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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Flugplatzerweiterung in Pferdsfeld (Hunsrück) (G-SIG: 11002059)

Stationierung von Flugzeugen des Typs Egrett in Pferdsfeld, Kosten für die weitere Entwicklung und den betriebsfertigen Bau des Flugzeugs, Besitzverhältnisse und Lage der geplanten Erweiterungsfläche in Pferdsfeld

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

15.07.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/249816.06.88

Flugplatzerweiterung in Pferdsfeld (Hunsrück)

des Abgeordneten Hüser und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bezugnehmend auf. die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Verteidigung, Würzbach, vom 18. Mai 1988 auf die schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stratmann (Drucksache 11/2388, 15 bis 18) betreffend die Baumaßnahmen am Flugplatz Pferdsfeld fragen wir ergänzend die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Handelt es sich bei dem in der Beantwortung erwähnten Flugzeug um die Egrett 1 oder einen auf sie aufbauenden Typ?

2

Ist geplant, diese eventuell schon in absehbarer Zeit durch die Egrett 2 zu ergänzen oder zu ersetzen?

3

Sind die im Haushaltsausschuß gesperrten Gelder für die Entwicklung dieser Flugzeuge inzwischen wieder freigegeben?

4

Wie erklärt sich die Bundesregierung die öffentliche Ankündigung der Stationierung des Flugzeugs in Pferdsfeld kurz nach Sperrung der Gelder?

5

Welche Kosten entstehen nach Schätzung der Bundesregierung für die weitere Entwicklung und den betriebsfertigen Bau des Flugzeugs?

6

Ist die Stationierung auch auf anderen Flugplätzen der Bundesluftwaffe geplant?

7

Wieviel Prozent der geplanten Erweiterungsfläche in Pferdsfeld sind im Besitz der Bundesvermögensverwaltung?

8

Wer ist im Besitz der anderen Flächen, und um wie viele Eigentümer handelt es sich?

9

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die exakte Lage des Erweiterungsgeländes (Flur-/Gemarkungsnamen)?

10

Ist die Straße nördlich von Alt-Eckweiler nach Rehbach von der Baumaßnahme betroffen und muß eventuell eine Verlegung oder Schließung stattfinden?

11

Wie weit reicht nach Kenntnis der Bundesregierung das geplante Gelände an den Bach zwischen Alt-Eckweiler und Daubach heran?

12

Wie groß ist der Abstand zu den Orten Daubach und Rehbach?

13

Ist Gelände von Alt-Eckweiler von der Erweiterung betroffen?

14

Sind dort Abrißmaßnahmen von weiteren Gebäuden geplant?

Bonn, den 16. Juni 1988

Hüser Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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