Ökologische Auswirkungen des Flugbetriebes auf dem Militärflugplatz Wittmundhafen sowie der zugehörigen Liegenschaften des JG 71
der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
Nach unserer Auffassung stellt sich die ökologische Situation im Bereich des Militärflugplatzes Wittmundhafen folgendermaßen dar:
Die landwirtschaftlichen Nutzflächen in der Einflugschneise des Flugplatzes sind mit Flugbenzin und Rußpartikeln stark belastet. Bei windstillem Wetter sind die Stoffe mit dem Auge sichtbar und auf dem Pflanzenbestand festzustellen. Auch zählt die Bundeswehr zu den direkten Wasserverschmutzern im Landkreis Wittmund. Regelmäßig ist es in der Vergangenheit in der Poggenkruger Leide zu einem Fischsterben gekommen, wenn Schadstoffe von den versiegelten Flugplatzflächen ohne Klärung diesen Vorfluter belastet haben.
Im April ist dieser Sachverhalt von der zuständigen Wehrbereichsverwaltung in Hannover noch abgestritten worden (vgl. Ostfriesenzeitung vom 14. April 1989). Auswirkungen auf den biologischen Zustand der Gewässer seien bisher nicht nachgewiesen worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wieviel Geld aus dem Programm zur Sanierung der mit festen Brennstoffen befeuerten Heizzentralen gemäß TA Luft, dem Programm zur Errichtung von Lärmschutzhallen auf Flugplätzen, dem Programm zur Anpassung abwassertechnischer Anlagen an Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes ist in den Jahren 1985 bis 1988 jeweils in Wittmundhafen u. a. Liegenschaften des JG 71 investiert worden, und welche Projekte wurden im einzelnen damit finanziert?
Welche Schadstoffe werden von der zur Kaserne gehörigen Heizzentrale des JG 71 im einzelnen emittiert?
Aus welchem Jahr stammt die der diesbezüglichen Angabe der Bundesregierung zugrundeliegende Schadstoffmessung, und von wem ist sie durchgeführt worden?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Zuständigkeit für den Umweltschutz bei der Bundeswehr bei den Dezernenten II A 2 der Wehrbereichsverwaltungen liegt, die daneben auch für Wohnungsfürsorge und Betreuungsangelegenheiten verantwortlich sind?
Wie viele Personen des Dezernats II A 2 der Wehrbereichsverwaltung II sind ausschließlich mit Fragen des Umweltschutzes beschäftigt, und welche diesbezüglichen Qualifikationen haben sie vorzuweisen?
Liegen Untersuchungsergebnisse über die Belastung landwirtschaftlicher Nutzflächen in der Einflugschneise Wittmundhafens mit Flugbenzin oder Rußpartikeln vor?
Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, eine solche Untersuchung durchführen zu lassen?
Wie teuer wäre eine solche Untersuchung, und welche Methoden müßten nach Ansicht der Bundesregierung angewendet werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Infrarotaufnahmen, eine Gaschromatographie und Massenspektrometrie erforderlich wären?
Wenn nein, mit welcher Begründung lehnt sie die vorgeschlagenen Methoden im einzelnen ab?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß über eine finanzielle Entschädigung verhandelt wird, da Felder aus der von der Bundeswehr verschmutzten Poggenkruger Leide bewässert worden seien?
Wenn ja, wie hoch ist die in Rede stehende Entschädigungssumme?
Hat die Wehrbereichsverwaltung geprüft, ob es, und wenn ja, wie viele Anspruchsberechtigte für derartige Entschädigungen in Wittmund-Ardorf gibt?
Ist es zutreffend, daß der Stellungnahme der Stadt Wittmund im Rahmen des Anhörungsverfahrens gemäß § 1 Abs. 2 LBG zur Erweiterung Wittmundhafens eine Stellungnahme des Ardorfer Ortsvorstehers beigefügt worden ist, in der dieser auf die Belastung der Poggenkruger Leide und das dadurch verursachte regelmäßige Fischsterben hinweist?
Wenn ja, wieso ist der Wehrbereichsverwaltung aus ihrer oben genannten Stellungnahme dieser Sachverhalt unbekannt?
Wann und wo sind die Ergebnisse der von der Geophysikalischen Beratungsleitstelle N-W der Bundeswehr vorgenommenen Messungen zur Schadstoffbelastung der Vorfluter Wittmundhafens veröffentlicht worden?
Sind diese Ergebnisse von Abgeordneten und unabhängigen Wissenschaftlern/innen gegebenenfalls einzusehen?
Welche Schadstoffe wurden in welchen Mengen in den Vorflutern Wittmundhafens im einzelnen festgestellt?
Wie oft sind seit 1985 Feuerlöschübungen auf Wittmundhafen durchgeführt worden,
wurden dabei auch Halon-Feuerlöscher eingesetzt?
Welche Mengen an halogenierten Kohlenwasserstoffen wurden dabei zu Löschzwecken eingesetzt?
Welche Mengen an Schaumstoffen oder Schaumkonzentraten wurden dabei verwendet?
Wie viele Brände haben sich seit 1985 auf Wittmundhafen ereignet?
Hat es in der Vergangenheit hydrologische Untersuchungen gegeben, inwieweit Kerosin, Öl und Löschmittel durch Risse im Beton möglicherweise ins Erdreich sickern?
Wenn nein, warum hält die Bundesregierung solche Untersuchungen nicht für erforderlich?
In welcher Entfernung zum Flugplatz befindet sich das Wasserschutzgebiet Harlingerland?
Kann die Bundesregierung eine Grundwassergefährdung durch Leckagen im flugplatzinternen Rohrleitungsversorgungsnetz ausschließen? Wenn ja, auf welche Untersuchungen stützt sie ihre Aussage?
Auf welche Weise erfolgt die Sondermüllentsorgung der nach Feuerlöschübungen verbleibenden Reste von Kerosin und Löschmitteln, und wohin werden diese Stoffe verbracht?
Welche Stoffe fallen im einzelnen in welchen Mengen auf dem Flugplatz als Sondermüll an, und wie und wo wird dieser Sondermüll entsorgt?
Kommen auf dem Flugplatzgelände o. a. Liegenschaften des JG 71 Herbizide zur Anwendung oder ist dies in der Vergangenheit geschehen?
Welche Mittel mit welchen Zulassungsnummern kommen im einzelnen zur Anwendung oder sind (bis wann) zur Anwendung gekommen?
In welchen Mengen wurden diese Mittel beschafft?
Sind in der Vergangenheit Herbizide mit den chemikalischen Wirkstoffen 2,4-D oder 2,4,5-T zur Anwendung gekommen?
Welche Rodentizide (Zulassungsnummern) kommen in welchen Mengen auf Wittmundhafen zum Einsatz?