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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

KFZ-Tachometer (G-SIG: 11002868)

Bedeutung des rot eingefärbten 50 bis 60 km/h Tachometerbereichs in verschiedenen Autotypen, Änderung der StVZO betr. besondere Kennzeichnung des Bereichs von 30 bis 50 km/h in neu zugelassenen Fahrzeugen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

17.10.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/304130.09.88

KFZ-Tachometer

der Abgeordneten Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In verschiedenen Autotypen bundesdeutscher Hersteller werden Tachometer eingebracht, deren 50 km/h-Bereich von 50 bis 60 km/h rot eingefärbt ist

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der optische Spielraum von Autofahrern durch farbliche Markierungen auf Tachometern bei 50 km/h beginnt und bis 60 km/h geführt ist? Soll dies die Bandbreite der zugelassenen Geschwindigkeit im Innerortsbereich darstellen?

2

Welche zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Innerortsbereich vorgeschrieben?

3

Aufgrund welcher Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist es gestattet Tachometer einzubauen, die die Autofahrer verleiten, in der Regel über 50 km/h zu fahren?

4

Wann wird die Bundesregierung die StVZO dahin gehend ändern, daß auf allen Tachometern von neu zugelassenen Fahrzeugen der Bereich von 30 km/h bis 50 km/h als besonders kritisch im Innerortsbereich gekennzeichnet wird, und wie steht die Bundesregierung zu diesem Vorschlag?

Bonn, den 30. September 1988

Frau Rock Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott , Frau Vennegerts und Fraktion

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