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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

C-Waffen in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 11004097)

Absicht der US-Administration, die Produktion binärer Chemiewaffen auch nach Inkrafttreten eines Genfer Chemiewaffenvertrages fortzusetzen, Zusagen für den Abzug aller amerikanischen C-Waffen bis 1990, keine Stationierung binärer Waffen in der Bundesrepublik Deutschland, Bestände der USA an chemischen Kampfstoffen und deren Lagerung, Menge der in der Bundesrepublik Deutschland gelagerten Kampfstoffe

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

16.11.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/544323.10.89

C-Waffen in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Frau Beer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In einer Meldung der Washington Post vom 9. Oktober 1989 wird gemeldet, daß die US-Regierung auch nach einem Abschluss eines Vertrages über die Vernichtung von C-Waffen weiter an der Produktion binärer C-Waffen festhalten will. Entgegen den Zusagen der Bundesregierung, die den Abzug amerikanischer C-Waffenbestände aus der Bundesrepublik Deutschland bis zum Ende des kommenden Jahres abgeschlossen sieht, wird der Zeitpunkt in einem Plan der US-Armee mit Ende 1992 angegeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist die Bundesregierung von der US-Administration über deren Absicht informiert, die Produktion binärer Chemiewaffen auch nach Inkrafttreten eines Genfer Chemiewaffenvertrages fortzusetzen?

2. Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Absicht angesichts der im Vertragsentwurf der Genfer UNO-Abrüstungskonferenz bereits vereinbarten Bestimmung, wonach jegliche C-Waffenproduktion mit Inkrafttreten eines Vertrages einzustellen ist und Produktionsanlagen spätestens drei Monate nach Inkrafttreten „inoperabel" zu machen sind?

3. Hat die US-Administration die Bundesregierung bereits über ihre Absicht informiert, bei den Genfer Verhandlungen auf eine Änderung der unter Frage 2 genannten Vertragsbestimmungen hinzuwirken? In welche Richtung sollen diese Änderungen gehen?

4. Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung einen entsprechenden Bericht der „Washington Post" vom 9. Oktober 1989, der bis heute von der Bush-Administration nicht dementiert wurde und bei dem die „WP" nach Aussagen ihres Chefredakteurs ohne jede Einschränkung bleibt?

5. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang folgende Äußerung, die der Unterstaatssekretär im US-Außenministerium Reginald Bartholomew laut einer offiziellen Mitteilung des State Department am 11. Oktober 1989 vor dem Auslandspresseclub in Washington machte: „Während der gesamten dreistufigen Phase der Zerstörung der alten C-Waffenarsenale — zunächst von 80 Prozent gemeinsam mit der UdSSR, dann nach Inkrafttreten eines Genfer Abkommens weiterer 18 Prozent gemeinsam mit allen Unterzeichnerstaaten auf ein Niveau, das zwei Prozent der Menge unserer derzeitigen Vorräte entspricht und schließlich auch der verbleibenden zwei Prozent, nachdem alle zur C-waffenfähigen Staaten einem Abkommen beigetreten sind — während dieser gesamten Phase soll gewährleistet sein, daß wir über sichere Waffen verfügen; das bedeutet die Einführung binärer Waffen, um einen Teil des alten Arsenals zu ersetzen. Dieses Arsenal wurde seit 20 Jahren nicht modernisiert und ist teilweise sehr gefährlich"?

6. Bundeskanzler Kohl hat am 27. April 1989 vor dem Deutschen Bundestag über eine Zusage Präsident Bush's berichtet, „bis Ende 1990 alle C-Waffen der USA aus der Bundesrepublik Deutschland vorzeitig und ebenfalls einseitig abzuziehen". Wie bewertet die Bundesregierung Aussagen von Vertretern der Bush-Administration, darunter des ehemaligen Unterstaatssekretärs im State Department Roger Harrison, wonach es eine solche Zusage zu diesem Zeitpunkt nicht gegeben habe, die Äußerung Kohls „nicht durch eine Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen abgedeckt gewesen" sei und die Bush-Administration durch Kohls Äußerung „vor den Kopf geschlagen und irritiert" gewesen sei („Washington Post" vom 15. Oktober 1989/International Herald Tribune vom 16. Oktober 1989 — beide Meldungen bislang nicht dementiert)?

7. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, daß das US-Abgeordnetenhaus im Haushaltsgesetz 1990 zur Vorbedingung für den Beginn eines Abzuges der C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland gemacht hat, daß US-Verteidigungsminister Cheney gegenüber dem Kongreß erklärt, a) daß die USA bereits über einen angemessenen Vorrat an binären Waffen verfügen, b) daß mit dem Abzug aus der Bundesrepublik Deutschland „ein Minimum an technischen und operationablen Risiken" verbunden sind und „ein Maximum an Sicherheit für die Bevölkerung" gewährleistet ist, und daß der Antragsteller für diesen Beschluß, der republikanische Abgeordnete Hopkins, eine Erfüllung dieser beiden Vorbedingungen so rechtzeitig, daß ein vollständiger Abzug bis Ende 1990 möglich ist, für „unvorstellbar" hält?

8. a) Liegt inzwischen eine Zusage für den Abzug aller C-Waffen bis Ende 1990 vor? b) Worauf gründet die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Verteidigung, Wimmer, in der Fragestunde des Bundestages am 5. Oktober 1989, wonach die C-Waffen ein Jahr vor dem in der Tokio-Vereinbarung zwischen Bundeskanzler Kohl und Präsident Reagan vom Mai 1986 genannten Datum 1992, nämlich 1991 abgezogen werden?

9. Der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Stoltenberg, hat zum Abschluß seiner Gespräche in Washington Anfang Oktober erklärt, eine Stationierung binärer Waffen in der Bundesrepublik Deutschland stehe „nicht zur Debatte". Hat die Bundesregierung die definitive Zusage der US-Regierung, daß es zu keinem Zeitpunkt und unter keinen Umständen zu einer getrennten Lagerung einer, mehrerer oder gar aller Komponenten moderner binärer Waffen [eine oder beide chemische(n) Substanz(en), Artilleriegeschosse u. a.] kommen wird?

10. Ist die Bundesregierung darüber informiert worden, bzw. hat sie sich darüber informieren lassen, daß aufgrund der bilateralen Gespräche zwischen sowjetischen und amerikanischen Unterhändlern am Rande der Genfer Konferenz. eine Korrektur der bisherigen Bestandsangaben zu chemischen Kampfstoffen der USA erfolgen mußte und als Ergebnis diese Washington mitteilten, daß das Arsenal der USA nicht 30 000 Tonnen chemischer Kampfstoffe zurunde zu legen sind, sondern 40 000 Tonnen?

11. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Angaben des Rechnungshofes beim US-Kongreß General Axxounting Office (GAO), wonach die Bestände des US-Arsenals wie folgt gelagert sind: USA - 93 % Bundesrepublik Deutschland - 6,6% Johnston Island - 0,4%?

12. Wie bewertet die Bundesregierung dann die Tatsache, daß statt der von US-Experten bisher angenommenen 435 Tonnen Kampfstoffe in der Bundesrepublik Deutschland demnach eine erheblich größere Menge, nämlich ca. 2 600 Tonnen, gelagert sind?

13. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß aufgrund des unerwartet hohen Bestandes mit dem Abzug der hier gelagerten chemischen Waffen der USA schon 1990 begonnen werden muß, da sonst der Zeitplan (Beendigung des Abzuges bis 1992) nicht eingehalten werden kann?

Fragen13

1

Ist die Bundesregierung von der US-Administration über deren Absicht informiert, die Produktion binärer Chemiewaffen auch nach Inkrafttreten eines Genfer Chemiewaffenvertrages fortzusetzen?

2

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Absicht angesichts der im Vertragsentwurf der Genfer UNO-Abrüstungskonferenz bereits vereinbarten Bestimmung, wonach jegliche C-Waffenproduktion mit Inkrafttreten eines Vertrages einzustellen ist und Produktionsanlagen spätestens drei Monate nach Inkrafttreten „inoperabel" zu machen sind?

3

Hat die US-Administration die Bundesregierung bereits über ihre Absicht informiert, bei den Genfer Verhandlungen auf eine Änderung der unter Frage 2 genannten Vertragsbestimmungen hinzuwirken? In welche Richtung sollen diese Änderungen gehen?

4

Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung einen entsprechenden Bericht der „Washington Post" vom 9. Oktober 1989, der bis heute von der Bush-Administration nicht dementiert wurde und bei dem die „WP" nach Aussagen ihres Chefredakteurs ohne jede Einschränkung bleibt?

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Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang folgende Äußerung, die der Unterstaatssekretär im US-Außenministerium Reginald Bartholomew laut einer offiziellen Mitteilung des State Department am 11. Oktober 1989 vor dem Auslandspresseclub in Washington machte: „Während der gesamten dreistufigen Phase der Zerstörung der alten C-Waffenarsenale — zunächst von 80 Prozent gemeinsam mit der UdSSR, dann nach Inkrafttreten eines Genfer Abkommens weiterer 18 Prozent gemeinsam mit allen Unterzeichnerstaaten auf ein Niveau, das zwei Prozent der Menge unserer derzeitigen Vorräte entspricht und schließlich auch der verbleibenden zwei Prozent, nachdem alle zur C-waffenfähigen Staaten einem Abkommen beigetreten sind — während dieser gesamten Phase soll gewährleistet sein, daß wir über sichere Waffen verfügen; das bedeutet die Einführung binärer Waffen, um einen Teil des alten Arsenals zu ersetzen. Dieses Arsenal wurde seit 20 Jahren nicht modernisiert und ist teilweise sehr gefährlich"?

