Planungsstand der Errichtung einer Garnison in der Verwaltungsgemeinschaft Parsberg
der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Im Zusammenhang mit dem Verwaltungsverfahren zur Einrichtung einer Bundeswehr-Garnison im Raum Parsberg/Oberpfalz hat die örtliche „Schutzgemeinschaft Laberjura" kürzlich den Verdacht geäußert, wonach dieser Standort als Ersatz für den Standortübungsplatz im Norden Münchens dienen soll, der durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom April 1986 geschlossen werden mußte (Flugblatt der SG „Laberjura" vom November 1987, Seite 2, Absatz 7). Bestätigt die Bundesregierung die Annahme der GRÜNEN, daß die Standorttauglichkeitsprüfung der Bundeswehr deshalb den Parsberger Raum präferiert, weil er die militärische Substitutionsfunktion übernehmen kann? Wenn diese Annahme nicht geteilt wird, durch welche militärischen Standort-Parameter unterscheiden sich der Münchner und der Parsberger Garnisonsraum?
Die „Schutzgemeinschaft Laberjura" interpretiert die Errichtung der Garnison als Eingriff in eine „gewachsene Kulturlandschaft" (Flugblatt, S. 1, Abs. 6). Die GRÜNEN machen sich diese Sichtweise zu eigen. Wie lauten — die präzise verteidungsplanerische Begründung für den Standort Parsberg sowie — die genauen nichtmilitärischen Ergebnisse der Parameteranalyse (Standorttauglichkeitsstudie)?
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz - und Reaktorsicherheit hielt am 13. November 1987 vor der Society of American Military Engineers in Frankfurt am Main einen Vortrag zum Thema „Streitkräfte auf engem Raum – eine Herausforderung des Umweltschutzes" (Bundeswehrverwaltung, Jg. 32, Heft 1/1988, S. 1 ff.), in dem er unter anderem feststellte: „,Vorbeugen ist besser als heilen' – dieser Satz gilt nicht nur für die Bewahrung der Gesundheit des Menschen. Er trifft auch und gerade zu für die Erhaltung unserer Umwelt. Die Regierungen sowohl in den USA wie auch in der Bundesrepublik Deutschland haben diese Überlegungen als wichtige Instrumente ihrer vorsorgenden Umweltpolitik aufgenommen; sie finden Ausdruck in der Umweltverträglichkeitsprüfung und anderen Assessment-Instrumenten und -Verfahren. Mit ihnen sollen die Auswirkungen von Projekten und Technologien auf die Umwelt analysiert und bewertet werden." Wie gestaltet sich die Umsetzung der genannten Instrumente und Verfahren im Falle des Planungsverfahrens zur Errichtung einer Garnison in Parsberg?
Hat die Bundesregierung vorsorglich eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die militärökologischen Auswirkungen der Garnison auf Natur und Landschaft im Parsberger Raum durchgeführt?
Hat die Bundesregierung vorsorglich eine Lärmstudie durchgeführt mit dem Ziel, die vorhersehbaren Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Schießlärm und Militärverkehr zu ermitteln?
Hat die Bundesregierung vorsorglich eine Sozialverträglichkeitsstudie durchgeführt mit dem Ziel, die vielfältigen ökonomischen, finanziellen, infrastrukturellen und kulturellen Auswirkungen des Planungsvorhabens zu ermitteln?
Wenn die Bundesregierung weder die ökologische und gesundheitliche noch die soziale Verträglichkeit der Standortentscheidung geprüft haben sollte, warum wurde dies, entgegen der regierungsamtlichen Darstellung in der „Bundeswehrverwaltung ", unterlassen?
Ist die Annahme der GRÜNEN richtig, wonach Landwirte/innen, die von der Militärplanung betroffen sein würden, durch „wehrpsychologische" Überzeugungsargumente zur Aufgabe ihres passiven Widerstands gegen die Garnisonsplanung genötigt werden?
Hat die Bundesregierung den Bürgermeistern in Parsberg und Lupburg zugesagt, die betroffenen Landwirte würden vom Bund „wertgerecht" entschädigt?
Hat die Bundesregierung den Bürgermeistern in den genannten Gemeinden zugesagt, sie würde Ersatzland für die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe beschaffen?
Hat die Bundesregierung den Bürgermeistern in den genannten Gemeinden zugesagt, sie würde Entschädigungsleistungen in einer Höhe gewähren, die existenzgefährdeten Betrieben den Ausstieg aus der „unrentabel gewordenen Landwirtschaft" ermöglichen solle (Mittelbayerische Zeitung: Parsberger Umschau, 28. Januar 1988)?
Plant die Bundesregierung, die betroffenen Menschen im Parsberger Raum darüber in geeigneter Form zu informieren, daß sie Probleme in der Landwirtschaft zukünftig nicht durch Landbeschaffungsprogramme für militärische Zwecke lösen wird?
Hat die Bundesregierung den Bundestagsabgeordneten Fellner, CSU, mit genauen Angaben über die Parsberger Grundstückspreise versorgt, so daß Abg. Fellner vor Ort verkünden konnte: „Bund zahlt wertgerecht" (Mittelbayerische Zeitung, 9. Dezember 1987)? Wenn dies der Fall ist, dann möchten wir Auskunft über die Methode der Wertermittlung der dortigen Landwirtschaftsflächen sowie über die entsprechend ermittelten Daten (in DM/ m2).
Wie will die Bundesregierung angesichts der Nutzungsdisparitäten im Parsberger Raum — 12 % der Kreisfläche werden für militärische, aber nur 0,15 % der Kreisfläche werden für Naturschutzzwecke genutzt — ihre raumordnungspolitische Verpflichtung verwirklichen, wonach sie „... in allen Teilräumen des Bundesgebietes gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu erhalten oder zu schaffen ... " muß (Jahresbericht der Bundesregierung 1986, S. 557)?