Schiffe der Bundesmarine im Mittelmeer
der Abgeordneten Frau Beer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bundeskanzler Dr. Kohl hatte auf dem Gipfeltreffen in Venedig im Juni 1987 der US-Regierung eine indirekte Unterstützung der US-Flottenpräsenz im Persisch-Arabischen Golf durch die Entsendung von Schiffen der Bundesmarine in den Atlantik zugesagt, die dort Funktionen US-amerikanischer Schiffe übernehmen und diese so für Einsätze im Golf freistellen würden.
Kurz nach der Rückkehr des Bundeskanzlers hatte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums erklärt, die tatsächlichen Möglichkeiten einer solchen Entlastung seien sehr begrenzt, wenn die Bundesmarine ihre eigentlichen Aufgaben nicht vernachlässigen wolle (Die Welt, 10. Juni 1987; Süddeutsche Zeitung, 13. Juni 1987). Selbst die Entsendung nur eines oder zweier Schiffe sei angesichts des begrenzten Umfangs der Bundesmarine und der Qualität deren Schiffsmaterials schwierig.
Anfang August 1987 erklärten dann Sprecher des Verteidigungsministeriums, daß — wenn schon zusätzliche Funktionen übernommen werden müßten — diese sinnvollerweise in den benachbarten Regionen der üblichen Einsatzzonen liegen sollten. Nordnorwegen und der Westatlantik kämen hier vor allem in Betracht, während das Mittelmeer als zusätzlicher Einsatzraum kaum geeignet sei (dpa, 5. August 1987).
Im September 1987 wurden dann drei Schiffe ausgerechnet ins Mittelmeer entsandt, wobei mehrfach betont wurde, diese Präsenz sei „zeitlich begrenzt".
Anfang 1988 wurde schließlich die Entsendung einer kompletten Kampfgruppe der Bundesmarine aus sechs Schiffen (darunter der Zerstörer Lütjens und die Fregatten Emden, Bremen und Lübeck) ins Mittelmeer bekanntgegeben, die bis zum Juni 1988 dort kreuzen sollte.
Zugleich verlautete, daß sich die Bundesrepublik Deutschland ab April 1988 am Aufbau einer neuen ständigen NATO-Kampfgruppe Mittelmeer beteiligen wolle und dann ständig Kriegsschiffe im Mittelmeer unterhalten würde (associated press, 2. Januar 1988; dpa, 3. Januar 1988;. FAZ, 4. Januar 1988).
Parallel zu diesen Erklärungen erfolgte im zweiten Halbjahr 1987 eine schrittweise Aufweichung der traditionellen Position der Bundesregierung, daß das Grundgesetz jeden Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Geltungsbereichs verbiete, bis zur Erklärung von Bundesverteidigungsminister Dr. Scholz im Juni 1988, „die Verfassung enthalte nichts, was einen derartigen Einsatz verbiete" (Süddeutsche Zeitung, 21. Juni 1988).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele Schiffe der Bundesmarine befinden sich im August 1988 im Mittelmeer? Wie viele werden es voraussichtlich im Dezember 1988, wie viele im Juni 1989 sein?
Um welche Schiffe handelt es sich, bzw. um welche Schiffe wird es sich im Dezember voraussichtlich handeln?
Wie wirkt sich die Entsendung der Schiffe auf die Wahrnehmung der Funktionen der Bundesmarine in Nord- und Ostsee aus?
Wie sind die im Juni 1987 und später geäußerten Bedenken gegen eine Übernahme zusätzlicher Funktionen ausgeräumt worden?
Aus welchen Gründen erfolgte eine Funktionsausweitung nicht im Bereich Nordnorwegens oder im Westatlantik, sondern im Mittelmeer?
Wie weit ist der Prozeß einer Aufstellung einer ständigen NATO-Kampfgruppe Mittelmeer vorangekommen?
Welche Länder werden sich mit welchen Kräften daran beteiligen, was wird ihre Funktion im einzelnen sein?
Wird sich die Bundesrepublik Deutschland auf Dauer an ihr beteiligen? Ggf. in welchem Umfang?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, den Umfang der Bundesmarine wegen der Übernahme zusätzlicher Aufgaben zu vergrößern? In welchem Zeitraum und in welchem Maße?
Nachdem im Oktober 1987 aus dem Kanzleramt verlautete: „Es gibt längst eine Diskussion unter den Experten, nach der die Interpretation des Grundgesetzes sehr viel mehr Möglichkeiten zuläßt als es im Augenblick dargestellt wird. Aber es ist sicherlich bequemer, sich an eine alte Auslegung zu halten." (Ministerialdirektor Teltschik, nach: Süddeutsche Zeitung, 23. Oktober 1987 zur Frage von Bundeswehreinsätzen außerhalb des NATO-Geltungsbereichs) und eine im November bekanntgewordene Studie des Bundesministeriums der Verteidigung entsprechende Einsätze offen befürwortete, ist die Bundesregierung in dieser Frage inzwischen wieder zu einer gemeinsamen Position zurückgekehrt, und worin besteht diese?
Welche Einsatzformen der Bundeswehr außerhalb des Geltungsbereichs der NATO hält die Bundesregierung für verfassungsmäßig vertretbar? Gehört dazu ein Einsatz im Rahmen einer UN-Friedenstruppe?
Hält die Bundesregierung den Einsatz von Kriegsschiffen Frankreichs, Großbritanniens, der Niederlande, Belgiens oder Italiens im Persisch-Arabischen Golf für sinnvoll oder erforderlich? Wie begründet sie ihre Meinung?
Trifft es zu, daß die Bundesregierung diese Einsätze im Rahmen der WEU unterstützt hat? Zu welchem Zeitpunkt und auf welche Weise ist eine solche Unterstützung erfolgt?
Hält die Bundesregierung eine Präsenz der Kriegsflotten der USA und der angesprochenen westeuropäischen Staaten im Golf auch nach Abschluß eines Waffenstillstandes im Golfkrieg für sinnvoll? Wie begründet sie ihre Auffassung?
Wird die Bundesregierung die Schiffe der Bundesmarine bei Abschluß eines Waffenstillstandes im Golfkrieg aus dem Mittelmeer zurückziehen, da der offizielle Grund für die Entsendung der Kriegsschiffe der NATO-Länder damit entfallen ist und deren Unterstützung damit gegenstandslos wird?