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Bundeskanzler Kohl hat am 27. April 1989 vor dem Deutschen Bundestag über eine Zusage Präsident Bush's berichtet, „bis Ende 1990 alle C-Waffen der USA aus der Bundesrepublik Deutschland vorzeitig und ebenfalls einseitig abzuziehen". Wie bewertet die Bundesregierung Aussagen von Vertretern der Bush-Administration, darunter des ehemaligen Unterstaatssekretärs im State Department Roger Harrison, wonach es eine solche Zusage zu diesem Zeitpunkt nicht gegeben habe, die Äußerung Kohls „nicht durch eine Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen abgedeckt gewesen" sei und die Bush-Administration durch Kohls Äußerung „vor den Kopf geschlagen und irritiert" gewesen sei („Washington Post" vom 15. Oktober 1989/International Herald Tribune vom 16. Oktober 1989 — beide Meldungen bislang nicht dementiert)?

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Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, daß das US-Abgeordnetenhaus im Haushaltsgesetz 1990 zur Vorbedingung für den Beginn eines Abzuges der C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland gemacht hat, daß US-Verteidigungsminister Cheney gegenüber dem Kongreß erklärt, a) daß die USA bereits über einen angemessenen Vorrat an binären Waffen verfügen, b) daß mit dem Abzug aus der Bundesrepublik Deutschland „ein Minimum an technischen und operationablen Risiken" verbunden sind und „ein Maximum an Sicherheit für die Bevölkerung" gewährleistet ist, und daß der Antragsteller für diesen Beschluß, der republikanische Abgeordnete Hopkins, eine Erfüllung dieser beiden Vorbedingungen so rechtzeitig, daß ein vollständiger Abzug bis Ende 1990 möglich ist, für „unvorstellbar" hält?

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a) Liegt inzwischen eine Zusage für den Abzug aller C-Waffen bis Ende 1990 vor? b) Worauf gründet die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Verteidigung, Wimmer, in der Fragestunde des Bundestages am 5. Oktober 1989, wonach die C-Waffen ein Jahr vor dem in der Tokio-Vereinbarung zwischen Bundeskanzler Kohl und Präsident Reagan vom Mai 1986 genannten Datum 1992, nämlich 1991 abgezogen werden?

9

Der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Stoltenberg, hat zum Abschluß seiner Gespräche in Washington Anfang Oktober erklärt, eine Stationierung binärer Waffen in der Bundesrepublik Deutschland stehe „nicht zur Debatte". Hat die Bundesregierung die definitive Zusage der US-Regierung, daß es zu keinem Zeitpunkt und unter keinen Umständen zu einer getrennten Lagerung einer, mehrerer oder gar aller Komponenten moderner binärer Waffen [eine oder beide chemische(n) Substanz(en), Artilleriegeschosse u. a.] kommen wird?

10

Ist die Bundesregierung darüber informiert worden, bzw. hat sie sich darüber informieren lassen, daß aufgrund der bilateralen Gespräche zwischen sowjetischen und amerikanischen Unterhändlern am Rande der Genfer Konferenz. eine Korrektur der bisherigen Bestandsangaben zu chemischen Kampfstoffen der USA erfolgen mußte und als Ergebnis diese Washington mitteilten, daß das Arsenal der USA nicht 30 000 Tonnen chemischer Kampfstoffe zurunde zu legen sind, sondern 40 000 Tonnen?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Angaben des Rechnungshofes beim US-Kongreß General Axxounting Office (GAO), wonach die Bestände des US-Arsenals wie folgt gelagert sind: USA - 93 % Bundesrepublik Deutschland - 6,6% Johnston Island - 0,4%?

12

Wie bewertet die Bundesregierung dann die Tatsache, daß statt der von US-Experten bisher angenommenen 435 Tonnen Kampfstoffe in der Bundesrepublik Deutschland demnach eine erheblich größere Menge, nämlich ca. 2 600 Tonnen, gelagert sind?

13

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß aufgrund des unerwartet hohen Bestandes mit dem Abzug der hier gelagerten chemischen Waffen der USA schon 1990 begonnen werden muß, da sonst der Zeitplan (Beendigung des Abzuges bis 1992) nicht eingehalten werden kann?

Bonn, den 23. Oktober 1989

Frau Beer Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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