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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Tiefflug, Lärmschutz und Simulatorenstandorte (G-SIG: 11003531)

Beschränkungen in den Tieffluggebieten seit 1970, Mindestflughöhe, lärmmindernde Maßnahmen an den Triebwerken der F-4F und RF4-E, Standorte für Simulatoren in Europa

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

21.03.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/411302.03.89

Tiefflug, Lärmschutz und Simulatorenstandorte

des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Welche Beschränkungen galten bzw. gelten für alliierte Luftstreitkräfte und für Luftfahrzeuge der Bundesluftwaffe in den 500 ft.-Tieffluggebieten in den Jahren 1970, 1974, 1981 und 1988?

2

Welche Mindestflughöhe gilt für das Flugzeug F-4F und RF4-E?

3

Wann und ggf. welche lärmmindernden Maßnahmen wurden an den Triebwerken der Flugzeugmuster F-4F und RF4-E durchgeführt?

4

An welchen Standorten in Europa betreiben die Luftwaffe und alliierten Luftstreitkräfte Simulatoren für welche Luftfahrzeugmuster?

Bonn, den 2. März 1988

Dr. Mechtersheimer Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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