Verunreinigung des Grundwassers durch den Straßenverkehr
des Abgeordneten Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Durch den Straßenverkehr werden erhebliche Mengen an Schadstoffen freigesetzt, die sich zum Teil im Nahbereich der Straßen ablagern oder dort ausgeregnet oder ausgeschneit werden. Dazu kommen die Schadstoffe aus Straßen- und Reifenabrieb, die zum Teil auch photochemisch verändert werden und als chemische Individuen nur mangelhaft erfaßt und charakterisiert und toxikologisch unzureichend bewertet sind.
Auch wenn viele dieser Schadstoffe in Wasser sehr schwer löslich sind, können sie in das Grundwasser gespült werden.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
1. Zur Entwässerung der Bundesautobahnen und der Bundesstraßen
- 1.1 Welcher Anteil des bundesdeutschen Autobahnnetzes wird a) in Oberflächengewässer, b) in öffentliche Kanalisationen mit Anschluß an Kläranlagen und c) durch Versickerung in den Untergrund entwässert?
- 1.2 Welcher Anteil des Bundesstraßennetzes wird a) in Oberflächengewässer, b) in öffentliche Kanalisationen mit Anschluß an Kläranlagen, c) in öffentliche Kanalisationen mit Regenwasserrückhaltebecken und Anschluß an Kläranlagen und d) durch Versickern in den Untergrund entwässert?
Durch Niederschläge werden auch die auf den Straßen selbst abgelagerten Schadstoffe abgeschwemmt.
- 1.3 Bei welchem Anteil der unter 1.1. a) und c) bzw. unter 1.2. a) und d) angeführten Strecken wird das abfließende Wasser vor der Einleitung in Oberflächengewässer bzw. vor der Versickerung in den Untergrund gereinigt bzw. Schadstoff abgeschieden?
- 1.4 Auf welchen hydrologischen und hydrogeologischen Wissensstand wird und wurde im einzelnen zurückgegriffen, wenn beim Bau von Autobahnen und Bundesstraßen Sickerschächte angelegt werden?
- 1.5 Beinhalten die Stellungnahmen von Wasserwirtschaftsämtern oder entsprechenden Landesbehörden im Raumordnungsverfahren expressis verbis Angaben zu den einzelnen Sickerschächten?
- 1.6 Werden entsprechende Stellungnahmen wenigstens bei den jeweiligen Detailplanungen eingeholt und dokumentiert?
- 1.7 Wenn ja, wo befinden sich diese Dokumentationen und in welcher Weise sind die Ergebnisse der interessierten Öffentlichkeit zugänglich?
- 1.8 Wenn die entsprechenden Dokumentationen nicht allgemein eingesehen werden können: Existieren Gründe für die „Geheimhaltung" und wie lauten diese? Kann oder muß auf speziellen Antrag Einsicht gewährt werden?
2. Zum Gefährdungspotential des Grundwassers durch den Straßenverkehr
Straßen und Straßenverkehr stellen starke Linienquellen für Schadstoffe und damit auch ein großes Gefährdungspotential für das Grund- und Trinkwasser dar.
- 2.1 Wie viele Kilometer des bundesdeutschen Autobahnnetzes führen a) direkt durch Wasserschutzgebiete oder Trinkwasserschutzzonen, b) durch Gebiete, bei denen grundwasserunterstromig Trinkwasserfassungen im Abstand von aa) maximal 500 Meter Entfernung, bb) 500 bis 1 000 Meter Entfernung und cc) 1 000 bis 2 000 Meter Entfernung liegen, und c) durch Vorbehaltsflächen für die Trinkwassergewinnung, aufgegliedert nach den einzelnen Bundesländern?
- 2.2 Wie viele Kilometer der Bundesstraßen führen a) direkt durch Wasserschutzgebiete oder Trinkwasserschutzzonen, b) durch Gebiete, bei denen grundwasserunterstromig Trinkwasserfassungen im Abstand von aa) maximal 500 Meter Entfernung, bb) 500 bis 1 000 Meter Entfernung und cc) 1 000 bis 2 000 Meter Entfernung liegen, und c) durch Vorbehaltsflächen für die Trinkwassergewinnung, aufgegliedert nach den einzelnen Bundesländern?
3. Zur Kontrolle einer möglichen Wassergefährdung durch den Straßenverkehr
Abhängig von den Untergrundverhältnissen und der jeweiligen Strömungsgeschwindigkeit des Grundwassers können die vom Straßenverkehr ausgehenden Schadstoffe verschieden rasch und in sehr unterschiedlichen Konzentrationen die Trinkwassereinzugsgebiete erreichen.
- 3.1 Wurden in allen Fällen, in denen Autobahnen oder Bundesstraßen an unterstromig gelegenen Trinkwasserfassungen vorbeiführen, Kontroll- und/oder Beobachtungspegel niedergebracht?
