Giftmüllverbrennung auf hoher See
der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Hensel, Brauer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Hensel, Brauer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Giftmüllverbrennung auf hoher See
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen54
Für welche Stoffe und für welche Mengen an Stoffen wurden für den Zeitraum nach dem 30. September 1988 Anträge zur Verbrennung auf hoher See gestellt, und welche dieser Anträge wurden positiv beschieden?
Welche Firmen haben für welche Stoffe und in welchen Mengen Anträge auf Seeverbrennung gestellt, und für welche Stoffe und in welchen Mengen wurde diesen Firmen die Verbrennung genehmigt?
Mit welcher Begründung wurden den Antragstellern die Verbrennungserlaubnisse erteilt oder gegebenenfalls nicht erteilt?
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß das Fehlen einer anderweitigen Entsorgungsmöglichkeit zur Begründung des zwingenden öffentlichen Interesses ausreicht? Wenn ja, warum, wenn nein, welche weiteren Gründe liegen den jeweiligen Erlaubnissen zugrunde?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welche Folgen die Versagung von Erlaubnissen haben würden?
Liegen der Bundesregierung Stellungnahmen des Umweltbundesamts oder des Deutschen Hydrographischen Instituts vor, demzufolge die Einhaltung der Eckdaten des „10-Punkte-Katalogs" nicht gewährleistet ist?
Wie lange gelten die ausgesprochenen Erlaubnisse, und mit welchen Begründungen hält es die Bundesregierung für vertretbar, längerfristige Erlaubnisse auszusprechen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wo und wie die nicht zur Verbrennung zugelassenen Stoffe „entsorgt" wurden?
Was geschah mit diesen Stoffen und wo befinden sie sich jetzt?
Befinden sich unter den zur Verbrennung zugelassenen Stoffen solche aus dem Ausland? Wenn ja, um welche Stoffe handelt es sich hierbei?
Welche Firmen haben eine Erlaubnis zur Verbrennung von Stoffen aus ausländischer Produktion beantragt?
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß es im „dringenden öffentlichen Interesse" sein kann, Stoffe aus dem Ausland zu verbrennen, und wurden bisher schon Stoffe, die aus dem Ausland stammen, mit der Begründung, es läge im dringenden öffentlichen Interesse, verbrannt?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es überhaupt im öffentlichen Interesse sein kann, hochgiftige Abfälle auf' See zu verbrennen und dadurch die Nordsee mit großen Mengen an krebserregenden und erbgutändernden Stoffen zu belasten? Wenn ja, mit welcher Begründung?
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß es eher im öffentlichen Interesse ist, durch die Verbrennung von großen Mengen halogenierter Kohlenwasserstoffe die Nordsee schwer zu belasten, als durch den Verzicht darauf das ökologische Überleben der Nordsee zu ermöglichen?
Hält es die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß die meist krebserregenden und erbgutändernden halogenierten Kohlenwasserstoffe insbesondere als Lösemittel bei der Produktion, der Anwendung und als Abfallstoff in jedem Stadium die Menschen und die gesamte Umwelt belasten, nicht für notwendig, diese Stoffe generell zu verbieten? Oder sind das Leben und die Gesundheit der Menschen sowie ein funktionierendes Ökosystem weniger wert als die Profite der Hersteller und das Festhalten an überholten Technologien?
Hat der Verband der Chemischen Industrie (VCI) oder haben einzelne Firmen Pläne, insbesondere verbindliche Zeitpläne, vorgelegt, die Seeverbrennung zu beenden?
Ist die Bundesregierung bereit, diese Pläne schriftlich dem Deutschen Bundestag vorzulegen? Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung den Abfallproduzenten Auflagen gemacht, damit in Zukunft weniger oder gar keine Abfallstoffe mehr entstehen? Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung bereit, Stoffverbote auszusprechen (schwarze Liste), da freiwillige Zugeständnisse der Industrie kaum Wirkung haben? Wenn ja, um welche handelt es sich und wann sind diese zu erwarten? Wenn nein, mit welcher Begründung?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen oder will die Bundesregierung unternehmen, damit zukünftig keine chlorierten Kohlenwasserstoffe mehr anfallen, die dann per Verbrennung entsorgt werden sollen?
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß es „Stand der Technik" ist, chlorierte Kohlenwasserstoffe in der Weise zu verbrennen, wie es auf dem bundesdeutschen Verbrennungsschiff „Vesta" geschieht?
Welche Erlaubnisse hat das Verbrennungsschiff „Vesta"?
Hat die „Vesta" eine Erlaubnis gemäß BImSchG, und werden die entsprechenden Grenzwerte der TA Luft eingehalten?
Wenn das Verbrennungsschiff „Vesta" gemäß BImSchG noch keine Erlaubnis hat, ist die Bundesregierung der Meinung, daß es gemäß BImSchG genehmigt werden könne?
Falls nein, aus welchen technischen Gründen?
Ist der Bundesregierung die Zusammensetzung des Verbrennungsguts bekannt? Wenn ja, um welche Stoffe handelt es sich hierbei in welchen Mengen und bei welchen Prozessen und welchen Firmen entstehen diese Abfälle? Wenn nein, warum nicht?
Welche Stoffe werden von den Verbrennungsschiffen emittiert?
Werden alle Stoffe, die emittiert werden, gemessen? Wenn nein, warum nicht?
Welche Stoffe bilden sich aus den Emissionen der Verbrennungsschiffe?
Welche einzelnen Stoffe in welchen Konzentrationen wurden bisher – in den Sedimenten, – im Wasser gefunden?
Vermutet die Bundesregierung noch weitere aus der Verbrennung stammende oder aus den Verbrennungsprodukten gebildete Stoffe? Wenn ja, welche und warum werden diese nicht gemessen?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung aufgrund der neuesten Untersuchungen der Sedimente und des Wassers?
Befinden sich unter den emittierten Stoffen auch Dioxine und Furane?
Wurde nach Dioxinen und Furanen überhaupt gesucht? Wenn nein, warum nicht?
Für welche Stoffe und in welcher Höhe existieren Grenzwerte in den Erlaubnissen zur Verbrennung?
In welcher Höhe sind für chlorierte Kohlenwasserstoffe Grenzwerte in den Verbrennungserlaubnissen festgelegt, wie dies der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Schulte am 29. September 1988 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages berichtete?
Welche Stoffe aus deutscher Produktion werden auf der Vulcanus II verbrannt?
Könnten diese Stoffe auch auf der „Vesta" verbrannt werden?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, da sowohl Belgien als auch die Bundesrepublik Deutschland das Oslo- und London-Übereinkommen unterzeichnet haben, in Belgien die gleichen Kriterien für die Verbrennung angewandt werden müssen? Wenn ja, welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, daß dort ebenfalls nur solche Stoffe zur Verbrennung gelangen, die auch in der Bundesrepublik Deutschland eine Zulassung zur Verbrennung erhalten würden? Wenn nein, warum nicht?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie es möglich ist, daß Abfälle, die auf der „Vesta" nicht verbrannt werden dürfen, auf der Vulcanus II verbrannt werden?
Wie will die Bundesregierung zukünftig verhindern, daß Abfälle aus bundesdeutscher Produktion, auf Schiffen, die unter ausländischer Flagge fahren und in ausländischen Häfen beladen werden, verbrannt werden?
Sind der Bundesregierung Pläne bekannt, nach denen das Verbrennungsschiff „Vesta" ausgeflaggt werden soll und dann unter anderer Flagge die Verbrennung weiterhin betrieben werden soll?
Wo lagern die zur Verbrennung bestimmten Abfälle vor ihrer Verladung auf die Verbrennungsschiffe?
Über welche abfall- und immissionsrechtlichen Genehmigungen verfügen diese Zwischenlager?
Auf welchen Wegen und mit welchen Verkehrsmitteln werden die Abfälle zum Verladehafen transportiert?
In welchen Häfen erfolgt die Verladung auf das Verbrennungsschiff, und in welchen Häfen wird zukünftig diese Verladung stattfinden?
Welche Häfen in der Bundesrepublik Deutschland eignen sich nach Ansicht der Bundesregierung um diese Abfälle zu verladen?
Ist es möglich, einen Teil der Abfälle, die verbrannt werden, wiederzuverwerten? Wenn ja, welche Stoffe sind dies und warum wird dies nicht gemacht?
Wäre es möglich, einen Teil dieser Abfälle zu recyclen, wenn diese getrennt eingesammelt werden würden? Wenn ja, warum werden diese nicht getrennt gesammelt?
Wäre es möglich, einen Teil oder alle Abfälle an Land zu lagern, bis entsprechende Entsorgungskapazitäten geschaffen sind?
Plant die Bundesregierung ein ehemaliges Raffineriegelände in Emden zukünftig zur Zwischenlagerung von Abfällen für die Seeverbrennung zu nutzen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, daß das Grundwasser und der Erdboden des ehemaligen Raffineriegeländes in Emden schon jetzt durch seine bisherige Nutzung mit chlorierten Kohlenwasserstoffen verseucht ist?
Wie ist es möglich, daß Abfallstoffe, die nach deutschem Recht keine Erlaubnis zur Verbrennung auf See bekommen, eine Exportgenehmigung auf Grund des § 13 Abs. 2 AbfG erhalten können und dadurch zur Verbrennung auf die Vulcanus II gelangen?
Welche Gründe hat die Bundesregierung, die Entscheidungen über Verbrennungsgenehmigungen vom Bundesverkehrsministerium aussprechen zu lassen? Ist es die Auffassung der Bundesregierung, daß es sich bei der Entsorgung von halogenierten Kohlenwasserstoffen in erster Linie um ein Transportproblem handelt?