Tempo 30
der Abgeordneten Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
In § 45 Abs. 1 ,c StVO soll künftig geregelt werden, daß die Tempo-30-Zonen „überschaubar" bleiben. In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) ist definiert, daß die nächstgelegene Verkehrsstraße (50 km/h und mehr) nach höchstens 1 000 m erreichbar sein muß. Welche Untersuchungen wurden bei der Abfassung dieser Änderung zugrunde gelegt?
Sind dem Bundesverkehrsminister die Ergebnisse der Auswertung Tempo 30 der Stadt Heidelberg sowohl über Flächengröße, Durchschnittsgeschwindigkeit und Abnahme der Unfallhäufigkeit usw. bekannt, und wurden sie beim Abfassen der StVO und VwV-StVO berücksichtigt?
Falls nein, warum nicht?
Welche Untersuchungen von flächenhaften Tempo-30-Zonen wurden ausgewertet?
Die vorgesehene Änderung der StVO und der VwV-StVO knüpft die Einführung von Tempo-30-Zonen an die Bedingung, diese Zonen auch baulich zu verändern. Ist die Bundesregierung bereit, zusätzliche Mittel für die Kommunen bereitzustellen, damit diese Auflage erfüllt werden kann?
Mit welchen Bundesmitteln kann derzeit der Umbau zu Tempo-30-Zonen vollzogen werden?
In der Begründung argumentiert die Bundesregierung mit der „mangelnden Akzeptanz" der Autofahrer. Aus der Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen geht jedoch hervor, daß bei Abschluß der Maßnahmen die Akzeptanz auf 64 Prozent angestiegen ist.
Ist es möglich, daß die Bundesregierung die Argumentation der Interessenvertretung des Automobils — des ADAC — kommentarlos übernommen hat? (S. ADAC-Grundsätze zur Umweltpolitik. Ergebnisse der Hauptversammlung 1989, Seite 8; ADAC und Umwelt; Dokumentation über Aktivitäten im ADAC, Seite 77).
Falls diese Aussagen nicht die Grundlagen waren, aus welchen anderen Untersuchungen läßt sich „mangelnde Akzeptanz" ablesen?