Technische Zulassung elektronischer Hilfssysteme in Kraftfahrzeugen
der Abgeordneten Frau Rock, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bei dem schweren Tanklastzugunfall im Juli 1987 in Herborn spielte ein „Elektropneumatisches Schaltsystem" (EPS) eine wesentliche Rolle.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Erkenntnisse liegen dem Bundesminister für Verkehr über Probleme mit dem EPS vor?
Ist der Bundesregierung das Gutachten von Prof. B. Breuer über den Hergang des Tanklastwagenunfalls von Herborn bekannt, und welche Aussagen enthält das Gutachten zu EPS?
Welche weiteren Gutachten zu EPS-Steuerungen liegen dem Verkehrsministerium weiter vor, und welche Unterlagen meinte Herr K. vom BMV, als er mitteilte, „wenn er alle Unterlagen hätte in Limburg vorlegen wollen, hätte er einen Kleintransporter zu Hilfe nehmen müssen"?
Treffen Aussagen aus den Fachabteilungen des BMV und des hessischen Ministeriums für Wirtschaft und Technik zu, wonach EPS längst hätte vom Markt genommen werden müssen, weil es gefährlich sei?
Welche technischen Abnahmevoraussetzungen müssen Elektroniken für Kraftfahrzeuge erfüllen und welche Instanz prüft die Einhaltung und erteilt Betriebsgenehmigungen?
Wer sind die Mitglieder des „Elektronikausschusses beim BMV"?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß seit Februar 1986 23 sog. „Optimierungsschritte" des EPS (für Ecosplitgetriebe) von der Herstellerfirma vorgenommen werden mußten, um die Sicherheit zu gewährleisten bzw. wiederherzustellen und wie bewertet sie dies?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß am 21. Juli 1987, also zwei Wochen nach dem Unfall in Herborn, auf Verlangen der Herstellerfirma in Stuttgart ein Gespräch über EPS stattfand, an dem u. a. die Herren B. und K. vom BMV, die zwei für EPS zuständigen TÜV-Ingenieure sowie sieben Techniker der Herstellerfirma teilnahmen, und daß im Verlauf des Gespräches die Vertreter der Herstellerfirma auf Befragen der Vertreter des BMV mitgeteilt haben, daß „bislang keinerlei Beanstandungen an EPS vorgekommen seien" , und wie bewertet sie diese Aussage unter Berücksichtigung von Frage 9?
Ist der Bundesregierung die Mängelhäufigkeit von Fahrzeugen mit EPS bekannt, die dem Landgericht Limburg im Zusammenhang mit dem Herborn-Prozeß vorgelegt wurde, aus der hervorgeht, daß
im Zeitraum 01/86 - 06/87 11 966 Fahrzeuge insgesamt zugelassen waren
und daß in den Zeiträumen 01/86 - 06/87 2 953 Schäden und 07/87 - 12/88 13 530 Schäden an EPS aufgetreten sind?
Wie bewertet die Bundesregierung diese erschreckenden Zahlen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit insgesamt und im besonderen im Hinblick auf EPS?
Was wird die Bundesregierung unternehmen, um
a) Schlüsse aus dem Gutachten von Prof. Breuer zu ziehen,
b) alle anderen ihr vorliegenden Erkenntnisse über EPS in Regierungshandeln zu übersetzen,
c) EPS unverzüglich vom Markt zu nehmen und eine Sicherheitsüberprüfung aller in Betrieb befindlichen EPS-Systeme anzuordnen?
Wie begründet die Bundesregierung, daß sie bisher nicht tätig geworden ist und wie ggf. ihre weitere Duldung von EPS im öffentlichen Verkehr?