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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

KFZ-Tachometer (G-SIG: 11002868)

Bedeutung des rot eingefärbten 50 bis 60 km/h Tachometerbereichs in verschiedenen Autotypen, Änderung der StVZO betr. besondere Kennzeichnung des Bereichs von 30 bis 50 km/h in neu zugelassenen Fahrzeugen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

17.10.1988

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 11/304130.09.88

KFZ-Tachometer

der Abgeordneten Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In verschiedenen Autotypen bundesdeutscher Hersteller werden Tachometer eingebracht, deren 50 km/h-Bereich von 50 bis 60 km/h rot eingefärbt ist

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der optische Spielraum von Autofahrern durch farbliche Markierungen auf Tachometern bei 50 km/h beginnt und bis 60 km/h geführt ist? Soll dies die Bandbreite der zugelassenen Geschwindigkeit im Innerortsbereich darstellen?

2

Welche zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Innerortsbereich vorgeschrieben?

3

Aufgrund welcher Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist es gestattet Tachometer einzubauen, die die Autofahrer verleiten, in der Regel über 50 km/h zu fahren?

4

Wann wird die Bundesregierung die StVZO dahin gehend ändern, daß auf allen Tachometern von neu zugelassenen Fahrzeugen der Bereich von 30 km/h bis 50 km/h als besonders kritisch im Innerortsbereich gekennzeichnet wird, und wie steht die Bundesregierung zu diesem Vorschlag?

Bonn, den 30. September 1988

Frau Rock Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott , Frau Vennegerts und Fraktion

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