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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Neubau der B 51 zwischen Konz-Könen (B 419) und der A 48 (Moselaufstieg) (G-SIG: 11004094)

Option eines vierstreifigen Ausbaus für den Neubau der B51, Kosten mit und ohne Brückenbau, Weiterbau der B51 neu zwischen der A48 und der B51 alt (Helenenberg), Verkehrsanalysen und -prognosen für den Personen- und Güterverkehr, Abstimmung mit der Bundesbahn, insbesondere hinsichtlich des Güterverkehrs auf der Strecke Trier-Luxemburg, Studien über ökologische Auswirkungen, Kosten-Nutzen-Analyse

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

21.12.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/544023.10.89

Neubau der B 51 zwischen Konz—Könen (B 419) und der A 48 (Moselaufstieg)

der Abgeordneten Weiss (München), Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wird im Zuge des derzeit laufenden Linienbestimmungsverfahrens für den Neubau der B 51 weiterhin die im Bundesfernstraßenbedarfsplan 1986 vorgesehene Option auf einen — eventuell auch späteren — vierstreifigen Ausbau aufrechterhalten?

Wenn ja, warum?

2

Mit welchen Kosten muß für das Projekt in der derzeit favorisierten Variante gerechnet werden

a) mit dem Brückenbau über die Mosel,

b) ohne den Brückenbau (als Zubringer zwischen B 49 und A48)?

3

Wird an der Option für den Weiterbau der B 51 neu zwischen A48 und B 51 alt (Helenenberg) festgehalten?

Wenn ja, welche konkreten Schritte der Linienbestimmung und Planung sind bisher dazu unternommen worden?

4

Liegen der Bedarfsplanung für den Moselaufstieg Verkehrsanalysen und -prognosen für den Personen- und Güterverkehr zugrunde?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

5

Fand im Rahmen der bisherigen Planungen eine Abstimmung mit den Interessen der Deutschen Bundesbahn statt, und welches Ergebnis hatte diese Abstimmung?

In welchem Umfang wird insbesondere das Güterverkehrsaufkommen auf der Schienenverbindung Trier — Luxemburg durch den Neubau der B 51 beeinträchtigt?

6

Welche Studien über die ökologischen Auswirkungen des Projekts in der jetzt favorisierten Variante wurden bisher erstellt?

Entsprechen diese Studien den Anforderungen der EG-Richtlinie zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung?

Welche Auswirkungen des Projekts werden im einzelnen prognostiziert?

7

In welchem Umfang werden durch die vorgesehene Variante (incl. ihrer Nebenanlagen) Waldbestände, Streuobstwiesen und landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen?

8

Wurde eine Kartierung der durch das Projekt bedrohten Tier- und Pflanzenwelt durchgeführt?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

9

Zu welchem Ergebnis kommt die Kosten-Nutzen-Analyse für die derzeit bevorzugte Variante, und in welche Teilkomponenten gliedert sich deren Ergebnis?

Bonn, den 23. Oktober 1989

Weiss (München) Frau Rock Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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