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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Erfahrungen und Probleme mit der Beteiligung und Information der Gemeinden im Anhörungsverfahren nach § 1 Landbeschaffungsgesetz (G-SIG: 11002869)

Anzahl der Anhörungsverfahren von 1987 bis 1990, Anteil der deutschen und der ausländischen Programme, Höhe des Flächenanspruchs, Angabe der beteiligten und ablehnenden Gemeinden, Prüfung der Belange der Verteidigung und der Gemeinden durch den Bundesverteidigungsminister, Verzicht oder abweichende Entscheidung auf Durchführung von Vorhaben; Bereitschaft der Bundesregierung zu jährlicher Berichterstattung vor dem Verteidigungsausschuß; Vereinbarung zwischen den US-Streitkräften in der Bundesrepublik, dem US-Verteidigungsministerium und dem Bundesverteidigungsministerium über eine Geheimhaltung künftiger Landbeschaffungen und Baumaßnahmen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

21.10.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/304230.09.88

Erfahrungen und Probleme mit der Beteiligung und Information der Gemeinden im Anhörungsverfahren nach § 1 Landbeschaffungsgesetz

der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Ende der letzten Wahlperiode scheiterte der Versuch der GRÜNEN, das „Landbeschaffungsgesetz (LBG)" durch den Deutschen Bundestag aufheben zu lassen.

Der Deutsche Bundestag forderte statt dessen die Bundesregierung auf, zu prüfen, „inwieweit die Beteiligung und Information der Gemeinden in dem Anhörungsverfahren" unter bestimmten Bedingungen „verbessert werden können" (Drucksache 10/6142).

Die Bundesregierung legte daraufhin eine „Stellungnahme" vor, in der sie sich verpflichtete, die Beteiligungs- und Informationsrechte der Gemeinden im Rahmen militärischer Verwaltungsverfahren sorgfältiger als in der Vergangenheit zu berücksichtigen.

Seit Beginn dieser Wahlperiode haben DIE GRÜNEN den begründeten Verdacht, daß die Bundesregierung gegen die in ihrer Stellungnahme formulierten Verpflichtungen verstößt. Dieser Verdacht gründet sich auf Kenntnis der Verwaltungspraxis im Zusammenhang mit jüngeren Militärprojekten, von denen Gemeinden wie Parsberg, Augustdorf, Gersfeld, Wittmund oder Erbenheim betroffen sind.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie viele Anhörungsverfahren nach § 1 Landbeschaffungsgesetz (LBG) wurden seit der Stellungnahme der Bundesregierung zum Beschluß des Deutschen Bundestages vom 4. Dezember 1986 eingeleitet (Angaben nach Jahren, Bundesländern, Kreisen und Namen der Gemeinden)?

2

Wie viele Anhörungsverfahren sollen voraussichtlich bis Ende dieser Wahlperiode durchgeführt werden (Angaben nach Jahren, Bundesländern, Kreisen und Namen der Gemeinden)?

3

Wie viele der eingeleiteten Verfahren nach § 1 LBG gehen auf deutsche Programme zurück und wie viele der eingeleiteten Verfahren auf ausländische Programme (Angaben 1987 bis 1990, differenziert nach Nationalität)?

4

Wie groß ist der Flächenanspruch für die zwischen 1987 und 1990 — eingeleiteten, — geplanten Landbeschaffungsprogramme (Angaben nach Jahren, Nationen, Bundesländern, Kreisen und Gemeinden)?

5

Welche Gemeinden wurden seit 1. Januar 1987 „unter Obersendung der Planungsunterlagen umfassend über das Vorhaben unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert" (Angaben differenziert nach Bundesländern, Kreisen und Gemeinden)?

6

Wie viele der betroffenen Gemeinden haben „erhebliche Einwendungen" gegen entsprechende „Vorhaben" des Bundes erhoben (Angabe der Gemeinde/n)?

7

Wie viele Erörterungstermine wurden von den zuständigen Regierungspräsidenten mit Gemeinden durchgeführt, weil sie das Vorhaben des Bundes ablehnten (Angaben differenziert nach Bundesländern, Regierungspräsidenten, Gemeinden)?

8

Wie viele Gemeinden haben zu Landbeschaffungsforderungen des Bundes eine positive Stellungnahme abgegeben (differenziert nach Bundesländern, Kreisen, Gemeinden)?

9

Wie prüft, wägt und gewichtet der Bundesminister der Verteidigung die widersprüchlichen Belange der Verteidigung und der Gemeinden?

10

Wie werden im Anhörungsverfahren die privaten Belange ermittelt, geprüft, abgewogen und gewichtet vom Bundesminister der Verteidigung?

11

In wie vielen Fällen verzichtete der Bundesminister der Verteidigung nach dem Abwägungsverfahren auf die Durchführung des Vorhabens an dem im Anhörungsverfahren überprüften Standort (Angaben differenziert nach Bundesländern, Kreisen und Gemeinden)?

12

Wie oft wich der Bundesverteidigungsminister von einer ablehnenden Stellungnahme eines Bundeslandes ab (Angaben für den Zeitraum zwischen 1987 bis heute und für betroffene Bundesländer)?

13

In wie vielen Fällen wurde die Entscheidung für die Durchführung einer Landbeschaffung „in die Form eines schriftlichen Verwaltungsaktes gekleidet, ausführlich begründet, mit Rechtsmittelbelehrung versehen und den vom Vorhaben betroffenen Gemeinden oder Gemeindeverbänden zugestellt" (Angaben differenziert nach Bundesländern, Kreisen und Gemeinden)?

14

Welche Gemeinden wurden seit 1987 „bereits vor der Einleitung eines Anhörungsverfahrens an den Standortüberlegungen des Verteidigungsressorts für flächenbeanspruchende Verteidigungsanlagen beteiligt (Name/n der Gemeinde/n)?

15

Auf welche Weise haben die Bundesländer „übereinstimmend die Auffassung" offenbart, „daß die geltenden gesetzlichen Regelungen und Verfahrensrichtlinien die Beteiligung und Information der Gemeinden ausreichend gewährleisten?

16

Was versteht die Bundesregierung im Zusammenhang mit einer weiteren „Institutionalisierung von Beteiligungs- und Anhörungspflichten" unter „einem überzogenen und unvertretbaren Verwaltungsaufwand"?

Nach welchen Kriterien und Normen berechnet sie den „vertretbaren" Verwaltungsaufwand bei Anhörungsverfahren nach § 1 LBG?

17

Wie begründet sie ihre Einschätzung, daß sich die Beteiligung und Information von Gemeinden nach § 1 LBG „kaum" von der in Planfeststellungsverfahren unterscheidet?

Worin bestehen die materiell- und formellrechtlichen Unterschiede zwischen „nicht" und „kaum" in diesem Fall?

18

In wie vielen Fällen hat eine Landesregierung in ihrer abschließenden Stellungnahme der Durchführung des Verteidigungsvorhabens zugestimmt, obwohl die betroffene Gemeinde dies ablehnte (Angaben differenziert nach Bundesländern und Gemeinden)?

19

In wie vielen Fällen wurde die Durchführung eines Verteidigungsvorhabens durch Privatkläger — erheblich verzögert oder — zu Fall gebracht (Angaben für den Zeitraum zwischen 1983 bis heute, differenziert nach Jahren, Bundesländern, Zahl der Verzögerungen bzw. Verhinderungen)?

20

Ist die Bundesregierung bereit, dem Verteidigungsausschuß zukünftig einmal jährlich darüber zu berichten (Stichtag: 15. Dezember), welche Erfahrungen, Probleme und. Konflikte bei der Beteiligung und Information der Gemeinden im Anhörungsverfahren gemäß § 1 LBG jeweils aufgetreten sind?

21

Kann die Bundesregierung die Aussage des Mainzer Oberbürgermeisters vom 21. September 1988 bestätigen oder widerlegen, wonach die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte, das US-Verteidigungsministerium und das Bundesministerium der Verteidigung eine Vereinbarung getroffen haben, die besagt, daß künftig geplante Landbeschaffungen und Baumaßnahmen gegenüber den betroffenen deutschen Gemeinden geheimgehalten werden sollen?

22

Wenn sie diesen Sachverhalt grundsätzlich bestätigt, steht die beabsichtigte Geheimhaltungspolitik nicht im totalen Widerspruch zu ihren verbindlichen Erklärungen über die Beteiligungs- und Informationsrechte der Gemeinden gemäß § 1 LBG?

Bonn, den 30. September 1988

Frau Schilling Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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