- 3.2 Wenn Frage 3.1 mit „nein" beantwortet werden muß: Bei wie vielen zu Autobahnen oder Bundesfernstraßen unterstromig gelegenen Trinkwassergewinnungs- oder Trinkwassereinzugsgebieten wurden Kontrollpegel niedergebracht?
- 3.3 Wie häufig wird das Wasser in diesen Pegeln nach Frage 3.1 bzw. 3.2 untersucht und welche Schadstoffe werden dabei erfaßt?
4. Zur Beeinflussung von Aquitarden und Aquicluden durch den Streudienst im Winter
Durch den Streudienst im Winter gelangen große Mengen an Salzen, insbesondere auch solche mit mehrwertigen Ionen in den Untergrund. Es ist bekannt, daß Tonschichten ihre Eigenschaft als Wasserhemm- und Sperrschichten verlieren können, wenn höhere Elektrolytkonzentrationen auf sie einwirken. In Gegenwart von mehrwertigen Konzentrationen können solche Veränderungen bereits bei relativ niederen Konzentrationen auftreten.
- 4.1 Liegen Untersuchungen darüber vor, wie sich die Durchlässigkeit von tonigen Hemm- und Sperrschichten im Einzugsbereich von Autobahnen und Bundesstraßen durch die Streusalze verändert?
- 4.2 Wurden Überlegungen angestellt um herauszufinden, welche Grund- und Trinkwassergebiete bei einer Erhöhung der Durchlässigkeit der Tonschichten durch den Straßenverkehr besonders gefährdet sind?
- 4.3 Welche Mengen an Streusalzen können unter ungünstigen Bedingungen durch einen einzelnen Sickerschacht in den Untergrund gelangen? Mit welcher Fehlergrenze ist bei einer solchen Abschätzung zu rechnen?
5. Zur Grund- und Trinkwassergefährdung durch Gefahrguttransporte auf den Straßen
Bei Unfällen im Straßenverkehr, an welchen Gefahrguttransporte beteiligt sind, besteht die Möglichkeit einer Grundwasserverunreinigung. Eine solche Gefahr ließe sich stark herabsetzen, wenn Gefahrguttransporte entweder auf der Schiene oder auf Fahrtrouten durchgeführt würden, welche gefährdete Bereiche möglichst vermeiden.
- 5.1 Gibt es Zusammenstellungen für das Bundesgebiet, aus denen ersichtlich ist, welche Straßen a) durch Wasserschutzgebiete oder Trinkwasservorbehaltsflächen führen, b) oberstromig zur Grundwasserfließrichtung an Trinkwasserfassungen und/oder Trinkwassereinzugsgebieten liegen und von diesen nicht weiter als zwei Kilometer entfernt sind?
Wenn Frage 5.1 mit „ja" beantwortet wird:
- 5.2 Sind die Transportunternehmen, welche Gefahrgut befördern, über die Existenz einer solchen Zusammenstellung informiert worden, und wo können solche Informationen abgerufen werden?
- 5.3 Sind die Transportunternehmen, welche Gefahrgut befördern, gehalten, Routen so auszuwählen, daß Trinkwasserschutzzonen und Einzugsbereiche für Trinkwasser im Sinne der Frage 5.1 möglichst vermieden werden?
Wenn Frage 5.1 mit „nein" beantwortet wird:
- 5.4 Hält die . Bundesregierung die Erstellung und Bekanntmachung entsprechender Verzeichnisse im Interesse einer Schadensminimierung für geboten? Wenn „nein" : Warum nicht?
- 5.5 Hält die Bundesregierung entsprechende Regelungen auch für den Transitverkehr für zweckmäßig oder für geboten? Wenn „nein" : Warum nicht?
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Zur Entwässerung der Bundesautobahnen und der Bundesstraßen
Welcher Anteil des bundesdeutschen Autobahnnetzes wird a) in Oberflächengewässer, b) in öffentliche Kanalisationen mit Anschluß an Kläranlagen und c) durch Versickerung in den Untergrund entwässert?
Welcher Anteil des Bundesstraßennetzes wird a) in Oberflächengewässer, b) in öffentliche Kanalisationen mit Anschluß an Kläranlagen, c) in öffentliche Kanalisationen mit Regenwasserrückhaltebecken und Anschluß an Kläranlagen und d) durch Versickern in den Untergrund entwässert?
Bei welchem Anteil der unter 1.1. a) und c) bzw. unter 1.2. a) und d) angeführten Strecken wird das abfließende Wasser vor der Einleitung in Oberflächengewässer bzw. vor der Versickerung in den Untergrund gereinigt bzw. Schadstoff abgeschieden?
Auf welchen hydrologischen und hydrogeologischen Wissensstand wird und wurde im einzelnen zurückgegriffen, wenn beim Bau von Autobahnen und Bundesstraßen Sickerschächte angelegt werden?
