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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Einsatz von Pestiziden auf dem Gelände der Deutschen Bundesbahn (G-SIG: 11003817)

Größe der behandelten Fläche, Pestizidverbrauch, zugelassene Mittel, Wirkung in der Umwelt, Kontrolle des Einsatzes, Zusammenhang von Pestizideinsatz und menschlichen Fäkalien auf den Gleiskörpern

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

28.07.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/484421.06.89

Einsatz von Pestiziden auf dem Gelände der Deutschen Bundesbahn

der Abgeordneten Kiehm, Lennartz, Adler, Bachmaier, Dr. Böhme (Unna), Blunck, Dr. Emmerlich, Dr. Hartenstein, Dr. Kübler, Müller (Düsseldorf), Reuter, Kastner, Dr. Klejdzinski, Schäfer (Offenburg), Schütz, Stahl (Kempen), Weiermann, Dr. Wernitz, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Der Einsatz von Pestiziden auf dem Bundesbahngelände führt immer wieder zu Beschwerden von Bürgern, die sich dadurch gesundheitlich gefährdet sehen.

Außerdem werden immer häufiger Grundwasserverseuchungen mit Pestiziden festgestellt, deren Verursachung durch den Pestizideinsatz auf Bundesbahngelände nicht ausgeschlossen werden kann.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

1. Wie groß sind die Flächen, die regelmäßig im Auftrag oder von der Deutschen Bundesbahn mit Pflanzenbehandlungsmitteln oder Schädlingsbekämpfungsmitteln (Pestiziden) behandelt werden, und welche Flächen liegen davon in Wasserschutzgebieten bzw. deren Einzugsbereichen, an Oberflächengewässern oder in sonstigen Gebieten zur Trinkwassergewinnung?

2. In welchen Zeitabständen erfolgt die Behandlung, und welche Mengen von Pestiziden werden je m 2 jeweils aufgetragen?

3. Seit wann werden Pestizide auf Bundesbahngelände angewendet, und wie groß war der jährliche Gesamtverbrauch an Pestiziden auf Bahngleisen 1985, 1986, 1987 und 1988, wie groß wird er voraussichtlich im Jahr 1989 sein? Um welche Wirkstoffe handelt es sich im wesentlichen?

4. Welche Behörden auf Landesebene erteilen der Bundesbahn die Ausnahmegenehmigungen, Pestizide auf Freiflächen anzuwenden bzw. haben diese Ausnahmegenehmigungen für welchen Zeitraum erteilt? Welche Wirkstoffe und welche Mittel sind in welchen Ländern verwendet worden und werden z. Z. und in nächster Zukunft verwendet?

5. Gibt es Untersuchungen über die Boden-, Oberflächen- und Grundwasserbelastungen durch den regelmäßigen Einsatz von Pestiziden auf Bahngleisen, sind diese Untersuchungen der Öffentlichkeit ggf. zugänglich gemacht worden, oder ist die Bundesregierung bereit, hierzu Untersuchungen durchführen zu lassen und sie zu veröffentlichen?

6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Einsatzes von Pestiziden an Bahngleisen a) auf Boden, Wasser, Luft und sonstige Naturgüter unter Berücksichtigung des spezifischen Versickerungsverhaltens auch die poröse Struktur der Bahnkörper und den fehlenden Bewuchs; b) auf Gesundheit, Unversehrtheit und Wohlbefinden von Erwachsenen, Kindern, Haustieren und Kleintieren wild lebender Arten, die an oder in der Nähe von Bahngleisen mit Pestiziden in Berührung kommen; c) auf die Vegeta tion von an Bahnkörpern gelegenen Wegen und Privatgrundstücken, insbesondere Gärten, in denen Obst und Gemüse für den menschlichen Verzehr wachsen? Müßten Inhaber solcher Grundstücke und die Benutzer von Wegen nicht gewarnt werden?

7. Ist der Bundesregierung ein Gutachten von Prof. Dr. H. K. L., Universität Karlsruhe, bekannt, das eine Verseuchung des Bodens und des Grundwassers durch den hohen Herbizideinsatz der Deutschen Bundesbahn feststellt?

8. Kann die Bundesregierung sich verbindlich dazu äußern, ob die Vorschriften des Pflanzenschutzgesetzes und der Durchführungsvorschriften bei dem Einsatz von Pestiziden auf Bahngleisen und Gleiskörpern immer ordnungsgemäß eingehalten werden?

