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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Gefährdungspotential durch Flugkörper-Hauptteile LANCE (G-SIG: 11003781)

Sicherheitsdefizite bei Wartungsarbeiten an Lance-Flugkörpern in Fischbach und anderen Standorten, Gefahren durch Lance-Transporte bei Manövern

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

03.08.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/467702.06.89

Gefährdungspotential durch Flugkörper-Hauptteile LANCE

des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Gefährdungspotential durch Flugkörper-Hauptteile LANCE

Wir fragen die Bundesregierung:

I.

1. Wie beurteilt die Bundesregierung die folgenden Aussagen der US-Streitkräfte vor einem Unterausschuß des Repräsentantenhauses im Jahr 1988 zur Situation auf dem Notenttankungsplatz Flugkörper-Hauptteile LANCE im rheinland-pfälzischen Fischbach:

  • „Zur Zeit werden die Arbeiten unter Verzicht auf Sicherheit durchgeführt. Tankfahrzeuge mit Wasser werden eingesetzt, um übergelaufenen Betriebsstoff zu verdünnen. Aber damit kann der übergelaufene Treibstoff wegen des Fassungsvermögens von 3 780 Liter der Tankfahrzeuge nur verdünnt und nicht neutralisiert werden. Die eingesetzten Fahrzeuge sind alt und nur schwer einsatzbereit zu halten ... Wenn das Projekt nicht genehmigt wird, gibt es weiterhin Gefahren für das Leben und die Gesundheit der Soldaten der Wartungskompanie und der örtlichen Bevölkerung, wenn giftige Dämpfe bei der Montage leckender Flugkörperhauptteile freigesetzt werden. "

2. War der Bundesregierung bekannt, daß die US-Streitkräfte mit diesen Sicherheitsdefiziten arbeiten und eine Gefährdung nicht nur ihrer Soldaten sondern auch der örtlichen Bevölkerung in Fischbach in Kauf nehmen?

3. Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß bis zur Fertigstellung des Neubaus in Fischbach der jetzige Flugkörperwartungsbetrieb der US-Streitkräfte eingestellt wird?

4. Wo sind die Standorte der Notenttankungs- und Prüfplätze der Flugkörper-Hauptteile LANCE für die Raketen der 41 LANCE-Raketenwerfer der US-Streitkräfte in Hanau, Gießen, Wiesbaden, Crailsheim, Herzogenaurach und Aschaffenburg?

5. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die dort — zum Beispiel in Siegelsbach — bestehenden baulichen Vorschriften und über deren Einhaltung?

6. Werden die Flugkörper-Hauptteile LANCE der sechs US-Raketenwerfer in Norditalien ebenfalls in der Bundesrepublik Deutschland gewartet?

II.

1. Wo sind die Standorte der Notenttankungs- und Prüfplätze der Flugkörper-Hauptteile LANCE für die Raketen der 26 LANCE-Raketenwérfer der Bundeswehr aus Wesel, Montabaur, Großengstingen, Flensburg und Idar-Oberstein?

2. Entsprechen diese Anlagen wie zum Beispiel die in Flensburg-Meyn, den Bestimmungen der „grundsätzlichen militärischen Infrastrukturforderung für Notenttankungs- und Prüfplätze für Flugkörper-Hauptteile LANCE" vom 4. August 1975 in allen Punkten?

3. Hält die Bundesregierung diese Bestimmungen angesichts der hohen Toxizität des Raketentreibstoffs und der möglichen Nähe dieser Anlage zu Siedlungen für hinreichend?

III.

1. Wo sind die. Standorte der Notenttankungs- und Prüfplätze der Flugkörper-Hauptteile LANCE für die Raketen der 14 britischen und fünf belgischen LANCE-Raketenwerfer in Menden bzw. Werl?

2. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die dort bestehenden baulichen Vorschriften und über deren Einhaltung?

IV.

1. Wie überprüft die Bundesregierung die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit den Flugkörper-Hauptteilen LANCE bei den ausländischen Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland?

2. Welche Gefahren können nach Auffassung der Bundesregierung beim Transport von LANCE-Flugkörpern während Manövern oder bei logistisch bedingten Verlegungen auf der Straße oder durch Hubschrauber angesichts der Tatsache, daß die umfangreichen baulichen Sicherheitsvorkehrungen zur Notenttankung von LANCE-Raketen an einem potentiellen Unfallort fehlen, entstehen?

