Tiefflug über dem Kernkraftwerk Gundremmingen
des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Süddeutschen Zeitung vom 24. Februar 1989 wird berichtet, daß zwei Kampfflugzeuge die neuen Sicherheitsbestimmungen der Bundesregierung mißachtet haben.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Flugzeugtypen der Bundesluftwaffe oder der alliierten Luftstreitkräfte haben in der 7. Woche in unmittelbarer Nähe des Kernkraftwerkes Gundremmingen Tiefflüge durchgeführt?
Ist es zutreffend, daß Militärflugzeuge am Freitag, dem 17. Februar 1989, gegen die Sicherheitsbestimmungen der Bundesregierung verstoßen haben, indem sie die Mindestabstände zum Kernkraftwerk Gundremmingen nicht eingehalten haben?
Inwieweit ist das Kernkraftwerk Gundremmingen explizit gegen Abstürze von Kampfflugzeugen ausgelegt?
Ist das Kernkraftwerk Gundremmingen gegen den Absturz eines Jagdbombers vom Typ MRCA Tornado oder F-16 „gesichert"?
Wurde das Kernkraftwerk Gundremmingen als Orientierungshilfe genutzt?
Sind beim Kernkraftwerk Gundremmingen in diesem Jahr Überprüfungen mit dem Tiefflugradargerät Skyguard vorgenommen worden?
Wenn ja, zu welchem Ergebnis sind die Überprüfungen gekommen?
Wenn nicht, warum sind keine Überprüfungen vorgenommen worden?
Durch welche Maßnahmen hofft die Bundesregierung festzustellen, ob Militärflugzeuge gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen haben?