Risiko Müllverbrennung
der Abgeordneten Frau Hensel und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Verbrennung von Haus- und Sondermüll birgt viele bekannte und unbekannte Risiken. Über die möglichen negativen Auswirkungen der sogenannten thermischen Müllbeseitigung auf den Flugverkehr wurde die Bundesregierung bereits im April 1988 von der Fraktion DIE GRÜNEN befragt — Drucksache 11/1849.
Seinerzeit wurde von der Bundesregierung — Drucksache 11/2147 — dargelegt, „daß erst in mindestens 10 km Entfernung zum Flughafenbezugspunkt und außerhalb der An- und Abflugsektoren des Instrumenten- und Sichtflugverkehrs der Betrieb einer thermischen Abfallbeseitigungsanlage keine Gefährdung des Flugbetriebs darstellt".
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Hat die oben zitierte Aussage noch heute für die Bundesregierung Gültigkeit?
Wenn ja, auf welche gutachterlichen Erkenntnisse stützt sie sich dabei?
Wenn nein, welche Gründe liegen der veränderten Einschätzung zugrunde?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in nur 7 km Entfernung vom Großflughafen Frankfurt am Main die Errichtung der Müllverbrennungsanlage am Frankfurter Osthafen geplant wird?
Sieht die Bundesregierung mögliche Beeinträchtigungen des Flugverkehrs auf dem Frankfurter Flughafen durch die geplante Müllverbrennung im Frankfurter Osten?