Beinhalten die Stellungnahmen von Wasserwirtschaftsämtern oder entsprechenden Landesbehörden im Raumordnungsverfahren expressis verbis Angaben zu den einzelnen Sickerschächten?
Werden entsprechende Stellungnahmen wenigstens bei den jeweiligen Detailplanungen eingeholt und dokumentiert?
Wenn ja, wo befinden sich diese Dokumentationen und in welcher Weise sind die Ergebnisse der interessierten Öffentlichkeit zugänglich?
Wenn die entsprechenden Dokumentationen nicht allgemein eingesehen werden können: Existieren Gründe für die „Geheimhaltung" und wie lauten diese? Kann oder muß auf speziellen Antrag Einsicht gewährt werden?
Zum Gefährdungspotential des Grundwassers durch den Straßenverkehr
Wie viele Kilometer des bundesdeutschen Autobahnnetzes führen a) direkt durch Wasserschutzgebiete oder Trinkwasserschutzzonen, b) durch Gebiete, bei denen grundwasserunterstromig Trinkwasserfassungen im Abstand von aa) maximal 500 Meter Entfernung, bb) 500 bis 1 000 Meter Entfernung und cc) 1 000 bis 2 000 Meter Entfernung liegen, und c) durch Vorbehaltsflächen für die Trinkwassergewinnung, aufgegliedert nach den einzelnen Bundesländern?
Wie viele Kilometer der Bundesstraßen führen a) direkt durch Wasserschutzgebiete oder Trinkwasserschutzzonen, b) durch Gebiete, bei denen grundwasserunterstromig Trinkwasserfassungen im Abstand von aa) maximal 500 Meter Entfernung, bb) 500 bis 1 000 Meter Entfernung und cc) 1 000 bis 2 000 Meter Entfernung liegen, und c) durch Vorbehaltsflächen für die Trinkwassergewinnung, aufgegliedert nach den einzelnen Bundesländern?
Zur Kontrolle einer möglichen Wassergefährdung durch den Straßenverkehr
Wurden in allen Fällen, in denen Autobahnen oder Bundesstraßen an unterstromig gelegenen Trinkwasserfassungen vorbeiführen, Kontroll- und/oder Beobachtungspegel niedergebracht?
Wenn Frage 3.1 mit „nein" beantwortet werden muß: Bei wie vielen zu Autobahnen oder Bundesfernstraßen unterstromig gelegenen Trinkwassergewinnungs- oder Trinkwassereinzugsgebieten wurden Kontrollpegel niedergebracht?
Wie häufig wird das Wasser in diesen Pegeln nach Frage 3.1 bzw. 3.2 untersucht und welche Schadstoffe werden dabei erfaßt?
Zur Beeinflussung von Aquitarden und Aquicluden durch den Streudienst im Winter
Liegen Untersuchungen darüber vor, wie sich die Durchlässigkeit von tonigen Hemm- und Sperrschichten im Einzugsbereich von Autobahnen und Bundesstraßen durch die Streusalze verändert?
Wurden Überlegungen angestellt um herauszufinden, welche Grund- und Trinkwassergebiete bei einer Erhöhung der Durchlässigkeit der Tonschichten durch den Straßenverkehr besonders gefährdet sind?
Welche Mengen an Streusalzen können unter ungünstigen Bedingungen durch einen einzelnen Sickerschacht in den Untergrund gelangen? Mit welcher Fehlergrenze ist bei einer solchen Abschätzung zu rechnen?
Zur Grund- und Trinkwassergefährdung durch Gefahrguttransporte auf den Straßen
Gibt es Zusammenstellungen für das Bundesgebiet, aus denen ersichtlich ist, welche Straßen a) durch Wasserschutzgebiete oder Trinkwasservorbehaltsflächen führen, b) oberstromig zur Grundwasserfließrichtung an Trinkwasserfassungen und/oder Trinkwassereinzugsgebieten liegen und von diesen nicht weiter als zwei Kilometer entfernt sind?
Sind die Transportunternehmen, welche Gefahrgut befördern, über die Existenz einer solchen Zusammenstellung informiert worden, und wo können solche Informationen abgerufen werden?
Wenn Frage 5.1 mit „ja" beantwortet wird:
Sind die Transportunternehmen, welche Gefahrgut befördern, gehalten, Routen so auszuwählen, daß Trinkwasserschutzzonen und Einzugsbereiche für Trinkwasser im Sinne der Frage 5.1 möglichst vermieden werden?
Hält die . Bundesregierung die Erstellung und Bekanntmachung entsprechender Verzeichnisse im Interesse einer Schadensminimierung für geboten? Wenn „nein" : Warum nicht?
Wenn Frage 5.1 mit „nein" beantwortet wird:
Hält die Bundesregierung entsprechende Regelungen auch für den Transitverkehr für zweckmäßig oder für geboten? Wenn „nein" : Warum nicht?