3. Was hat die Bundesregierung zur Gefahrenabwehr in diesem Bereich veranlaßt?

Fragen14

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die folgenden Aussagen der US-Streitkräfte vor einem Unterausschuß des Repräsentantenhauses im Jahr 1988 zur Situation auf dem Notenttankungsplatz Flugkörper-Hauptteile LANCE im rheinland-pfälzischen Fischbach: „Zur Zeit werden die Arbeiten unter Verzicht auf Sicherheit durchgeführt. Tankfahrzeuge mit Wasser werden eingesetzt, um übergelaufenen Betriebsstoff zu verdünnen. Aber damit kann der übergelaufene Treibstoff wegen des Fassungsvermögens von 3 780 Liter der Tankfahrzeuge nur verdünnt und nicht neutralisiert werden. Die eingesetzten Fahrzeuge sind alt und nur schwer einsatzbereit zu halten ... Wenn das Projekt nicht genehmigt wird, gibt es weiterhin Gefahren für das Leben und die Gesundheit der Soldaten der Wartungskompanie und der örtlichen Bevölkerung, wenn giftige Dämpfe bei der Montage leckender Flugkörperhauptteile freigesetzt werden. "

2

War der Bundesregierung bekannt, daß die US-Streitkräfte mit diesen Sicherheitsdefiziten arbeiten und eine Gefährdung nicht nur ihrer Soldaten sondern auch der örtlichen Bevölkerung in Fischbach in Kauf nehmen?

3

Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß bis zur Fertigstellung des Neubaus in Fischbach der jetzige Flugkörperwartungsbetrieb der US-Streitkräfte eingestellt wird?

4

Wo sind die Standorte der Notenttankungs- und Prüfplätze der Flugkörper-Hauptteile LANCE für die Raketen der 41 LANCE-Raketenwerfer der US-Streitkräfte in Hanau, Gießen, Wiesbaden, Crailsheim, Herzogenaurach und Aschaffenburg?

5

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die dort — zum Beispiel in Siegelsbach — bestehenden baulichen Vorschriften und über deren Einhaltung?

6

Werden die Flugkörper-Hauptteile LANCE der sechs US-Raketenwerfer in Norditalien ebenfalls in der Bundesrepublik Deutschland gewartet?

7

Wo sind die Standorte der Notenttankungs- und Prüfplätze der Flugkörper-Hauptteile LANCE für die Raketen der 26 LANCE-Raketenwérfer der Bundeswehr aus Wesel, Montabaur, Großengstingen, Flensburg und Idar-Oberstein?

8

Entsprechen diese Anlagen wie zum Beispiel die in Flensburg-Meyn, den Bestimmungen der „grundsätzlichen militärischen Infrastrukturforderung für Notenttankungs- und Prüfplätze für Flugkörper-Hauptteile LANCE" vom 4. August 1975 in allen Punkten?

9

Hält die Bundesregierung diese Bestimmungen angesichts der hohen Toxizität des Raketentreibstoffs und der möglichen Nähe dieser Anlage zu Siedlungen für hinreichend?

10

Wo sind die. Standorte der Notenttankungs- und Prüfplätze der Flugkörper-Hauptteile LANCE für die Raketen der 14 britischen und fünf belgischen LANCE-Raketenwerfer in Menden bzw. Werl?

11

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die dort bestehenden baulichen Vorschriften und über deren Einhaltung?

12

Wie überprüft die Bundesregierung die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit den Flugkörper-Hauptteilen LANCE bei den ausländischen Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland?

13

Welche Gefahren können nach Auffassung der Bundesregierung beim Transport von LANCE-Flugkörpern während Manövern oder bei logistisch bedingten Verlegungen auf der Straße oder durch Hubschrauber angesichts der Tatsache, daß die umfangreichen baulichen Sicherheitsvorkehrungen zur Notenttankung von LANCE-Raketen an einem potentiellen Unfallort fehlen, entstehen?

14

Was hat die Bundesregierung zur Gefahrenabwehr in diesem Bereich veranlaßt?

Bonn, den 2. Juni 1989

Dr. Mechtersheimer Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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