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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Auffassung der Bundesregierung zum Begriff "unverzüglich" im Rahmen des ÖPNV-Konzepts (G-SIG: 11003219)

Zeitpunkt der Vorlage des ÖPNV-Konzepts in der Fläche gem. Beschluß des Deutschen Bundestages vom 26.6.1985 (Drs 10/3488)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

02.01.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/376921.12.88

Auffassung der Bundesregierung zum Begriff „unverzüglich" im Rahmen des ÖPNV-Konzepts

der Abgeordneten Daubertshäuser, Antretter, Kretkowski, Bamberg, Ewen, Faße, Haar, Hasenfratz, Ibrügger, Dr. Niese, Pauli, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluß vom 26. Juni 1985 die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, unverzüglich ein Konzept für die zukünftige Ausgestaltung des ÖPNV in der Fläche vorzulegen (Drucksache 10/3488). Dieses Konzept liegt immer noch nicht vor.

Mit diesem Verhalten könnte die Bundesregierung den Beg riff „unverzüglich" neu bestimmt haben. Eine solche Definition wäre von erheblichem Interesse und großer praktischer Bedeutung.

Vielfach sind die Bürger zu Handlungen, Leistungen etc. gegenüber der Exekutive verpflichtet mit dem Zeitrahmen „unverzüglich". Dieser Zeitrahmen wurde bisher vollständig anders definiert.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen3

1

Wann wird die Bundesregierung dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 26. Juni 1985 entsprechen, unverzüglich ein Konzept für die zukünftige Ausgestaltung des ÖPNV in der Fläche vorzulegen?

2

Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, daß dies mit dem Zeitrahmen „unverzüglich" vereinbar ist?

3

Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung der Meinung, daß der jetzt geplante Zeitpunkt für die Vorlage des ÖPNV-Konzepts den Pflichten entspricht, die ihr gegenüber der gewählten Volksvertretung obliegen?

Bonn, den 21. Dezember 1988

Daubertshäuser Antretter Kretkowski Bamberg Ewen Faße Haar Hasenfratz Ibrügger Dr. Niese Pauli Dr. Vogel und Fraktion

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