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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Drogengeschäfte in der NATO-Zentrale Brunssum (G-SIG: 11002265)

Beteiligung von Bundeswehrangehörigen und ausländischen Militärs am Drogenhandel in der NATO-Zentrale Brunssum und am Verkehr in einem Sex-Club in Limburg (beide Niederlande), vergleichbare Aktivitäten in anderen NATO- oder Bundeswehrstandorten, disziplinarische und strafrechtliche Maßnahmen, Beseitigung von Beeinträchtigungen der deutschen Sicherheitslage, Umfang und Folgen des Drogenkonsums in der Truppe, insbesondere für die Schlagkraft

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

23.08.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/271127.07. 88

Drogengeschäfte in der NATO-Zentrale Brunssum

der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach Angaben der Zeitschrift „Criminal Digest", Nummer 3/88, S. 107, haben die deutsche und holländische Polizei im Frühjahr 1986 einen Drogenhändlerring gesprengt, der Heroin in die Gegend des holländischen Brunssum geschmuggelt hatte und zu dessen Verteilernetz auch einflußreiche Militärs von der dortigen NATO-AFCENT-Zentrale bis zum Hauptquartier der US-Army Europe in Heidelberg gehört haben sollen. Dem niederländischen ehemaligen AFCENT-Stabschef, Generalleutnant Berkhof, zufolge laufen jedoch auch heute noch in Brunssum beachtliche Drogengeschäfte. Außerdem sollen sich in einem Sex-Club in Limburg auf regelmäßigen, angeblich vom KGB veranstalteten Musikabenden stets ranghohe NATO-Militärs vergnügt haben.

Diese Vorgänge werfen Fragen nach der Beteiligung bzw. Betroffenheit von Bundeswehrangehörigen sowie den Implikationen auch für die bundesdeutsche Sicherheitssage auf.

Daher fragen wir die Bundesregierung:

Fragen8

1

Was ist der Bundesregierung an Details über diese Vorgänge, insbesondere die Beteiligung von Bundeswehrangehörigen, bekannt?

2

Wie viele Militärs welcher Dienstgrade, aus welchen Ländern, Truppenteilen und Standorten haben als Angehörige der Bundeswehr oder aber als Ausländer mit zumindest der Möglichkeit der Einflußnahme auf Bundeswehrangehörige a) sich in welcher Weise am Drogenhandel beteiligt bzw. b) wie häufig in dem genannten Club verkehrt?

3

An welchen NATO- oder Bundeswehrstandorten sind in den letzten zehn Jahren (welche) vergleichbare Aktivitäten von Bundeswehrangehörigen oder von ausländischen Militärs mit der Möglichkeit zu sicherheitsgefährdender Einflußnahme auf diese festgestellt worden?

4

Welche disziplinarischen und strafrechtlichen Maßnahmen sind gegen die betroffenen Bundeswehrangehörigen, welche nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die an deren Tun beteiligten ausländischen Militärs und welche organisatorischen Maßnahmen im übrigen zur Beseitigung der durch diese Vorfälle verursachten Beeinträchtigungen der bundesdeutschen Sicherheitslage getroffen worden?

5

Wie schätzt die Bundesregierung den Umfang und die Folgen des Drogenkonsums in der Truppe ein?

6

Was ist der Bundesregierung über die Abkäufer dieses oder anderer militärnaher Drogenhändlerringe in der Truppe bekannt?

7

Welche dienstlichen Aufwendungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für den Besuch des genannten Clubs in der Vergangenheit geltend gemacht worden?

8

Wie schätzt die Bundesregierung die Bedeutung dieses und vergleichbarer Vorgänge für die Schlagkraft der Truppe insgesamt ein?

Bonn, den 27. Juli 1988

Frau Schilling Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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