Funktion und Arbeitsweise des deutsch-amerikanischen Komitees zur Vermeidung von Widerstand gegen Militärprojekte der US-Streitkräfte
der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit einigen Jahren befassen sich die Regierung, das Repräsentantenhaus und die Streitkräfte der Vereinigten Staaten mit den militärpolitischen Problemen, die der wachsende Widerstand von Kommunen, Behörden, Umwelt- und Friedensinitiativen gegen die Realisierung immer neuer Militärprojekte in der Bundesrepublik Deutschland aufwirft.
In einer internen Studie des Stabs der US-Armee in Europa (USAREUR) aus dem Jahre 1983, die den GRÜNEN vor geraumer Zeit von Mitgliedern der amerikanischen Friedensbewegung zugänglich gemacht worden war, führte die US-Armee bereits damals beredte Klage darüber, „daß wir einen Zermürbungskrieg führen gegen physische und soziale Kräfte, die versuchen, uns zunehmend unsere Freiheit einzuschränken, in Deutschland so zu operieren, wie wir es wollen". (U. S. ARMY, EUROPE, and SEVENTH ARMY: „Die Bedingungen in Deutschland, unter denen USAREUR leben und operieren muß", Heidelberg, 11. Mai 1983).
Vor diesem Hintergrund wurde von Vertreter/innen der deutschamerikanischen Friedensbewegung bei gegebenen Anlässen der Verdacht geäußert, es gäbe auf Regierungsebene eine deutschamerikanische Koordinierungsinstanz zur Vermeidung von kommunalem Widerstand gegen den Vollzug neuer Projekte der US- Streitkräfte.
Die bisherigen Antworten der Bundesregierung auf entsprechende Anfragen in jüngster Zeit haben den Verdacht nicht ausräumen können.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen7
Die Regierung der Vereinigten Staaten hat im Jahre 1986 vor dem „Sub-Committee of the Committee on Approp riations" behauptet, es gäbe ein „Komitee" (Committee), das von Vertreter/innen der „Air Force, Army, USEUCOM and State Department" einerseits sowie der Bundesregierung (German Government) andererseits gebildet worden ist (have set up). Kann die Bundesregierung die Existenz dieses Komitees bestätigen? Wenn nicht, ist sie bereit, dem amerikanischen Repräsentantenhaus schriftlich zu bestätigen, daß es weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in den USA das von der US- Regierung als existent behauptete Komitee gibt?
Die amerikanische Regierung hat in ihrer damaligen Stellungnahme zu Problemen des kommunalen und regionalen Widerstands (Opposition to U. S. Military Construction and Operations in Germany) nicht nur auf die Existenz, sondern auch auf die Funktion des deutsch-amerikanischen Regierungskomitees verwiesen. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß dieses Gremium aus amerikanischer Sicht keineswegs nur Dialog- oder Kooperationsfunktionen gewährleisten soll, sondern daß die amerikanische Seite ihm vor allem Vermeidungs- und Optimierungsfunktionen übertragen will, also die Aufgaben, sämtliche raum-, natur-, umwelt-, ökologie- und kommunalsowie friedensrelevanten Folgeprobleme von US- Militärprojekten auf absehbare verwaltungs- und verfahrensrechtliche Vollzugswiderstände hin zu bewerten, um sie ohne Verzögerungen (delays) durch die deutschen Bewilligungs- und Genehmigungsinstanzen schleusen zu können?
Wie oft hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 1983 den US-Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland geraten, auf die Realisierung größerer Landbeschaffungs- und Bauvorhaben zu verzichten, weil frühzeitig erkennbar war, daß deutsche Belange dem entgegenstehen würden (Angaben nach Jahren/Projekttyp/Bundesland)?
Wie hat sich die Ankündigung der US-Regierung, sie versuche in der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam mit der Bundesregierung ein „Verfahren zu etablieren" (set up a mechnism), mit dessen Hilfe auftretende Vollzugs- und Widerstandsprobleme frühzeitig erkannt und gelöst werden sollen, auf die Arbeitsweise des gemeinsamen Ausschusses (Komitees) ausgewirkt? Hat die Bundesregierung in den letzten Jahren gemeinsam mit der US-Regierung und den hier stationierten US-Streitkräften ein „Verfahren" etabliert, das rechtliche, informationelle oder politische Verzögerungen bei der Umsetzung militärischer Programmplanungen vermeiden hilft, beispielsweise durch die Erarbeitung computergestützter Planungsszenarien zur frühzeitigen Evaluation der verschiedensten Planungswiderstände?
Bis zum Beweis des Gegenteils unterstellen wir Existenz und Funktionsfähigkeit eines deutsch-amerikanischen Ausschusses, der mit der effizienten Regulierung amerikanischer Militärprogramme befaßt ist. Wie setzt sich der Ausschuß zusammen (Angabe sämtlicher staatlicher und gegebenenfalls p rivater Organisationen, die im Komitee vertreten sind)? Tagt das Gremium regelmäßig? Werden die Arbeitsergebnisse protokolliert?
Hat der Ausschuß regelmäßige oder gelegentliche Kontakte mit Landes- und Kommunalbehörden im Zusammenhang mit der Erörterung regionaler oder kommunaler Widerstände gegen den Vollzug von US-Militärprojekten?
Geht das deutsch-amerikanische Abkommen aus dem Jahre 1985, dessen Ziel die Gründung der „Materialdepot- Betriebsgesellschaft (MDBG) " war, auf entsprechende Initiative des Komitees oder auf andere amerikanische Aktivitäten zurück?