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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Tiefflug, Lärmschutz und Simulatorenstandorte (G-SIG: 11003531)

Beschränkungen in den Tieffluggebieten seit 1970, Mindestflughöhe, lärmmindernde Maßnahmen an den Triebwerken der F-4F und RF4-E, Standorte für Simulatoren in Europa

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

21.03.1989

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 11/411302.03.89

Tiefflug, Lärmschutz und Simulatorenstandorte

des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Welche Beschränkungen galten bzw. gelten für alliierte Luftstreitkräfte und für Luftfahrzeuge der Bundesluftwaffe in den 500 ft.-Tieffluggebieten in den Jahren 1970, 1974, 1981 und 1988?

2

Welche Mindestflughöhe gilt für das Flugzeug F-4F und RF4-E?

3

Wann und ggf. welche lärmmindernden Maßnahmen wurden an den Triebwerken der Flugzeugmuster F-4F und RF4-E durchgeführt?

4

An welchen Standorten in Europa betreiben die Luftwaffe und alliierten Luftstreitkräfte Simulatoren für welche Luftfahrzeugmuster?

Bonn, den 2. März 1988

Dr. Mechtersheimer Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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