Militärische Nutzung der Meldorfer Bucht
der Abgeordneten Frau Beer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Meldorfer Bucht, die Vogelinsel Trischen und die Halbinsel Heimsand liegen geographisch und ökologisch in engem Zusammenhang. Die Nutzung großer Teile dieser Wattenregion durch eine Dienststelle der Erprobungsstelle 71, Eckernförde, der Bundeswehr wurde 1969 zwischen Bund und Land Schleswig-Holstein vereinbart.
Seit mehreren Jahren setzen sich Bürgerinitiativen, Umweltschutzgruppen, Tierschützer/innen und Friedensgruppen dafür ein, Tiefflug- und Schießübungen in der Meldorfer Bucht einzustellen, die Nutzung von Teilen des Nationalparks Wattenmeer als Erprobungsgebiet endlich einzustellen. Statt einer Beendigung oder auch nur Einschränkung der militärischen Aktivitäten in dieser Region aber gibt es gar Hinweise auf eine geplante intensivere Nutzung des Erprobungsgebietes.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Trifft es zu, daß 1986 verfügt wurde, daß fliegende Verbände über dem Wattenmeer eine Mindestflughöhe von 1 000 Metern einzuhalten haben, und wie lautet ggf. der Wortlaut dieser Verfügung?
Gilt diese Verfügung nur für fliegende Verbände, und wie wird dieser Begriff ggf. in diesem Zusammenhang definiert?
Welche Mindestflughöhen gelten für einzelne Kampfflugzeuge über dem Wattenmeer im allgemeinen und der Meldorfer Bucht im besonderen?
Falls einzelnen Kampfflugzeugen das Fliegen in geringeren Höhen als 1 000 Meter über dem Erprobungsgebiet Meldorfer Bucht erlaubt sein sollte, ist die Bundesregierung bereit, auch für diese Fälle eine Mindestflughöhe von 1 000 Metern einzuführen?
Falls nicht, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung bzw. die Notwendigkeit, militärische Flüge unterhalb 450 Meter durchzuführen?
Welchen Erprobungen und anderen Zwecken dienen Tiefflüge über dem Erprobungsgebiet Meldorfer Bucht, und gehört bzw. wird die Erprobung neuartiger Infrarotsensoren gegen Flugziele in unterschiedlichen Flughöhen zu den Zwecken gehören?
Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, die militärische Nutzung des Erprobungsgebietes Meldorfer Bucht im Bereich der Schießübungen nach Umfang oder Zweck auszudehnen? Wenn ja, zu welchen Zwecken und in welchem Umfang?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß zukünftig im Erprobungsgebiet Meldorfer Bucht alte Panzer als Versuchziele aufgestellt werden sollen, und wenn ja, — zu welchem Zweck, — ab wann, — an welchen Stellen ist dies geplant?
Gibt es ein Verzeichnis über Verstöße gegen die seit 1969 geltende Nutzungsvereinbarung mit dem Land Schleswig-Holstein?
Wenn ja, wie viele und welche Art Verstöße (z. B. Fehlschüsse, Gefährdung von Zivilpersonen oder fremdem Eigentum) sind dort bis zum heutigen Tage verzeichnet?
Zur Überprüfung der Proteste aus der Öffentlichkeit wurde ein Gutachten beim Amt für Wehrgeophysik der Bundeswehr in Auftrag gegeben, um ökologische Auswirkungen der militärischen Nutzung (Tiefflug, Schießübungen) des Erprobungsgebietes Meldorfer Bucht zu untersuchen.
Wann ist mit der Fertigstellung dieses Gutachtens zu rechnen?
Welche Fragestellungen werden in diesem Gutachten im einzelnen untersucht?
Welche Untersuchungen/Untersuchungsmethoden wendet das Amt für Wehrgeophysik zur Beantwortung dieser Fragen an?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, den Erprobungsbetrieb zumindest bis zur Fertigstellung des genannten Gutachtens ruhen zu lassen, wenn nein, warum nicht?
Ist vorgesehen, daß das zwischen Bundesverteidigungsminister a. D. Dr. Scholz und dem Schleswig-Holsteinischen Umweltminister Heydemann avisierte Gespräch zu Fragen der Belastungen durch das Erprobungsgebiet Meldorfer Bucht nunmehr durch dessen Nachfolger Bundesminister Dr. Stoltenberg geführt wird, und wenn ja, wann?
Treffen Informationen zu, daß das Erprobungsgebiet Meldorfer Bucht auch durch p riva te Rüstungsfirmen in Kooperation mit der Bundeswehr genutzt werden darf, und wenn ja,
welche Firmen haben das Erprobungsgebiet seit 1980 zu welchem Zweck nutzen können,
eine Nutzung durch welche Firmen ist in den nächsten fünf Jahren in welchem Umfang und zu welchem Zweck vorgesehen,
und wie begründet die Bundesregierung diese Nutzungen?
An welchen Tagen bzw. in welchen Zeiträumen und in welchem Umfang sind in diesem Jahr noch welche weiteren Erprobungen im Erprobungsgebiet Meldorfer Bucht vorgesehen a) im Bereich der Schießübungen, b) im Bereich von Erprobungen, die Überflüge unter 450 Meter Mindestflughöhe erforderlich machen sowie c) welche Erprobungen welcher anderen Art?