. Welche jugendspezifischen Ursachen gibt es?
Aufgrund altersspezifischer Freizeitpräferenzen stellen die 18- bis
24jährigen eine in hohem Maße zur Nachtzeit fahrende
Verkehrsteilnehmergruppe dar. Zu dieser Gefahrenexposition kommt die
für diese Altersgruppe typische Bereitschaft zu riskantem
Verhalten als weiterer, die Verkehrssicherheit beeinträchtigender Faktor
hinzu.
Bestimmte Formen der nächtlichen Freizeitgestaltung
Jugendlicher führen zudem leicht zu einer Beeinträchtigung der für das
Führen eines Fahrzeuges notwendigen Leistungsfähigkeit. Nach
den Untersuchungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit,
Wien, erfahren zum Beispiel Discothekenbesucher alleine durch
den Aufenthalt in einer Discothek individuelle
Beeinträchtigungen ihrer Leistungsfähigkeit, die, jede für sich alleine genommen,
zwar nicht von vornherein dramatisch sind, in der Summe aber
negative Auswirkungen haben (zum Beispiel Ermüdung der
Sinnesleistung aufgrund massiver Reizüberflutung, veränderter
Gefühlszustand etc.). Diese physiologischen Veränderungen
werden in vielen Fällen nicht einmal bemerkt.
Unabhängig von den bereits genannten Ursachen stellen Fahrer
mit kurzzeitigem Führerscheinbesitz im Hinblick auf
Nachtfahrten eine besondere Risikogruppe dar. Denn aufgrund ihrer
geringen Fahrroutine wirken sich der Wechsel von Hell auf Dunkel, die
Einengung des Gesichtsfeldes und Unsicherheiten bei der
Tiefenwahrnehmung besonders negativ aus. Dies wird durch den Genuß
von Alkohol noch verstärkt.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den
Alkoholgenuß als Unfallursache?
Die Bedeutung des Alkoholgenusses als Unfallursache wurde
bereits unter Punkt 2 erörtert.
5. Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, die Verkehrsunfälle von
Jugendlichen nach dem Besuch von Diskotheken, kulturellen oder
politischen Veranstaltungen, die Unfallursachen und
Abhilfemöglichkeiten in einem besonderen Vorhaben untersuchen zu lassen?
Aufgrund der hohen Unfall risiken Jugendlicher bei nächtlichen
Freizeitfahrten und der besonderen Schwere dieser Unfälle hat
die Bundesanstalt für Straßenwesen das Problem nächtlicher
Freizeitunfälle Jugendlicher aufgegriffen, um Hinweise auf mögliche
Maßnahmeentwicklungen zu erhalten. Aus diesem Grunde
wurden bereits zwei Planungsstudien zu diesem Problemfeld
vergeben:
— „Analyse von Nachtunfällen junger Fahrer" . Eine Auswertung
von circa 300 Disco-Unfällen auf der Grundlage polizeilicher
Ermittlungsakten.
— „Alternative Fahrgelegenheiten im ländlichen Raum zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit" . Entwicklung einer
geschlossenen Bedienungskonzeption für flexible öffentliche
Verkehrsmittel (Disco-Busse, Sammeltaxen) in Räumen und Zeiten
schwacher Verkehrsnachfrage. Eine entsprechende Vorstudie
wird im April 1988 abgeschlossen; danach wird entschieden,
inwieweit ein Modellversuch durchgeführt wird.
6. Welche regionalen Schwerpunkte gibt es bei solchen Unfällen?
Empirische Ergebnisse zu regionalen Schwérpunkten nächtlicher
Freizeitunfälle Jugendlicher liegen zur Zeit noch nicht vor.
Nächtliche Freizeitunfälle junger Fahrer sind nicht vorrangig ein
Problem des ländlichen Raumes. Erste Ergebnisse aus der
Forschung der Bundesanstalt für Straßenwesen deuten vielmehr
darauf hin, daß die These, die Disco-Unfälle seien eher ein Problem
der Flächenstaaten als der Stadtstaaten, nicht länger
aufrechtzuerhalten ist.
7. Mit welchen Maßnahmen trägt die Bundesregierung dazu bei, das
hier vorhandene Gefährdungspotential zu verringern?
Die Bekämpfung der hohen Unfallbelastung junger Fahranfänger
steht im Mittelpunkt des Verkehrssicherheitsprogramms 1984 der
Bundesregierung, das mittlerweile in Gesetzen, Verordnungen
und Richtlinien umgesetzt worden ist. Neben den
Verbesserungen der Ausbildung und Prüfung sowie dem Stufenführerschein
für motorisierte Zweiräder ist hier vor allem die Fahrerlaubnis auf
Probe zu nennen, die seit dem 1. November 1986 für alle nach
diesem Zeitpunkt erstmals erworbenen Fahrerlaubnisse gilt. Die
zweijährige Probezeit, in der bereits nach dem ersten
schwerwiegenden Verstoß gezielte Maßnahmen (Nachschulung auffällig
gewordener Fahranfänger) ergriffen werden, trägt nach den
bisherigen Erfahrungen wesentlich zu einer Dämpfung der hohen
Risikobereitschaft der jungen Fahranfänger bei.
8. In welcher Weise hält die Bundesregierung die bisher ergriffenen
Maßnahmen für ausreichend?
Im ersten Jahr seit Inkrafttreten der Fahrerlaubnis auf Probe
wurden im Fahranfängerregister beim Kraftfahrt-Bundesamt circa
820 000 Fahranfänger registriert. Von diesen sind bisher erst 9 500
mit rechtskräftigen Urteilen oder Bußgeldbescheiden vom
Kraftfahrt-Bundesamt an die Führerscheinbeliörden gemeldet worden,
damit jeweils die Teilnahme an einem Nachschulungskurs
angeordnet werden kann. Dies bedeutet, daß im ersten Jahr nur etwas
mehr als 1 % der Fahranfänger so auffällig geworden sind, daß
eine Nachschulung angeordnetet werden mußte. Zwar muß aus
verschiedenen Gründen damit gerechnet werden, daß diese Zahl
in der weiteren Anwendung der Fahrerlaubnis auf Probe noch
etwas ansteigen wird; gleichwohl lassen bereits diese ersten
Ergebnisse erkennen, daß die Fahrerlaubnis auf Probe den
risikobekämpfenden Effekt erzielt, der vom Gesetzgeber beabsichtigt
worden war. Die Bundesanstalt für Straßenwesen wird im Auftrag
des Bundesministers für Verkehr die weitere Entwicklung im
Rahmen einer Wirksamkeitsuntersuchung verfolgen und zu
Beginn der 90er Jahre erste Ergebnisse dazu vorlegen.
9. Welche weiteren Schritte sind geplant?
Nachdem in Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms 1984
der Bundesregierung zahlreiche Neuregelungen im Bereich des
Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Zulassungs-
Ordnung sowie der Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften erlassen
worden sind, sollten zunächst die Wirkungen dieser Maßnahmen
beobachtet und ausgewertet werden, bevor über weitere Schritte
entschieden wird. Die Fülle der neuen Vorschriften muß zunächst
von den Verwaltungsbehörden der Länder, den Fahrlehrern, den
Prüforganisationen und nicht zuletzt von den betroffenen Bürgern
selbst verarbeitet und umgesetzt werden. Hierzu ist eine Phase
der Konsolidierung dringend erforderlich.
Im übrigen ist ein Schwerpunkt der Verkehrspolitik der 11.
Legislaturperiode die Verbesserung des ÖPNV in der Fläche. Hierzu
liegt ein erster Arbeitsgruppenbericht aus dem
Bundesverkehrsministerium vor. Hierin wird den unkonventionellen
Bedienungsformen zur Lösung von Problemen im ÖPNV ländlicher Räume ein
hoher Stellenwert beigemessen. Die Mobilität Jugendlicher, auch
im Hinblick auf Freizeitaktivitäten, gehört durchaus auch zu
diesem Problembereich. Das geplante Konzept der Bundesregierung
zur Verbesserung des ÖPNV in der Fläche wird nach derzeitigem
Erkenntnisstand zu den unkonventionellen Bedienungsformen
Empfehlungen und Vorschläge enthalten.
l0. Wie beurteilt die Bundesregierung generell den Einsatz von Anruf
-
Sammeltaxen oder anderen unkonventionellen Bedienungsformen
als Ergänzung des ÖPNV?
