Übernahme von Sachkosten der Betriebskrankenkasse des Bundesverkehrsministeriums durch den Bundeshaushalt
der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Bundeshaushalt 1989 ist unter Kapitel 12 03 Titel 518 01-712 angegeben, daß Haushaltsmittel für die Miete des Dienstgebäudes der Betriebskrankenkasse des Bundesverkehrsministeriums verwendet werden.
Dazu fragen wir die Bundesregierung:
Fragen6
Nach welchen gesetzlichen Vorschriften findet die Übernahme der Mietkosten für die Betriebskrankenkasse des Bundesverkehrsministeriums ihre Rechtfertigung?
Seit wann und in welcher Höhe werden die Mietkosten aus dem Bundeshaushalt bestritten?
Wer hat das Gebäude angemietet?
Werden noch weitere Sachkosten aus dem Bundeshaushalt bezahlt?
Wenn ja, in welcher Höhe und wofür?
Werden bei der Bundespostbetriebskrankenkasse und bei der Bundesbahnbetriebskrankenkasse auch Sachkosten aus dem Bundeshaushalt übernommen?
Wenn ja, in welcher Höhe, seit wann und unter welchem Kapitel des Bundeshaushaltes?