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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Beeinträchtigungen von Mensch und Natur durch Manöver in Hessen (G-SIG: 11001935)

Vereinbarkeit einer kriegsnahen Manöverpraxis mit dem Konzept eines pfleglichen Umgangs mit Natur und Landschaft, Ankündigung der Bewohner der Gemeinde Herlefeld ", mit Blockadeaktionen und zivilem Ungehorsam zu stören", Abwicklung der Schadensfälle in der Wehrverwaltung IV, Zahl und Umfang der Manöver in Hessen seit 1982, Umweltbeeinträchtigungen und Umweltschäden, Manöverkosten, Schadensfälle und Entschädigungen, Zahl der Manövertoten und -verletzten

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

23.06.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/230413.05.88

Beeinträchtigungen von Mensch und Natur durch Manöver in Hessen

der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit Anfang der achtziger Jahre legen Friedens- und Umweltinitiativen, Kommunal- und Kreisparlamente sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler immer neue Beweise für die verbreitete Annahme vor, daß die Grenzen der Manöveraktivitäten in hessischer Natur und Landschaft bereits überschritten wurden.

Ungeachtet solcher analytischer Manövereinsichten und ungeachtet entsprechender Forderungen nach erheblicher Reduzierung der Manöveraktivitäten nehmen Umfang, Intensität und Häufigkeit der Manöveraktivitäten sowie die dadurch verursachten Beeinträchtigungen stetig zu. Die Grenzen der Beeinträchtigung von Mensch und Natur durch einsatz- und kriegsnahe Übungen in Hessen werden auch dann ständig überschritten, wenn die betroffenen Menschen öffentlich erklären, sie seien nicht länger gewillt, „permanent wie im Kriegszustand zu leben".

Nicht zufällig kündigten die Einwohner der Gemeinde Herlefeld/ Schwalm-Eder-Kreis im Mai 1988 an, sie würden durch die Manöverbeeinträchtigungen „genötigt", mit „Blockadeaktionen" und „zivilem Ungehorsam" zu reagieren, wenn ihre Forderungen nicht endlich erfüllt würden (Frankfurter Rundschau, 3. Mai 1988).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen16

1

Hat das Bundesministerium der Verteidigung Konzepte oder Instrumente zur Bestimmung der sozialen und ökologischen Grenzen von Manöveraktivitäten in Natur und Landschaft, die über die Normen des Bundesleistungsgesetzes hinausgehen?

2

Hält die Bundesregierung den Zustand für haltbar, wonach Menschen in Hessen mit der Vorstellung leben müssen, sie fühlten sich durch ständige Manöver „wie im Kriegszustand"?

3

Hält die Bundesregierung das Konzept einer einsatz- und kriegsnahen Manöverpraxis vereinbar mit dem Konzept eines pfleglichen Umgangs mit Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes?

4

Hat das Bundesministerium der Verteidigung Verständnis für folgende Ankündigung der Bewohner der Gemeinde Herlefeld, die „nichts gegen die Bundeswehr haben" :

„Sollten unsere Forderungen nicht erfüllt werden, sehen wir uns genötigt, mit Blockadeaktionen und zivilem Ungehorsam zu stören, wo es nur geht" (Frankfurter Rundschau, 3. Mai 1988).

5

Warum stehen der Wehrbereichsverwaltung IV nur drei Mitarbeiter für die Manöver-Schadensabwicklung zur Verfügung? Warum stehen für die Begutachtung vor Ort in diesem Verwaltungsbezirk nur 22 landwirtschaftliche Sachbearbeiter zur Verfügung? Wie lange dauert durchschnittlich die Abwicklung eines Schadensfalles im Bereich der Wehrverwaltung IV?

6

Wie viele Manöver finden im Jahre 1988 auf hessischem Territorium statt? Wann finden diese Manöver statt? Welche Truppenverbände nehmen daran teil (Nationalität, Stärke der Verbände)? Welche Kosten werden für die Manöverfinanzierung der Bundeswehreinheiten veranschlagt, die im Jahre 1988 in Hessen üben sollen?

7

Welche Umweltbeeinträchtigungen und Umweltschäden werden erwartet bzw. einkalkuliert? Was versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang mit „unvermeidbares Maß der Umweltbeeinträchtigungen und -schäden"? Wie wird das „unvermeidbare Maß" empirisch, also nicht leerformelhaft, definiert und bestimmt?

8

Wie viele Manöver fanden auf dem Territorium Hessens zwischen 1982 und 1987 statt (Angaben in absoluten Zahlen, differenziert nach den bundeswehrinternen Kategorien I/II/III sowie nach Nationalität)?

9

Wie entwickelten sich in diesem Zeitraum die Manöverkosten in Hessen (Angaben in DM pro Jahr, differenzie rt nach Manöverkosten für Durchführung und Entschädigung sowie nach Nationalität)?

10

Wie entwickelten sich die Zahlen der Schadensfälle und Entschädigungen im genannten Zeitraum in Hessen (differenziert nach Verursacherstreitkräften)?

11

Werden die Geschädigten statistisch erfaßt? Wenn nicht, aus welchen Gründen?

12

Wie hoch ist die Zahl der Manövertoten und -verletzten, die in diesem Zeitraum in Hessen zu beklagen waren (Angaben differenziert nach Opfern innerhalb der Streitkräfte und der Bevölkerung)?

13

Wie viele Beschwerden aus der Bevölkerung über Manöverbeeinträchtigungen wurden in diesem Zeitraum registriert?

14

Wie entwickelten sich die Zahlen der Flur- und Forstschäden (Angaben in absoluten Zahlen pro Jahr)?

15

Wurden Verstöße gegen natur-, wasser- und forstrechtliche Bestimmungen bei Manövern der Bundeswehr und der NATO-Entsendestreitkräfte auf hessischem Territorium statistisch erfaßt? Wenn nicht, aus welchen Gründen?

16

Sieht die Bundesregierung in der statistischen Erfassung und Auswertung manöverbedingter Umweltschäden ein Instrument zur Normierung dessen, was sie als „unvermeidliches Maß der Umweltschäden" durch Manöver deklariert?

Bonn, den 13. Mai 1988

Frau Schilling Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott , Frau Vennegerts und Fraktion

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