Kleinwaffenexporte und Lizenzvergaben
der Abgeordneten Frau Vennegerts, Dr. Mechtersheimer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
I. Kleinwaffenexporte und weltweite Verbreitung des Schnellfeuergewehrs G3
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen42
Für wie viele und für welche Länder hat die Bundesregierung bisher die Ausfuhr von Handfeuerwaffen und Maschinengewehren (Kriegswaffenliste Teil B I, 29 bzw. Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — Teil I A, Nr. 0001) bis einschließlich 1988 genehmigt, und wie hoch war der Wert dieser Exporte?
Für wie viele und für welche Länder hat die Bundesregierung bis einschließlich 1988 die Ausfuhr von G3-Gewehren und Teilen dieser Waffen genehmigt, und für wie viele G3-Gewehre (Stückzahl) wurden einschließlich 1988 Exportgenehmigungen ins Ausland erteilt? Aufschlüsselung nach Empfängerländern.
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß das von Heckler & Koch entwickelte Schnellfeuergewehr G3 in mindestens 50 Staaten bei Polizei- und Armeekräften im Einsatz steht?
Verfügt die Bundesregierung über amtliche Kenntnisse, woher die im Juli 1985 auf dem dänischen Frachter „Bente Folmer" von Kopenhagen nach Puntarenas in Costa Rica gebrachten und dort entdeckten Maschinenpistolen stammen und an wen die Waffen geliefert werden sollten?
Kann die Bundesregierung die Bewaffnung von paraguayanischen Militäreinheiten mit G3-Gewehren — wie in der Zeitschrift GEO vom April 1989 abgebildet — bestätigen? Wenn nein, welche Informationen liegen der Bundesregierung über die in Paraguay verwendeten Waffen vor?
Wie beurteilt die Bundesregierung die folgende, im Schwarzwälder Boten vom 2. März 1989 veröffentlichte Aussage des Pressereferenten von Heckler & Koch, Oberndorf: „Im Rahmen von Militärhilfeabkommen wurden mit Genehmigung des Bundes und teilweise auch auf Betreiben der Bundesregierung G3-Lizenzen an staatliche Firmen anderer Länder vergeben. " ?
An welche Staaten wurden im Rahmen von Militärhilfeabkommen auf Betreiben der Bundesregierung G3-Lizenzen vergeben, und welche weiteren Staaten erhielten G3 Lizenzen, die nicht auf Betreiben der Bundesregierung vergeben wurden?
Wann und für welchen Zeitraum wurden folgende Lizenzen vergeben:
a) HK G 41 an die L. F. SP A, Italien,
b) HK MP 5 A 2 und A 3 zur Fertigung der I. M 86 an I., Portugal,
c) HK 21 an I., Portugal,
d) HK 33 und HK 21 E nach Thailand,
e) HK MP 5 an MKE, Türkei?
Für welche weiteren Staaten und für welchen Zeitraum wurden Lizenzvergaben der Firma Heckler & Koch, Oberndorf, ins Ausland genehmigt?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß kein Land mehr Lizenzen im Kleinwaffenbereich ins Ausland vergeben hat als die Bundesrepublik Deutschland?
In welchen Jahren und für welchen Zeitraum wurden G3 Lizenzen in die jeweils folgenden Staaten vergeben:
a) Brasilien
b) Burma
c) Frankreich
d) Griechenland
e) Großbritannien
f) Iran
g) Malaysia
h) Mexiko
i) Norwegen
j) Pakistan
k) Portugal
1) Saudi-Arabien
m) Schweden
n) Thailand
o) Türkei?
Nach welchen Kriterien erfolgen Lizenzvergaben in folgende Nicht-NATO-Länder:
a) Brasilien
b) Burma
c) Frankreich
d) Iran
e) Malaysia
f) Mexiko
g) Pakistan
h) Saudi-Arabien
i) Thailand?
Für welche Länder und für welchen Zeitraum genehmigte die Bundesregierung Lizenzvergaben zur Fertigung des MG 3 der Firma Rheinmetall?
Welche Ressorts des Bundesministeriums der Verteidigung, des Bundesministeriums für Wirtschaft oder anderer Bundesministerien waren für die jeweilige Zustimmung verantwortlich?
Warum hat die Bundesregierung „erst 1982" Endverbleibsbescheide bei der „Vergabe von Lizenzen, bei Exporten von Fertigungsunterlagen oder Anlagen zur Herstellung von Kriegswaffen" angefordert (Vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN „Kleinwaffenexporte" Drucksache 10/1915, Frage 1.8), obwohl bereits frühere Fassungen des § 17 AWV zum AWG keinerlei Ausnahmeregelungen bei der Genehmigungspraxis für die zitierten Geschäfte erlaubten?
