Diebstähle und Behandlung einer Kritikerin beim Jagdbombergeschwader 35 in Pferdsfeld/Sobernheim
der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wie bereits in der Kleinen Anfrage Drucksache 11/3175 geht es nochmals um folgende Vorgänge: Frau D. arbeitete 1986/87 als Zahnarzthelferin auf der Zahnstation des JaboG 35. Nachdem sie ihre Beobachtung gemeldet hatte, ein Kollege habe dort Instrumente gestohlen, erhielt sie mehrfach Kündigungen, die später in 2 Instanzen arbeitsgerichtlich aufgehoben wurden. Diese wurden darauf gestützt, sie habe einen dort arbeitenden Zahntechniker zur Anfertigung einer Prothese aus Bundeswehrmaterial für einen gefolterten und an den Zähnen verstümmelten iranischen Asylbewerber veranlaßt. Ihre für die Kündigung verantwortlichen Vorgesetzten sind jedoch selbst verdächtig, Material und Dienste der Zahnstation in größerem Umfang für private Zwecke (z. B. Herstellung von Goldfüllungen für Freundin) verwendet zu haben.
Da die Antwort der Bundesregierung vom 14. November 1988 (Drucksache 11/3394) sowie die weitere Entwicklung der Ereignisse Unklarheiten hinterlassen, fragen wir die Bundesregierung:
I. Private Inanspruchnahme der Zahnstation im JaboG 35 durch Vorgesetzte; sonstiges Fehlverhalten
1. a) Aus welchem Anlaß und aufgrund welcher Erkenntnisse sind am 2. November 1988 disziplinarische Ermittlungen gegen Oberstabsarzt O. eingeleitet worden?
b) Zu welchen Erkenntnissen haben diese Ermittlungen inzwischen geführt, und mit welchem Ergebnis sind sie ggf. abgeschlossen worden?
2. Trifft es zu bzw. ist der Bundesregierung bekannt, daß
- a) der Oberstabsarzt O. Zahngold aus dem Labor verkauft hat,
- b) der Commodore des JaboG 35, Oberst K., den Zahntechniker K. anwies, goldene Flugzeuge als Halsketten-Anhänger herzustellen sowie einen Krug zu bearbeiten,
- c) auch die Gattin des Commodore wegen ähnlicher Aufträge in der Zahnstation vorsprach,
- d) ein Bediensteter der Zahnstation aus dort vorhandenem Material häufig sog. Äskulap-Stäbe angefertigt und verkauft hat,
- e) ein anderer Bediensteter in der Zahnstation eine Goldkette für 1 Mitbedienstete/n angefertigt hat?
3. Sind gegen die Beteiligten an diesen Vorgängen, insbesondere den Commodore Oberst K., disziplinarische Ermittlungen durchgeführt worden?
Falls ja, wann und mit welchen Ergebnissen?
Falls nein, warum wurden diese bisher unterlassen?
4. Wie viele Schadensersatzansprüche („Kunstfehler-Verfahren") sind in den letzten 5 Jahren von ehemaligen Patienten der Zahnstation im JaboG 35 gegen die Bundeswehr (erfolgreich) erhoben worden?
5. Trifft es zu bzw. ist der Bundesregierung bekannt, daß beim JaboG 35 auch Munition abhanden gekommen ist? Welche Fehlbestände sind in den letzten 5 Jahren ggf. festgestellt worden?
II. Zum Konflikt mit Frau D.
1. Wie kommentiert die Bundesregierung den Widerspruch zwischen ihrer o. g. Antwort, bei der Inventur in der Zahnstation am 5. März 1987 seien keine Fehlbestände festgestellt worden, gegenüber den Zeugenaussagen des Zahntechnikers Obergefreiter Michael Sch., der Zahnarzthelferin Dagmar K., der Auszubildenden Petra G. sowie der Zeuginnen Erika E. und Brigitte D., wonach der (kurz darauf aus der Bundeswehr ausgeschiedene und inzwischen frei praktizierende) Stabsarzt S. sich im Februar 1987 Mundspiegel, Pinzetten und Sonden einpackte, und außerdem ein Endoblock zur Berechnung von Wurzeltiefen sowie Altgold aus dem Labor verschwunden war?
