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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Gefahrguttransporte - Transportwege (G-SIG: 11002885)

Sperrungen von Bundesstraßen- oder Straßenabschnitten für Gefahrguttransporte nach der Tanklastzugkatastrophe von Herborn, Überwachung durch Länder bzw. Polizeibehörden, Haupttransportwege und Stoffe, Anteil der genehmigungspflichtigen Transporte, Anteil von Straße, Schiff, Eisenbahn, Flugzeug, in- und ausländischen Spediteuren an der gesamten Gefahrgutmenge, Regelungen in den EG- und Nicht-EG-Ländern, Verhängung eines Nachtfahrverbots für LKW, Begrenzung des zulässigen Höchstgewichts auf 28 t

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

11.11.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/306405.10.88

Gefahrguttransporte - Transportwege

der Abgeordneten Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN Gefahrguttransporte - Transportwege

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Bundesländer, Städte, Gemeinden und Kreise haben nach der Tanklastzugkatastrophe von Herborn Sperrungen von Bundesstraßen- oder Straßenabschnitten für Gefahrguttransporte beantragt, und wo wurden Sperrungen vorgenommen?

2

Kommen die Länder bzw. die Polizeibehörden ihrer Aufsichtspflicht über die Gefahrguttransporte nach, und welche absolute oder geschätzte Überwachungsdichte ist bei derartigen Transporten in den einzelnen Bundesländern, aufgeschlüsselt nach Ländern, gegeben?

3

Wie steht die Bundesregierung zu der Aussage mancher Stadtverwaltungen (z. B. Kassel), sie wollten ihren Kontrollpflichten bei Gefahrguttransporten nicht nachkommen, weil ihnen das notwendige Personal fehle?

4

Welche Haupttransportwege werden von den jährlichen 250 bis 280 Mio. t Gefahrgut, die über die Straßen in der Bundesrepublik Deutschland geführt werden, besonders betroffen?

5

Welche Stoffe werden über die Straße transportiert, und welchen Anteil haben genehmigungspflichtige Transporte?

6

Wie verteilt sich die Gesamtmenge der transportierten gefährlichen Güter auf Straße, Schiff, Eisenbahn, Flugzeug, und wie verteilen sich diese auf a) inländische Spediteure und b) ausländische Spediteure?

7

Welche Regelungen bestehen in den EG- und den Nicht-EG-Ländern in Europa?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die generelle Verhängung eines Nachtfahrverbotes für Lkw?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung einer Begrenzung des zulässigen Höchstgewichtes der Fahrzeuge auf 28 t im Hinblick auf die Sicherheit der Transporte und der Bevölkerung?

Bonn, den 5. Oktober 1988

Frau Rock Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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