Gilt die Auskunft der Bundesregierung (Drucksache 10/1915, Frage 1.8) sinngemäß auch für alle genehmigungspflichtigen Zulieferungen bzw. Ersatzteillieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland ins Ausland?
Welche juristischen, außen- und sicherheitspolitischen Erwägungen sprachen nach Ansicht der Bundesregierung für eine nach Meinung der Fraktion DIE GRÜNEN „legalisierte Umgehung bestehender gesetzlicher Bestimmungen" durch die Bundesregierung?
Werden die seit 1982 angeblich angeforderten Endverbleibsbescheide bei der Vergabe von Lizenzen, Fertigungsunterlagen oder Anlagen zur Herstellung von Kriegswaffen ausnahmslos durch staatliche Stellen des Empfängerlandes ausgestellt, oder reichen im Kleinwaffenhandel nach Ansicht der Bundesregierung auch Erklärungen von Firmen des Empfängerlandes?
Kann die Bundesregierung die Aussage des Pressesprechers der Firma Heckler & Koch vom Mai 1989 bestätigen oder dementieren, nach der die Fertigungsunterlagen zur G3-Produktion über die bundeseigene Firma F. W. Industrie Ausrüstungen GmbH an den Iran geliefert wurden?
Wenn ja, wie hoch waren die Einnahmen, welche die Firma F. W. durch die Errichtung einer Anlage zur Fertigung des G3-Gewehrs in den Jahren 1966 bis 1968 erzielte?
Erfolgten zur Zeit des Golfkrieges noch Zulieferungen von Teilen an die Kooperationspartner im Iran, die nach Umfang oder Bedeutung für eine Kriegswaffe bzw. zur Fertigung einer Kriegswaffe wesentlich sind?
Trifft es zu, daß trotz der G3-Lizenzvergabe an den Iran keine Endverbleibsregelungen gemäß § 17 (2) AWG getroffen wurden?
Wenn ja, erfolgten die Exporte der G3-Gewehre aus der iranischen Lizenzfertigung in Drittländer somit ohne Einsprüche bzw. sonstige Konsequenzen seitens der Bundesregierung ?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß die Kooperationspartner in den von der Firma F. W. errichteten Fabrikationsstätten im Iran zur Zeit des Golfkrieges in anderer Form (z. B. Ausbildung und Schulung von Personal, Ersatzteilhilfe oder ähnlichem) unterstützt wurden?
Wie beurteilt die Bundesregierung folgende Aussagen in der Monitor-Sendung vom 19. Januar 1988:
a) „An vorderster Front dabei: das deutsche G3-Gewehr, die Standardwaffe der iranischen Armee." und
b) bezüglich des G3: „Es wird in Teheran in Lizenz gebaut — bis jetzt 1,5 Millionen Stück."?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des aus dem Iran nach Berlin geflüchteten Journalisten B. N., daß „Hunderttausende" Kinder und Jugendliche mit „G3-Gewehren" im Iran an die Front und in den Tod geschickt wurden (Anti-Militaristische Information, 19. Jahrgang, Heft 1, S. 25).
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die von ihr 1967, also zu Schah-Zeiten, in den Iran vergebene G3-Lizenz sich als ein schwerer politischer Fehler erwiesen hat, und welche Konsequenzen sind nach Ansicht der Bundesregierung aus der Tatsache zu ziehen, daß der in Frage 6 genannten Quelle zufolge während des Golfkrieges Tausende von Menschen mit in der Bundesrepublik Deutschland entwickelten, im Iran produzierten, G3-Gewehren getötet wurden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Pressesprechers der Firma Heckler & Koch in der Fernsehsendung AV-News, Tübingen, vom Mai 1989, nach der Heckler & Koch bei der 1961 an Portugal vergebenen G3-Lizenz Blaupausen- und Fertigungsunterlagen geliefert hat?
Welche vitalen Interessen legte die Bundesregierung 1961 bei ihrer G3-Lizenzvergabe an die portugiesische Firma I., ehemals F., zugrunde?
Wie beurteilt die Bundesregierung Informationen des Evangelischen Pressedienstes (epd 23/24 1984) aus dem Jahre 1984, nach denen Portugal 1977/78 150 000 G3 Gewehre an das südafrikanische Apartheid-Regime geliefert hat?
