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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Einsatz von Transportflugzeugen der Bundesluftwaffe zur Hilfe für die Opfer der Erdbebenkatastrophe in Armenien (G-SIG: 11003535)

Verspätetes Einsetzen der Hilfsflüge, in den Depots der Bundeswehr bereitgehaltene Hilfsgüter, Transportkapazitäten der Bundesluftwaffe

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

30.03.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/411702.03.89

Einsatz von Transportflugzeugen der Bundesluftwaffe zur Hilfe für die Opfer der Erdbebenkatastrophe in Armenien

der Abgeordneten Dr. Mechtersheimer, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Einem Bericht der Zeitung „Publik-Forum" vom 24. Februar 1989 ist zu entnehmen, daß vom Bekanntwerden der Erdbebenkatastrophe in Armenien bis zum ersten Hilfseinsatz von Transportflugzeugen der Bundesluftwaffe mehr als eine Woche verging. Bundesverteidigungsminister Dr. Scholz wird „Hilfsverweigerung" vorgeworfen.

Dazu fragen wir die Bundesregierung:

Fragen18

1

Einsetzen der Hilfsflüge

1

Trifft es zu, daß die Bundesluftwaffe in den ersten 8 Tagen nach der Erdbebenkatastrophe keine Hilfsflüge nach Armenien durchgeführt hat, und was waren die Gründe dafür?

1

Wann und von wem gab es die ersten Hilfeersuchen an das Bundesministerium der Verteidigung, Transportkapazitäten für Hilfsflüge zur Verfügung zu stellen?

1

Welche Bundesbehörden und Dienststellen der Bundeswehr waren an den Hilfsflügen beteiligt, und auf wessen Intervention erfolgte der erste Flug nach Armenien?

1

Wer ist für die Freigabe von Transportkapazität der Bundesluftwaffe für internationale Hilfsflüge zuständig?

1

Inwieweit war der Bundesminister der Verteidigung in die Hilfsaktionen der Bundesluftwaffe eingebunden?

1

Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß ein Einsatz wesentlich früher möglich gewesen wäre, wenn es einen entsprechenden Auftrag gegeben hätte?

2

Gründe für den verspäteten Einsatz

2

Hält die Bundeswehr in ihren Depots Hilfsgüter vor, die für den Einsatz in einer Katastrophensituation, wie sie in Armenien gegeben war, geeignet sind?

2

Verfügt die Bundeswehr über Such- und Räumtrupps, Sanitäter und Ärzte, die für den gegebenen Katastrophenfall ausgebildet sind?

2

Wenn die Bundeswehr über obengenannte Kapazitäten verfügt, warum wurden diese nicht sofort den zuständigen sowjetischen Behörden angeboten?

2

Ist es unüblich, daß das BMVg den Hilfsorganisationen Transportkapazitäten anbietet?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Überlebenserwartung einerseits von Menschen, die unter den Trümmern ihrer Häuser eingeschlossen sind, andererseits derer, die obdachlos winterlichen Temperaturen, Hunger und Durst ausgesetzt sind?

2

Ist die Bundesregierung unter dem Aspekt erforderlicher Soforthilfe der Auffassung, daß durch den verzuglosen Einsatz der Luftwaffentransporte Menschenleben hätten gerettet werden können?

3

Transportkapazitäten der Bundesluftwaffe

3

Wie groß ist die Reichweite der propellergetriebenen Transall C 160, und liegt Armenien innerhalb dieser Reichweite? Stehen der Bundesluftwaffe andere, besser geeignete Transportflugzeuge zur Verfügung?

3

Ist der Flughafen von Eriwan zum Anflug von Transall C 160 geeignet? Wenn nein, bestand die Möglichkeit, Ausweichflughäfen z. B. in der Türkei anzufliegen?

3

Trifft es zu, daß die Umrüstung einer Boeing 707 der Flugbereitschaft des BMVg für Hilfsflüge sechs Stunden in Anspruch nimmt?

Bonn, den 2. März 1989

Dr. Mechtersheimer Weiss (München) Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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