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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Verbrennung von dioxinhaltigen Abfällen aus der Sondermülldeponie Münchehagen bei der Bundeswehr (G-SIG: 11001736)

Umfang und Modalitäten der Beseitigung von Giftmüll aus zivilen Quellen bei der Kampfmittelbeseitigungsanlage der Bundeswehr in Munster, Auslastung der Anlage seit ihrer Inbetriebnahme, Annahme des dioxinhaltigen Sondermülls aus Münchehagen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

08.04.1988

Aktualisiert

01.08.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/202316.03.88

Verbrennung von dioxinhaltigen Abfällen aus der Sondermülldeponie Münchehagen bei der Bundeswehr

der Abgeordneten Frau Garbe, Dr. Lippelt (Hannover) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Herbst 1985 wurden von der stillgelegten Sondermülldeponie Münchehagen (Landkreis Nienburg) dioxinhaltige Öle abgeschöpft. Da nach Meinung des niedersächsischen Umweltministeriums vor der Landtagswahl 1986 „unnötige Aufregung vermieden werden sollte" (Neue Presse Hannover vom 3. März 1988), wurde der dioxinhaltige Giftmüll heimlich in der Kampfmittelbeseitigungsanlage der Bundeswehr in Munster „entsorgt". Nachdem der Giftmüll dort bereits Monate lagerte, stellte die niedersächsische Landesregierung im März 1986 den Antrag an das Bundesverteidigungsministerium, den dioxinhaltigen Giftmüll in Munster zu verbrennen. Dies wurde am 5. Mai 1986, wenige Wochen vor der Landtagswahl Niedersachsen, vom Bundesverteidigungsministerium genehmigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Für die Verbrennung welcher Abfälle ist die Kampfmittelbeseitigungsanlage der Bundeswehr in Munster ausgelegt, und für die Verbrennung welcher Stoffe und in welchen Mengen liegen Genehmigungsbescheide der zuständigen Behörden vor?

2

Unter welchen Bedingungen wird die Beseitigung von Giftmüll aus zivilen Quellen bei der Bundeswehr in Munster vorgenommen? Welche Voraussetzungen müssen für die Annahme des Giftmülls bei der Bundeswehr in Munster gegeben sein, und welcher Art ist die Eingangskontrolle?

3

Ist die Kampfmittelbeseitigungsanlage der Bundeswehr in Munster zur vollständigen Verbrennung von dioxinhaltigem Giftmüll ausgelegt, und wie wird die Einhaltung der vollständigen Verbrennung überwacht?

4

Welche Mengen an Giftmüll nichtmilitärischen Ursprungs sind bislang bei der Kampfmittelbeseitigungsanlage der Bundeswehr in Munster angenommen worden, welcher Art ist der Giftmüll, und wann wurde der Giftmüll beseitigt bzw. wann ist mit der Beseitigung zu rechnen?

5

Warum wurde 1986 der niedersächsischen Landesregierung von seiten der Bundeswehr Vollzug gemeldet, obwohl nach Zeitungsberichten der dioxinhaltige Giftmüll aus der Sondermülldeponie Münchehagen weiterhin in Munster lagert?

6

Wie ist der Auslastungsgrad der Kampfmittelbeseitigungsanlage in Munster seit ihrer Inbetriebnahme? Hat es im Jahre 1986 freie Kapazitäten in Munster gegeben? Ab wann ist in Munster mit weiteren freien Kapazitäten zu rechnen?

7

In welcher Form wurde auf die Bundeswehr in Munster von seiten der niedersächsischen Landesregierung eingewirkt, den dioxinhaltigen Giftmüll anzunehmen? Wurde der Giftmüll zur Entsorgung 1985 von der Bundeswehr in Munster mit Wissen und Billigung der Bundesregierung angenommen oder geschah dies unter Umgehung der Bestimmungen?

Bonn, den 16. März 1988

Frau Garbe Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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