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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Wiley-Areal in Neu Ulm (G-SIG: 11003528)

Zukünftige Verwendung bzw. Nutzung des sog. Wiley-Areals in Neu-Ulm nach dem Abzug der dort bisher stationierten Pershing-II-Raketen, Beteiligung der Stadt Neu-Ulm und der betroffenen Bürger am Entscheidungsverfahren

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

21.03.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/409528.02.89

Wiley-Areal in Neu-Ulm

des Abgeordneten Häfner und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In Neu-Ulm begann am 15. Dezember 1988 unter großer Aufmerksamkeit der deutschen und vor allem der amerikanischen Öffentlichkeit der Abzug der dort stationierten Pershing II-Raketen. Immer lauter wird nun die Frage in der Öffentlichkeit, was mit dem Gelände, auf dem diese Raketen noch stationiert sind, nach deren Abzug geschehen wird. Alle diesbezüglichen Fragen wurden von den vor Ort Zuständigen unter dem Hinweis auf laufende Verhandlungen zwischen der NATO, der Bundesregierung und der Regierung der USA zurückgewiesen. Die Bevölkerung wird nach wie vor über die künftigen Pläne mit dem genannten Gelände im unklaren gelassen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Pläne hat die Bundesregierung für die zukünftige Verwendung bzw. Nutzung des sogenannten Wiley-Areals in Neu-Ulm?

2

Welche Pläne haben die amerikanischen Streitkräfte bzw. hat die US-Regierung für die zukünftige Funktion und Verwendung des sog. Wiley-Areals in Neu-Ulm?

3

Welche Pläne für die Verwendung dieses Geländes hat die NATO?

4

Besteht zwischen diesen Plänen teilweise oder vollständige Übereinstimmung?

5

Gibt es zwischen der Bundesregierung und der NATO bzw. der US-Regierung aktuelle Gespräche über die obengenannte Frage? Wie ist der derzeitige Verhandlungsstand?

6

In welcher Weise wird die Stadt Neu-Ulm und in welcher Weise wird die Öffentlichkeit sowie die betroffenen Anwohner an diesem Entscheidungsverfahren beteiligt? Welche Einflußmöglichkeiten haben sie?

7

Welchen Zeitraum hat die Bundesregierung für die Verhandlungen und die Entscheidungsfindung vorgesehen?

8

Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluß der Verhandlungen und einem entsprechenden Ergebnis?

9

Wann wird dieses von der -Bundesregierung veröffentlicht werden?

10

Planen die beteiligten obengenannten Stellen, das Gelände weiterhin militärisch zu nutzen, und wenn ja, was soll dort stationiert werden? Oder wird sich die Bundesregierung an diesem sehr sensiblen Standort im Stadtgebiet von Neu-Ulm für eine zivile Nutzung einsetzen, die das Gefahrenpotential für die Bevölkerung von Neu-Ulm und darüber hinaus erheblich vermindern und gleichzeitig ein Stück Stadtkultur und -ökologie ermöglichen könnte?

11

Wann ist endgültig mit der öffentlichen Bekanntgabe der künftigen Planung zu rechnen?

Bonn, den 28. Februar 1989

Häfner Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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