Ablassen von Flugtreibstoffen durch die Luftwaffe
der Abgeordneten Frau Beer, Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frau Beer, Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN
Ablassen von Flugtreibstoffen durch die Luftwaffe
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage von Angehörigen von Marinefliegergeschwadern, daß sie die Anweisung erhalten haben, in Notsituationen Kerosin über der Nord- und Ostsee abzulassen?
Hält die Bundesregierung es für zutreffend, daß in derartigen Notsituationen bis zu 5 t Kerosin abgelassen werden?
Wie oft wurde in den Jahren 1982 bis 1988 in Notsituationen von Maschinen der Luftwaffe oder anderer Luftstreitkräfte wieviel Kerosin abgelassen?
In Drucksache 11/712 wird in der Antwort zu Frage 8 ausgesagt, daß es 1984 bis 1986 zu 53 Fällen gekommen sei. Wie verträgt sich das mit der Tatsache, daß alleine bei einem Marinefliegergeschwader dieser Fall „mehrmals monatlich" eintritt?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Umweltbelastung durch abgelassenes Kerosin zu minimieren, insbesondere durch Möglichkeiten technischer Umbauten an den Flugzeugen?
Nach Aussagen einer Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages verdampft das Kerosin in der Luft zu Wasserdampf und Kohlendioxyd, in einer Abschlußarbeit der FH Weihenstephan wird davon gesprochen, daß „ein Teil des Kerosins in der Luft verdampft". Welche chemischen Prozesse laufen nach dem Ablassen großer Mengen Kerosins ab, welche Stoffe entstehen und in welcher Weise werden Luft und Boden beeinträchtigt?
Welche Mengen an Kerosin wurden von 1982 bis 1988 durch die zivile Luftfahrt in der Luft abgelassen, und welche Menge wurde insgesamt aus Zivil- und militärischer Luftfahrt in die Luft abgeleitet?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung auch die Gesamtmenge des abgelassenen Kerosins für Umwelt und Natur unbedenklich, wenn ja, warum?