9. a) Wie erklärt sich die Bundesregierung die Klagen aus der Bevölkerung über stunden- bis tagelange Geruchsbelästigungen nach dem Einsatz von Pestiziden auf Bahngleisen sowie Übelkeit und länger andauernde Kopfschmerzen? b) Wie verträgt sich die gute fachliche Praxis mit Aussagen eines Vertreters der Fa. S. in einem am 29. August 1988 zwischen 19 und 20 Uhr vom Regionalprogramm WDR 3 ausgestrahlten Bericht, wonach der Einsatz der Pestizid Sprühzüge ohne Rücksicht auf Tages- oder Nachtzeit bzw. Wetter- und Wiederverhältnisse erfolgt? c) Wer kontrolliert die Befolgung der Pflanzenschutz- und Umweltvorschriften beim Pestizideinsatz auf Bahngleisen, insbesondere —wer kontrolliert die von der Deutschen Bundesbahn beauftragten Firmen; —wer kontrolliert die Deutsche Bundesbahn; —welche Möglichkeiten haben das Bundesgesundheitsamt, das Umweltbundesamt, die Biologische Bundesanstalt und die nach dem Pflanzenschutzgesetz zuständigen Behörden der Länder, den Einsatz von Pestiziden auf Bahngleisen zu prüfen, ggf. zu verweigern oder mit Auflagen zu versehen bzw. überhaupt zu kontrollieren; — welche Befugnisse haben diese Behörden, welche Behörden haben die Pestizideinsätze auf Bahngleisen zu genehmigen, und in welcher Intensität üben die Behörden ihre Genehmigungs- und Kontrollbefugnisse aus?

10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderungen, a) eine unabhängige Institution des Bundes, z. B. das Umweltbundesamt, mit Weisungsrecht zu versehen und zu beauftragen, im Zusammenwirken mit dem Bundesgesundheitsamt und den zuständigen Länderbehörden den Pestizideinsatz im Bereich der Bundesbahn auf Notwendigkeit in bezug auf Menge, Häufigkeit und Art der Wirkstoffe zu überprüfen mit dem Ziel, den Einsatz von Pestiziden drastisch zu verringern und die Art des Aufbringens zu verbessern; b) eine Verschärfung des Pflanzenschutzrechts durchzuführen, um u. a. sicherzustellen, daß der Einsatz von Pestiziden durch alle Anwender regelmäßiger und strenger kontrolliert und Verstöße insbesondere gegen die gute fachliche Praxis streng geahndet werden; c) den Pestizideinsatz vorerst einzustellen und durch unabhängige Wissenschaftler prüfen zu lassen, wie häufig chemische Pflanzenbekämpfung auf Gleiskörpern notwendig ist, bzw. welche anderen Verfahren eingesetzt werden können, die eine Gesundheitsgefährdung und Belastung des Grundwassers, Oberflächenwassers und Bodens ausschließen?

11. Gibt es Hinweise, daß durch die Freisetzung von menschlichen Fäkalien auf den Gleiskörpern die Notwendigkeit zum Einsatz von Pestiziden verstärkt wird, und welche Konsequenzen sind ggf. daraus zu ziehen?

Fragen11

1

Wie groß sind die Flächen, die regelmäßig im Auftrag oder von der Deutschen Bundesbahn mit Pflanzenbehandlungsmitteln oder Schädlingsbekämpfungsmitteln (Pestiziden) behandelt werden, und welche Flächen liegen davon in Wasserschutzgebieten bzw. deren Einzugsbereichen, an Oberflächengewässern oder in sonstigen Gebieten zur Trinkwassergewinnung?

2

In welchen Zeitabständen erfolgt die Behandlung, und welche Mengen von Pestiziden werden je m 2 jeweils aufgetragen?

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Seit wann werden Pestizide auf Bundesbahngelände angewendet, und wie groß war der jährliche Gesamtverbrauch an Pestiziden auf Bahngleisen 1985, 1986, 1987 und 1988, wie groß wird er voraussichtlich im Jahr 1989 sein? Um welche Wirkstoffe handelt es sich im wesentlichen?

4

Welche Behörden auf Landesebene erteilen der Bundesbahn die Ausnahmegenehmigungen, Pestizide auf Freiflächen anzuwenden bzw. haben diese Ausnahmegenehmigungen für welchen Zeitraum erteilt? Welche Wirkstoffe und welche Mittel sind in welchen Ländern verwendet worden und werden z. Z. und in nächster Zukunft verwendet?