2. Wie kommentiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Feststellung des Luftwaffensanitätsstaffelchefs M. (im Beschwerde-Bescheid an den Gefreiten Christian I. vom 19. März 1987), wonach „auf allen Teileinheiten ... Material fehle"?
3. Wie kommentiert die Bundesregierung die ihrer bisherigen Darstellung entgegengesetzte Information, wonach der Gefreite I. sehr wohl durch Oberstabsarzt O. der Wegnahme fehlender Instrumente verdächtigt wurde, darüber am 25. Februar 1987 sogar vom Staffelfeldwebel vernommen wurde und ihm der Zutritt zur Zahnstation verboten wurde?
4. a) Trifft es entgegen der bisherigen Darstellung der Bundesregierung zu, daß die Inventur in der Zahnstation am 5. März 1987 nicht vormittags durch deren Leiter, sondern (auch) nachmittags während dessen Abwesenheit durch die Zahnarzthelferin Dagmar K. und die Auszubildende Petra K. unter Ausschluß von Frau D. durchgeführt wurde?
b) Auf wessen Anweisung hin und aus welchen Gründen wurde Frau D., die bereits mehrfach Fehlbestände festgestellt und private Zweckentfremdung von Bundeswehrmaterial und -gerät kritisiert hatte, hiervon ausgeschlossen und während ihrer vier nachmittäglichen Dienststunden weder Zutritt zu ihrem Arbeitsbereich noch irgendeine Tätigkeit oder Beschäftigung erhielt?
c) Wie bewertet die Bundesregierung das Verhalten der Vorgesetzten im JaboG 35, die einerseits — aus offenbar dienstfremden Erwägungen — Frau D.s Arbeitskapazität an diesem Tag zurückwiesen, sie andererseits aber dafür verantwortlich machten, daß die Arbeitskraft des Zahntechnikers Sch. der Bundeswehr verlorengegangen sei, als dieser die Prothese für den iranischen Asylbewerber anfertigte?
5. a) Sind gegen den Zahntechniker Obergefreiter Sch., der die Prothese für den Iraner eigenhändig anfertigte, daraufhin seitens der Bundeswehr zivil-, straf- oder disziplinarrechtliche Maßnahmen ergriffen worden? Falls nein, warum nicht?
b) Auf welche Ermittlungen und Erkenntnisse über die Absprache zwischen Sch. und Frau D. stützte die Bundeswehr ihre Behauptung, nicht dieser, sondern Frau D. sei für die Verwendung von Bundeswehrmaterial für die Prothesenanfertigung verantwortlich, obwohl sie dem Sch. weder Befehle oder Weisungen erteilen konnte noch erteilt hat?
c) Ist der Bundesregierung nach den Ermittlungen der Bundeswehr bekannt, ob bzw. daß Frau D. dem Zahntechniker Sch. nach dessen Angebot, die Prothese für den Iraner in seiner Freizeit anzufertigen, die Bezahlung des dabei verwendeten Materials angeboten hat, dieser jedoch aus freien Stücken abgelehnt hat? Wie hat die Bundeswehr dies in ihrem Verhalten gegenüber Frau D. ggf. berücksichtigt?
6. a) Ist der Bundesregierung bekannt, warum entgegen ihrer o. g. Antwort vom 14. November 1988 die Differenz zwischen den zunächst geschätzten Prothese-Kosten (169,48 DM) und dem überprüften Betrag (96,28 DM) jedenfalls bis zum 30. November 1988 noch nicht an Frau D. erstattet worden war?
b) Wie bewertet die Bundesregierung, daß der Prozeßvertreter der Bundeswehr den Schaden im Arbeitsrechtsstreit gegen Frau D. im Prozeßtermin am 21. Februar 1989 inzwischen mit 67 DM bezifferte?
c) Wie bewertet die Bundesregierung, daß der Zahnarzt und Prothetik-Gutachter St. den Materialwert der Prothese mit 39,50 DM beziffert hat?
d) Wie bewertet die Bundesregierung — auch bzg. des Verschuldensumfangs von Frau D. —, daß der Zahntechniker Sch. ihr erklärte, für die Anfertigung der Prothese werde er alte und bei der Bundeswehr ohnehin nicht mehr verwendete Materialien benutzen?
e) Ist der Bundesregierung bekannt, ob der Erstgutachter Prof. Dr. F. von der Universitätsklinik Mainz in seinem geplanten weiteren Gutachten inzwischen einen noch geringeren Materialwert (ggf. welchen?) errechnet hat?
7. a) Trifft es zu, daß sämtliche für Angehörige des JaboG 35 bestimmte Prothetikarbeiten nicht in dem mit zwei Zahntechnikern besetzten Zahnlabor des JaboG 35, sondern außerhalb in den Laboren W. und Sch. gefertigt werden?
b) Seit wann und aus welchen Gründen werden diese Aufträge nach außen vergeben?
c) Welche Aufgaben verbleiben danach dem Zahnlabor des JaboG 35 noch?
d) Worauf stützt sich bei dieser Praxis der Auftragsvergabe die Einlassung der Bundeswehr im arbeitsgerichtlichen Verfahren gegen Frau D., die für die Prothese des Iraners verwendeten Materialreste aus dem Zahnlabor des JaboG 35 hätten dort weiter genutzt werden können und sollen?
8. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, daß der Personalrat beim JaboG 35 die Vorgesetzten bereits am 27. April 1987 schriftlich (und offenbar folgenlos) auf die „merkwürdigen Gegebenheiten" in der dortigen Zahnstation hingewiesen hat und zwischen Frau D.s Kritik hieran und ihrer späteren Kündigung einen „kausalen Zusammenhang" sah (Personalrats-Schreiben an Oberst K. vom 8. Juli 1987)?
9. Warum wurde dem Leiter der Zahnstation, Oberstabsarzt O., laut der Kirner-/Rhein-Zeitung vom 30. März 1988 in dieser Angelegenheit ein „Äußerungsverbot" erteilt?
10. Warum fordert die Bundeswehr — entgegen der o. g. abweichenden Schadensbeurteilung — per Mahnbescheid vom 1. Februar 1989 weiterhin 96,28 DM von Frau D. zurück?
11. Trifft es — entgegen der bisherigen Antwort der Bundesregierung — zu, daß Frau D. von ihrem Verdacht, der Stabsarzt S. habe Instrumente gestohlen, zunächst ihrem unmittelbaren Vorgesetzten berichtete, dieser jedoch entgegnete, es sei normal, wenn sich abgehende Ärzte eine „Erinnerung" mitnähmen?
III. Fazit
1. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, daß Frau D.'s unmittelbarer Vorgesetzter Oberstabsarzt O. ihr zunächst aus fachlichen Gründen wegen mangelnder Beherrschung der Behandlungsabläufe und des Instrumentariums kündigen ließ, andererseits zuvor aber ihre Fähigkeiten offenbar für ausreichend gehalten hatte, um sie anzuweisen, bei der Behandlung seiner Freundin Frau M. in der Zahnstation zu assistieren?
2. Teilt die Bundesregierung unser Befremden darüber, daß
- a) eine Bundeswehrdienststelle, bei der offenbar persönliche Bereicherung in großem Umfang an der Tagesordnung ist und trotz deutlicher Hinweise nicht geahndet wird, Frau D. als einer Kritikerin dieser Praxis wegen ihrer Beteiligung an der Behandlung des iranischen Folteropfers mit geringwertigen und nicht mehr dienstlich verwendeten Bundeswehrmaterialien fristlos kündigte,
- b) gerade solche Dienstvorgesetzte sich anheischig machten, Frau D. in diesem Punkte ein Fehlverhalten vorzuwerfen, die selbst stark verdächtig sind, zu eigennützigen Zwecken Bundeswehrleistungen und -material von viel höherem Wert beansprucht zu haben?
3. Falls nein, wie bewertet die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen beiden Vorgängen ansonsten?
4. Ist die Bundeswehr nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen bereit, Frau D. — auch in Anbetracht dieser Umstände — das von ihr verlangte ordnungsgemäße Arbeitszeugnis auszustellen?
Aus welchen Gründen ggf. nicht?
5. Teilt die Bundesregierung angesichts der breiten, auch internationalen Medienberichterstattung über diese Vorgänge unsere Auffassung, daß die Führung des JaboG 35 durch ihr Verhalten dem Ansehen der Bundeswehr insgesamt sehr viel größeren Schaden zugefügt hat, als wenn sie das humanitäre Engagement von Frau D. für das iranische Folteropfer als vorbildlich für Angehörige der Streitkräfte herausgestellt hätte und über die unterlassene Einholung einer dienstlichen Genehmigung hierfür hinweggesehen hätte?
Mit welchen Erwägungen widerspricht die Bundesregierung ggf. dieser Einschätzung?
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
a) Aus welchem Anlaß und aufgrund welcher Erkenntnisse sind am 2. November 1988 disziplinarische Ermittlungen gegen Oberstabsarzt O. eingeleitet worden?
b) Zu welchen Erkenntnissen haben diese Ermittlungen inzwischen geführt, und mit welchem Ergebnis sind sie ggf. abgeschlossen worden?
Trifft es zu bzw. ist der Bundesregierung bekannt, daß
a) der Oberstabsarzt O. Zahngold aus dem Labor verkauft hat,
b) der Commodore des JaboG 35, Oberst K., den Zahntechniker K. anwies, goldene Flugzeuge als Halsketten-Anhänger herzustellen sowie einen Krug zu bearbeiten,
c) auch die Gattin des Commodore wegen ähnlicher Aufträge in der Zahnstation vorsprach,
d) ein Bediensteter der Zahnstation aus dort vorhandenem Material häufig sog. Äskulap-Stäbe angefertigt und verkauft hat,
e) ein anderer Bediensteter in der Zahnstation eine Goldkette für 1 Mitbedienstete/n angefertigt hat?
Sind gegen die Beteiligten an diesen Vorgängen, insbesondere den Commodore Oberst K., disziplinarische Ermittlungen durchgeführt worden?
Falls ja, wann und mit welchen Ergebnissen?
Falls nein, warum wurden diese bisher unterlassen?
Wie viele Schadensersatzansprüche („Kunstfehler-Verfahren") sind in den letzten 5 Jahren von ehemaligen Patienten der Zahnstation im JaboG 35 gegen die Bundeswehr (erfolgreich) erhoben worden?
Trifft es zu bzw. ist der Bundesregierung bekannt, daß beim JaboG 35 auch Munition abhanden gekommen ist? Welche Fehlbestände sind in den letzten 5 Jahren ggf. festgestellt worden?
Wie kommentiert die Bundesregierung den Widerspruch zwischen ihrer o. g. Antwort, bei der Inventur in der Zahnstation am 5. März 1987 seien keine Fehlbestände festgestellt worden, gegenüber den Zeugenaussagen des Zahntechnikers Obergefreiter Michael Sch., der Zahnarzthelferin Dagmar K., der Auszubildenden Petra G. sowie der Zeuginnen Erika E. und Brigitte D., wonach der (kurz darauf aus der Bundeswehr ausgeschiedene und inzwischen frei praktizierende) Stabsarzt S. sich im Februar 1987 Mundspiegel, Pinzetten und Sonden einpackte, und außerdem ein Endoblock zur Berechnung von Wurzeltiefen sowie Altgold aus dem Labor verschwunden war?
Wie kommentiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Feststellung des Luftwaffensanitätsstaffelchefs M. (im Beschwerde-Bescheid an den Gefreiten Christian I. vom 19. März 1987), wonach „auf allen Teileinheiten ... Material fehle"?
Wie kommentiert die Bundesregierung die ihrer bisherigen Darstellung entgegengesetzte Information, wonach der Gefreite I. sehr wohl durch Oberstabsarzt O. der Wegnahme fehlender Instrumente verdächtigt wurde, darüber am 25. Februar 1987 sogar vom Staffelfeldwebel vernommen wurde und ihm der Zutritt zur Zahnstation verboten wurde?
a) Trifft es entgegen der bisherigen Darstellung der Bundesregierung zu, daß die Inventur in der Zahnstation am 5. März 1987 nicht vormittags durch deren Leiter, sondern (auch) nachmittags während dessen Abwesenheit durch die Zahnarzthelferin Dagmar K. und die Auszubildende Petra K. unter Ausschluß von Frau D. durchgeführt wurde?
b) Auf wessen Anweisung hin und aus welchen Gründen wurde Frau D., die bereits mehrfach Fehlbestände festgestellt und private Zweckentfremdung von Bundeswehrmaterial und -gerät kritisiert hatte, hiervon ausgeschlossen und während ihrer vier nachmittäglichen Dienststunden weder Zutritt zu ihrem Arbeitsbereich noch irgendeine Tätigkeit oder Beschäftigung erhielt?
c) Wie bewertet die Bundesregierung das Verhalten der Vorgesetzten im JaboG 35, die einerseits — aus offenbar dienstfremden Erwägungen — Frau D.s Arbeitskapazität an diesem Tag zurückwiesen, sie andererseits aber dafür verantwortlich machten, daß die Arbeitskraft des Zahntechnikers Sch. der Bundeswehr verlorengegangen sei, als dieser die Prothese für den iranischen Asylbewerber anfertigte?
a) Sind gegen den Zahntechniker Obergefreiter Sch., der die Prothese für den Iraner eigenhändig anfertigte, daraufhin seitens der Bundeswehr zivil-, straf- oder disziplinarrechtliche Maßnahmen ergriffen worden? Falls nein, warum nicht?
b) Auf welche Ermittlungen und Erkenntnisse über die Absprache zwischen Sch. und Frau D. stützte die Bundeswehr ihre Behauptung, nicht dieser, sondern Frau D. sei für die Verwendung von Bundeswehrmaterial für die Prothesenanfertigung verantwortlich, obwohl sie dem Sch. weder Befehle oder Weisungen erteilen konnte noch erteilt hat?
c) Ist der Bundesregierung nach den Ermittlungen der Bundeswehr bekannt, ob bzw. daß Frau D. dem Zahntechniker Sch. nach dessen Angebot, die Prothese für den Iraner in seiner Freizeit anzufertigen, die Bezahlung des dabei verwendeten Materials angeboten hat, dieser jedoch aus freien Stücken abgelehnt hat? Wie hat die Bundeswehr dies in ihrem Verhalten gegenüber Frau D. ggf. berücksichtigt?
a) Ist der Bundesregierung bekannt, warum entgegen ihrer o. g. Antwort vom 14. November 1988 die Differenz zwischen den zunächst geschätzten Prothese-Kosten (169,48 DM) und dem überprüften Betrag (96,28 DM) jedenfalls bis zum 30. November 1988 noch nicht an Frau D. erstattet worden war?
b) Wie bewertet die Bundesregierung, daß der Prozeßvertreter der Bundeswehr den Schaden im Arbeitsrechtsstreit gegen Frau D. im Prozeßtermin am 21. Februar 1989 inzwischen mit 67 DM bezifferte?
c) Wie bewertet die Bundesregierung, daß der Zahnarzt und Prothetik-Gutachter St. den Materialwert der Prothese mit 39,50 DM beziffert hat?
d) Wie bewertet die Bundesregierung — auch bzg. des Verschuldensumfangs von Frau D. —, daß der Zahntechniker Sch. ihr erklärte, für die Anfertigung der Prothese werde er alte und bei der Bundeswehr ohnehin nicht mehr verwendete Materialien benutzen?
e) Ist der Bundesregierung bekannt, ob der Erstgutachter Prof. Dr. F. von der Universitätsklinik Mainz in seinem geplanten weiteren Gutachten inzwischen einen noch geringeren Materialwert (ggf. welchen?) errechnet hat?
a) Trifft es zu, daß sämtliche für Angehörige des JaboG 35 bestimmte Prothetikarbeiten nicht in dem mit zwei Zahntechnikern besetzten Zahnlabor des JaboG 35, sondern außerhalb in den Laboren W. und Sch. gefertigt werden?
b) Seit wann und aus welchen Gründen werden diese Aufträge nach außen vergeben?
c) Welche Aufgaben verbleiben danach dem Zahnlabor des JaboG 35 noch?
d) Worauf stützt sich bei dieser Praxis der Auftragsvergabe die Einlassung der Bundeswehr im arbeitsgerichtlichen Verfahren gegen Frau D., die für die Prothese des Iraners verwendeten Materialreste aus dem Zahnlabor des JaboG 35 hätten dort weiter genutzt werden können und sollen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, daß der Personalrat beim JaboG 35 die Vorgesetzten bereits am 27. April 1987 schriftlich (und offenbar folgenlos) auf die „merkwürdigen Gegebenheiten" in der dortigen Zahnstation hingewiesen hat und zwischen Frau D.s Kritik hieran und ihrer späteren Kündigung einen „kausalen Zusammenhang" sah (Personalrats-Schreiben an Oberst K. vom 8. Juli 1987)?
Warum wurde dem Leiter der Zahnstation, Oberstabsarzt O., laut der Kirner-/Rhein-Zeitung vom 30. März 1988 in dieser Angelegenheit ein „Äußerungsverbot" erteilt?
Warum fordert die Bundeswehr — entgegen der o. g. abweichenden Schadensbeurteilung — per Mahnbescheid vom 1. Februar 1989 weiterhin 96,28 DM von Frau D. zurück?
Trifft es — entgegen der bisherigen Antwort der Bundesregierung — zu, daß Frau D. von ihrem Verdacht, der Stabsarzt S. habe Instrumente gestohlen, zunächst ihrem unmittelbaren Vorgesetzten berichtete, dieser jedoch entgegnete, es sei normal, wenn sich abgehende Ärzte eine „Erinnerung" mitnähmen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, daß Frau D.'s unmittelbarer Vorgesetzter Oberstabsarzt O. ihr zunächst aus fachlichen Gründen wegen mangelnder Beherrschung der Behandlungsabläufe und des Instrumentariums kündigen ließ, andererseits zuvor aber ihre Fähigkeiten offenbar für ausreichend gehalten hatte, um sie anzuweisen, bei der Behandlung seiner Freundin Frau M. in der Zahnstation zu assistieren?
Teilt die Bundesregierung unser Befremden darüber, daß
a) eine Bundeswehrdienststelle, bei der offenbar persönliche Bereicherung in großem Umfang an der Tagesordnung ist und trotz deutlicher Hinweise nicht geahndet wird, Frau D. als einer Kritikerin dieser Praxis wegen ihrer Beteiligung an der Behandlung des iranischen Folteropfers mit geringwertigen und nicht mehr dienstlich verwendeten Bundeswehrmaterialien fristlos kündigte,
b) gerade solche Dienstvorgesetzte sich anheischig machten, Frau D. in diesem Punkte ein Fehlverhalten vorzuwerfen, die selbst stark verdächtig sind, zu eigennützigen Zwecken Bundeswehrleistungen und -material von viel höherem Wert beansprucht zu haben?
Falls nein, wie bewertet die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen beiden Vorgängen ansonsten?
Ist die Bundeswehr nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen bereit, Frau D. — auch in Anbetracht dieser Umstände — das von ihr verlangte ordnungsgemäße Arbeitszeugnis auszustellen?
Aus welchen Gründen ggf. nicht?
Teilt die Bundesregierung angesichts der breiten, auch internationalen Medienberichterstattung über diese Vorgänge unsere Auffassung, daß die Führung des JaboG 35 durch ihr Verhalten dem Ansehen der Bundeswehr insgesamt sehr viel größeren Schaden zugefügt hat, als wenn sie das humanitäre Engagement von Frau D. für das iranische Folteropfer als vorbildlich für Angehörige der Streitkräfte herausgestellt hätte und über die unterlassene Einholung einer dienstlichen Genehmigung hierfür hinweggesehen hätte?
Mit welchen Erwägungen widerspricht die Bundesregierung ggf. dieser Einschätzung?