Die Bundesregierung steht dem Einsatz von Anruf-Sammeltaxen
oder anderen unkonventionellen Bedienungsformen als
Ergänzung des ÖPNV positiv gegenüber. So hat der Bundesminister für
Verkehr unter anderem eine Untersuchung zum Thema
„Voraussetzungen für eine stärkere Verknüpfung der Taxen und
Mietwagen mit den anderen Verkehrsmitteln des ÖPNV" durchführen
lassen und die Ergebnisse den für die Gestaltung des ÖPNV
verantwortlichen Gebietskörperschaften sowie den Verkehrsver
bänden zur Verfügung gestellt.
Das Personenbeförderungsgesetz steht in seiner geltenden
Fassung der Erprobung und Durchführung von Innovationen nicht im
Wege.
Für die verschieden gestalteten Einsatzmöglichkeiten der Anruf
Sammeltaxen sowie andere Bedienungs- und Kooperationsformen
gibt es bereits eine Vielzahl praktischer Beispiele für Städte jeder
Größenordnung.
Die praktische Erprobung, der Bet rieb und die Finanzierung
freiwilliger Kooperationen der Verkehrsunternehmen im
gewerblichen Straßenpersonenverkehr einschließlich Taxen liegen aber
bei den für die Gestaltung des ÖPNV Verantwortlichen, das heißt,
bei den Unternehmen und den Behörden der Länder, Kreise und
Gemeinden. Dort sind — abgestellt auf den jeweiligen Einzelfall —
praktische Erfahrungen zu sammeln und geeignete
Integrationsformen zu entwickeln.
11. Welche Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Inland oder
Ausland liegen der Bundesregierung vor zum Einsatz solcher
Bedienungsformen speziell für Jugendliche („Disco-Busse") zur
Verringerung des Risikos für diese Gruppen?
Auf Anregung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates wurde im
Zeitraum 86/87 in Lichtenfels-Trieb ein Disco-Bus Service
eingerichtet. Die Finanzierung dieses Disco-Busses erfolgte über einen
ortsansässigen Discothekenbetreiber. Fahrgastzählungen und
Elternreaktionen dokumentieren eine hohe Akzeptanz dieser
Maßnahme.
Ein umfassender Erfahrungsbericht über den Einsatz von Disco-
Bussen oder Disco-Taxen wurde vom österreichischen Kuratorium
für Verkehrssicherheit (KfV) vorgelegt. Wie die Untersuchungen
des KfV zeigen, konnte durch diese Maßnahme in Verbindung mit
Aufklärungskampagnen und der Propagierung der Verbilligung
alkoholfreier Getränke in Discotheken im ersten Quartal 1987
eine rückläufige Tendenz der Wochenend-Nachtunfälle junger
Fahrer verzeichnet werden.
12. In welcher Weise ist die Bundesregierung bereit, Modellversuche
in der genannten Richtung zu initiieren oder finanziell zu
unterstützen?
Im Rahmen des Forschungsauftrages der Bundesanstalt für
Straßenwesen wird auch eine praktische Anwendung der Idee des
Disco-Busses erprobt. Aber auch in die allgemeine
Problemstellung, ÖPNV in Schwachlastzeiten und auch in
schwachbesiedelten Regionen bürgernah und nachfragegerecht zu betreiben, sind
speziell die jugendlichen Discobesucher mit einzubeziehen. Ein
derzeit im Bundesverkehrsministerium in Arbeit befindliches
Forschungskonzept zur Verbesserung des ÖPNV in der Fläche
widmet sich verstärkt auch den unkonventionellen
Bedienungsformen. Hier sind auch Vorschläge zur sinnvollen Integration von
Disco-Fahrdiensten in den ÖPNV zu erarbeiten.]