Wie beurteilt die Bundesregierung Informationen des International Herald T ribune vom 19. Januar 1987, gemäß denen in den Jahren 1985 und 1986 3 787 G3-Gewehre aus der portugiesischen Lizenzproduktion an die nicaraguanischen Contras geliefert wurden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Firmenangaben von Heckler & Koch vom März 1989, nach denen die im Mai 1986 den Contras in Nicaragua abgenommenen G3-Gewehre mit den Nummern 072869 und 070197 aus der portugiesischen Lizenzfertigung stammen?
Wie beurteilt die Bundesregierung Presseinformationen, nach denen die am 5. Januar 1989 im jamaikanischen Atlantikhafen Kingston beschlagnahmten und für Kolumbien bestimmten 1 000 G3-Gewehre aus der portugiesischen Lizenzfertigung stammten und es sich dabei um die erste von drei geplanten Großlieferungen handelte?
Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, wonach zunächst ein Exportverbot auf der Lizenzvergabe gelegen hat und daß die Regierung Brandt der Bitte seitens Portugals nach Genehmigung des Exports in Drittländern nachgekommen ist?
Wenn ja, erfolgten die Exporte von G3-Gewehren aus der portugiesischen Lizenzfertigung in Drittländer somit ohne Einsprüche bzw. sonstige Konsequenzen seitens der Bundesregierung ?
Beabsichtigt die Bundesregierung, in Zukunft Lizenzvergaben generell in die Staaten zu untersagen, in denen der Endverbleib der dort produzierten Waffen nicht gewährleistet ist?
Wie hoch waren die vom Bundesministerium der Verteidigung getragenen Entwicklungskosten für das Schnellfeuergewehr G3, und welchem prozentualen Anteil an den gesamten Entwicklungskosten entspricht diese Summe?
Hat die Firma Heckler & Koch diese Entwicklungskosten gemäß § 9 ABEI in vollem Umfang zurückerstattet, und in welchem Zeitraum wurden die Entwicklungskosten an das Bundesministerium der Verteidigung zurückgezahlt?
Wurden bei den von der Bundesregierung vergebenen G3 Lizenzen
a) nach Portugal,
b) in den Iran sowie
c) in weitere Länder
Verträge zur Zahlung von Stücklizenz-, bzw. Pauschallizenzgebühren oder eine Mischform (z. B. Pauschalbetrag und Stücklizenzgebühr, Sockelbetrag als Mindestlizenzgebühr und Stücklizenzgebühren o. a.) abgeschlossen?
Wie hoch waren die Einnahmen des Bundesministeriums der Verteidigung oder de Bundesminiseriums für Wirtschaft oder anderer Ministerien aus den G3-Lizenzverkäufen
a) nach Portugal,
b) in den Iran sowie
c) in weitere Länder, und erhält die Bundesregierung noch heute Einkünfte aus G3 -Lizenzvergaben?
In welchem Umfang (prozentuale Beteiligung, Gesamtkosten) hat die Bundesregierung die Entwicklungskosten für das Gewehr G11 mitgetragen?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß eine Gesellschaft in Bonn mit dem US-Verteidigungsministerium ein Lizenzabkommen abgeschlossen hat, das als Basis für die Zusammenarbeit bei einer neuartigen Waffen- und Munitionstechnologie (hülsenlose Geschosse) dient (dpa 320, 8. Juni 1984)?
Wenn ja, erfolgte diese Lizenzvergabe auf Initiative der Bundesregierung, und hat die Bundesregierung sichergestellt, daß die Endverbleibsregelung gemäß der Neufassung der politischen Grundsätze von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern vom 28. April 1982 für die entsprechend der Lizenzvergaben hergestellten Waffen mit hülsenloser Munition eingehalten wird?
Werden oder wurden bei der gegenwärtig noch laufenden Erprobungsphase des G11-Gewehrs bei der Bundeswehr Tierversuche durchgeführt?
Wenn ja, an welche staatlichen bzw. nichtstaatlichen Einrichtungen im In- und Ausland hat das Bundesministerium der Verteidigung Aufträge zur Erprobung des G11 bzw. von hülsenloser Munition an Tieren vergeben?
Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, daß aufgrund dieser Lizenzvergabe erneut in der Bundesrepublik Deutschland entwickelte Gewehre weltweit zum Einsatz kommen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit, aufgrund der Vergabefolgen (Einsatz in Kriegen, bei Exekutionen usw.) bei G3-Lizenzen, weitere Lizenzvergaben.im Kleinwaffenbereich generell zu untersagen?