5

Gibt es Untersuchungen über die Boden-, Oberflächen- und Grundwasserbelastungen durch den regelmäßigen Einsatz von Pestiziden auf Bahngleisen, sind diese Untersuchungen der Öffentlichkeit ggf. zugänglich gemacht worden, oder ist die Bundesregierung bereit, hierzu Untersuchungen durchführen zu lassen und sie zu veröffentlichen?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Einsatzes von Pestiziden an Bahngleisen a) auf Boden, Wasser, Luft und sonstige Naturgüter unter Berücksichtigung des spezifischen Versickerungsverhaltens auch die poröse Struktur der Bahnkörper und den fehlenden Bewuchs; b) auf Gesundheit, Unversehrtheit und Wohlbefinden von Erwachsenen, Kindern, Haustieren und Kleintieren wild lebender Arten, die an oder in der Nähe von Bahngleisen mit Pestiziden in Berührung kommen; c) auf die Vegeta tion von an Bahnkörpern gelegenen Wegen und Privatgrundstücken, insbesondere Gärten, in denen Obst und Gemüse für den menschlichen Verzehr wachsen? Müßten Inhaber solcher Grundstücke und die Benutzer von Wegen nicht gewarnt werden?

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Ist der Bundesregierung ein Gutachten von Prof. Dr. H. K. L., Universität Karlsruhe, bekannt, das eine Verseuchung des Bodens und des Grundwassers durch den hohen Herbizideinsatz der Deutschen Bundesbahn feststellt?

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Kann die Bundesregierung sich verbindlich dazu äußern, ob die Vorschriften des Pflanzenschutzgesetzes und der Durchführungsvorschriften bei dem Einsatz von Pestiziden auf Bahngleisen und Gleiskörpern immer ordnungsgemäß eingehalten werden?

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a) Wie erklärt sich die Bundesregierung die Klagen aus der Bevölkerung über stunden- bis tagelange Geruchsbelästigungen nach dem Einsatz von Pestiziden auf Bahngleisen sowie Übelkeit und länger andauernde Kopfschmerzen? b) Wie verträgt sich die gute fachliche Praxis mit Aussagen eines Vertreters der Fa. S. in einem am 29. August 1988 zwischen 19 und 20 Uhr vom Regionalprogramm WDR 3 ausgestrahlten Bericht, wonach der Einsatz der Pestizid Sprühzüge ohne Rücksicht auf Tages- oder Nachtzeit bzw. Wetter- und Wiederverhältnisse erfolgt? c) Wer kontrolliert die Befolgung der Pflanzenschutz- und Umweltvorschriften beim Pestizideinsatz auf Bahngleisen, insbesondere —wer kontrolliert die von der Deutschen Bundesbahn beauftragten Firmen; —wer kontrolliert die Deutsche Bundesbahn; —welche Möglichkeiten haben das Bundesgesundheitsamt, das Umweltbundesamt, die Biologische Bundesanstalt und die nach dem Pflanzenschutzgesetz zuständigen Behörden der Länder, den Einsatz von Pestiziden auf Bahngleisen zu prüfen, ggf. zu verweigern oder mit Auflagen zu versehen bzw. überhaupt zu kontrollieren; — welche Befugnisse haben diese Behörden, welche Behörden haben die Pestizideinsätze auf Bahngleisen zu genehmigen, und in welcher Intensität üben die Behörden ihre Genehmigungs- und Kontrollbefugnisse aus?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderungen, a) eine unabhängige Institution des Bundes, z. B. das Umweltbundesamt, mit Weisungsrecht zu versehen und zu beauftragen, im Zusammenwirken mit dem Bundesgesundheitsamt und den zuständigen Länderbehörden den Pestizideinsatz im Bereich der Bundesbahn auf Notwendigkeit in bezug auf Menge, Häufigkeit und Art der Wirkstoffe zu überprüfen mit dem Ziel, den Einsatz von Pestiziden drastisch zu verringern und die Art des Aufbringens zu verbessern; b) eine Verschärfung des Pflanzenschutzrechts durchzuführen, um u. a. sicherzustellen, daß der Einsatz von Pestiziden durch alle Anwender regelmäßiger und strenger kontrolliert und Verstöße insbesondere gegen die gute fachliche Praxis streng geahndet werden; c) den Pestizideinsatz vorerst einzustellen und durch unabhängige Wissenschaftler prüfen zu lassen, wie häufig chemische Pflanzenbekämpfung auf Gleiskörpern notwendig ist, bzw. welche anderen Verfahren eingesetzt werden können, die eine Gesundheitsgefährdung und Belastung des Grundwassers, Oberflächenwassers und Bodens ausschließen?

11

Gibt es Hinweise, daß durch die Freisetzung von menschlichen Fäkalien auf den Gleiskörpern die Notwendigkeit zum Einsatz von Pestiziden verstärkt wird, und welche Konsequenzen sind ggf. daraus zu ziehen?

Bonn, den 21. Juni 1989

Kiehm Lennartz Adler Bachmaier Dr. Böhme (Unna) Blunck Dr. Emmerlich Dr. Hartenstein Dr. Kübler Müller (Düsseldorf) Reuter Kastner . Dr. Klejdzinski Schäfer (Offenburg) Schütz Stahl (Kempen) Weiermann Dr. Wernitz Dr. Vogel und Fraktion

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