BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Übernahme von Sachkosten der Betriebskrankenkasse des Bundesverkehrsministeriums durch den Bundeshaushalt (G-SIG: 11003715)

Übernahme der Mietkosten für die Betriebskrankenkasse des BMVg, Bezahlung weiterer Sachkosten aus dem Bundeshaushalt

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

16.05.1989

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/443526.04.89

Übernahme von Sachkosten der Betriebskrankenkasse des Bundesverkehrsministeriums durch den Bundeshaushalt

der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Bundeshaushalt 1989 ist unter Kapitel 12 03 Titel 518 01-712 angegeben, daß Haushaltsmittel für die Miete des Dienstgebäudes der Betriebskrankenkasse des Bundesverkehrsministeriums verwendet werden.

Dazu fragen wir die Bundesregierung:

Fragen6

1

Nach welchen gesetzlichen Vorschriften findet die Übernahme der Mietkosten für die Betriebskrankenkasse des Bundesverkehrsministeriums ihre Rechtfertigung?

2

Seit wann und in welcher Höhe werden die Mietkosten aus dem Bundeshaushalt bestritten?

3

Wer hat das Gebäude angemietet?

4

Werden noch weitere Sachkosten aus dem Bundeshaushalt bezahlt?

Wenn ja, in welcher Höhe und wofür?

5

Werden bei der Bundespostbetriebskrankenkasse und bei der Bundesbahnbetriebskrankenkasse auch Sachkosten aus dem Bundeshaushalt übernommen?

6

Wenn ja, in welcher Höhe, seit wann und unter welchem Kapitel des Bundeshaushaltes?

Bonn, den 26. April 1989

Frau Wilms-Kegel Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen